Hallo zusammen,
ich schlage mich nun schon zum zweiten Mal mit dem §13b herum und komme nicht weiter. Beim Finanzamt ist niemand erreichbar und ich fürchte, ich muss schleunigst etwas nachmelden in der USt-VA ...
Also: Ich bin Freiberuflerin, habe eine Unterkunft für eine Geschäftsreise auf AirBnB gebucht und bei der Buchung meine USt-ID angegeben, wodurch auf die Servicegebühr von AirBnB keine USt berechnet wurde. Klarer Fall von Reverse Charge, sonstige Leistung mit 19%, so viel ist klar (AirBnB rechnet von Irland aus ab ).
Aus bestimmten Gründen möchte ich die USt in Deutschland zahlen, keinen Vorsteuerabzug geltend machen, aber melden muss ich es ja schon, nicht zuletzt in der zusammenfassenden Meldung, denn ich schulde ja die USt. Wie nur buche ich das?
Es müsste in etwa Folgendes in der Buchhaltung/Steuererklärung auftauchen:
Angenommen, die Servicegebühr beträgt 10 Euro, muss ich 1,90 Euro USt zahlen (19%) und darf sie nicht als Ausgabe/Vorsteuerabzug in der USt-VA geltend machen. Welche Felder müssen für die USt-VA ausgefüllt werden und welche in der EÜR? Kennt sich jemand aus?
Nur ein Hinweis. Ist es nicht so, dass eine ZM nur bei gemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen erstellt wird, nicht aber beim "Einkauf".
Bearbeitet von Thomas R am 14.04.2016 18:48:39
Thomas R geschrieben:
Nur ein Hinweis. Ist es nicht so, dass eine ZM nur bei gemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen erstellt wird, nicht aber beim "Einkauf".
Das ist eine interessante Frage ... Als ich damals wegen der richtigen Zeilennummern usw. für einen Einkauf von Visistenkarten aus den Niederlanden beim FA anrief, sagte man mir auch nichts von "zusammenfassende Meldung", wohl aber im Hinweis im Elster-Formular, als ich für die USt-VA alles eingegeben habe. Bei AirBnB ist es offensichtlich eine "sonstige Leistung", da kein Einkauf und keine Warenlieferung. Ich habe mir die Einträge in ECT jetzt so hingemogelt, dass die Zahlen in den (von mir als richtig angenommenen) Feldern auftauchen, aber ob das so stimmt für die Übernahme in die USt-Erklärung und die EÜR kann ich überhaupt nicht einschätzen ... Ich habs jetzt so gemacht:
Einnahmen:
1,90 Euro als zu zahlende USt (19% auf 10 Euro)
- für USt auf Feld 47 "Im Inland sonstige steuerpflichtige Leistungen ..." mit 0% USt gebucht
- für EÜR Feld 8 USt §13b
Ausgaben:
11,90 Euro mit 0% USt
- für USt auf Feld 46 "Im Inland steuerpfl. sonstige Leistung ..."
- für EÜR auf Feld 1110 "Bezogene Leistung"
So passen die Zahlen halt im Formular, rein rechnerisch habe ich dadurch den Betrag inkl. USt aber dann doch in ECT als Ausgabe gebucht, was ich nicht wollte. Dann müsste ich also quasi 11,90 Euro noch einmal gegenbuchen als Einnahme mit 0% USt, oder? Ich finde diese innergemeinschaftlichen Steuerkram einfach furchtbar
Nun bin ich endlich im FA durchgedrungen und habe eine etwas verwirrende Antwort erhalten, denn es scheint keine klare Regelung zu geben. Wer zukünftig ebenfalls über AirBnB brütet, dem kann das Folgende vielleicht auch weiterhelfen:
Zusammenfassende Meldung: Muss AirBnB machen, da Leistungserbringer, der Leistungsempfänger muss keine ZM abgeben.
Da es sich um eine Zimmermiete handelt, ist es eine "sonstige Leistung" (es wurden keine Gegenstände bewegt, keine Möbel nach Deutschland verkauft oder so). Es gibt nun zwei Möglichkeiten, das Ganze in der USt-VA anzumelden:
a) KZ 93 (steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7%) Nettobetrag 10,00 Euro, Steuer 0,70 Euro
KZ 61 0,70 Euro "Vorsteuerbeträge aus dem innergem. Erwerb ..."
b ) KZ 52 + 53 "Leistungsempfänger als Steuerschuldner/Andere Leistung eines im Ausland ansässigen ..." Nettobetrag 10,00 Euro, Steuer 0,70 Euro
KZ 67 "Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne ... §13b" 0,70 Euro
Der Mann im FA riet mir zu Variante b ), da ja eben keine Lieferung erfolgte. Interessant bleibt, wie AirBnB den Umsatz in der ZM meldet. Wenn sie einen Erwerb nach Variante a) eintragen, wird das BZSt bei mir nachhaken und sagen, ich hätte den Umsatz nicht gemeldet, woraufhin das FA auch nachhakt usw. So etwas kann bis zu 2 Jahre dauern, man sollte das nur im Hinterkopf behalten.
In ECT habe ich es mir alles so eingerichtet, das es passt und zwar:
Einnahmen: 0,70 Euro mit 0% USt auf KZ 53
Ausgaben: 10,00 Euro mit 0% auf KZ 52
Ausgaben: 0,70 Euro mit 0% auf KZ 67
Achtung! Wer bei der Buchung keine UStID angibt, darf den Vorsteuerabzug aus der ausländischen Rechnung nicht geltend machen, sagte der FA-Mann noch dazu. Im Nachhinein erscheint mir das merkwürdig, aber ich habe nicht nachgefragt, bin nur froh, dass jetzt alles korrekt eingetragen ist ...
Nur eine Anmerkung. Ausländische USt kann über eine Buchung i.d.R. so wie so nicht geltend gemacht werden (wenn sie nicht als dt. USt ausgewiesen ist).
Ausländische Vorgänge buche ich i.d.R. Brutto für Netto, wobei Nebenleistungen "das Schicksal" der Hauptleistung teilen. Die Airnb Übernachtung hätte ich also mit einer Buchung Brutto=Netto über Reisekosten gebucht und gut wäre es. Alles andere ist für untragbarer Aufwand - aber das kann man anders sehen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.
pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo,
muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?
mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier
mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!
mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)
mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.
mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.
Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer auf 1 Jahr gelegt ist
Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?
mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.
Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?
mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?