Hallo,
2013 zum Start meiner Selbstständigkeit habe ich mir
Geräte angeschafft die über 3 Jahre abgeschrieben werden.
Wenn man steuerpflichtig ist zieht man ja die Vorsteuer im Jahr der Anschaffung ab und arbeitet bei der AFA nur mit Netto-Beträgen. Als Kleinunternehmer nimmt man allerdings die Brutto Summe.
Im ersten und zweiten Jahr war ich Kleinunternehmer und habe die Anteile der Brutto Summe abgeschrieben.
Im Dritten Jahr 2015 war ich aber kein Kleinunternehmer mehr.
Muss ich da nun aus dem letzten Abschreibungsbetrag die Vorsteuer rausnehmen, oder zählt nur ob Steuerpflicht im Jahr der Anschaffung bestand? (Es bliebe also bis zum Ende bei Bruttobeträgen)
Ohne Gewähr. Aber hier sollte der Abschnitt 19.5. der UStAE, Absatz 1 Übergang von der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG [Anmerkung: Kleinunternehmer-Regelung] zur Regelbesteuerung oder zur Besteuerung nach § 24 UStG gelten:
"(1) Umsätze, die der Unternehmer vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeführt hat, fallen auch dann unter § 19 Abs. 1 UStG , wenn die Entgelte nach diesem Zeitpunkt vereinnahmt werden."
Für mich heißt das, da du die AfA unter der Kleinunternehmer-Regelung, also Brutto, vorgenommen hast, bleibt es auch für das dritte Jahr so. So würde ich es machen.
Wenn es allerdings um viel Geld, also gezahlte USt, geht, dann rechnet sich vielleicht ein Gespräch mit dem Steuerberater.
Bearbeitet von Thomas R am 06.04.2016 13:26:34
Ok, danke!
So dachte ich es mir auch.
Werd zur Sicherheit mal noch beim Finanzamt anrufen.
(Der anteilige Vorsteuerbetrag ist nicht größer als 200 Euro.)
UPDATE:
Das Finanzamt hat mir nun bestätigt, dass es in dem Fall bis zum Ende bei Brutto-Beträgen bleibt.
Bearbeitet von kurt1000 am 11.04.2016 18:41:53
Es ist allerdings möglich, den § 15a (8) UStG anzuwenden. Da sich die Vorsteuerabzugsmöglichkeit von 0 % auf 100 % gravierend im Rahmen dieser Korrekturvorschrift geändert hat, nach dem Übergang von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) hin zu der regulären Umsatzbesteuerung, kann der ursprüngliche Vorsteuerabzug, der damals verwehrt war, jetzt nachgeholt werden und man kann die VoSt vom FA erstattet bekommen.
Nur zur Info.
Der Hinweis auf den UStAE geht etwas ins Leere, hier wird nur die Frage beantwortet, wann Ausgangssteuer enstanden ist, im Zeitpunkt der Kleinunternehmerregelung oder danach.
Die AfA ist eine Rechtsfrage aus den Ertragsteuern, deshalb muss man auch unter den dortigen Vorschriften nach der Antwort suchen. Das ist der § 9b (1) EStG.
Dort steht, dass abziehbare Vorsteuer nicht zu den Anschaffungskosten gehört, im Umkehrschluss (liegt beim Kleinunternehmer vor) muss sie mitabgeschrieben werden.
Bearbeitet von joey am 19.04.2016 20:07:06
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.