da ich nur nebenberuflich freiberuflich arbeite benutze ich meinen privaten Telefon-/Internetanschluss "betrieblich" mit. ich möchte 20% meiner privaten Rechnung als Betriebsausgaben Buchen. Muß ich mir dafür einen eigenen Beleg austellen bzw. reicht eine einfache Tabelle (Monat, Gesamt, 20%) und was passiert mit der Umsatzsteuer - kann ich die anteilsmäßig anrechnen? Gibt es sonst noch was zu beachten ?
Warscheinlich ne Blöde Frage, wär trotzden nett wenn mir jemand einen Tip hat.
Zweitens:
Ich verstehe Dich so, daß Du keine verschiedenen Nummern benutzen kannst und keinen Einzelverbindungsnachweis hast.
Drittens:
Ich würde auf alle Fälle einmal im Monat einen Eigenbeleg über die 20% machen. Buchen mußt Du es ja eh, weil Du monatlich oder wahrscheinlich quartalsweise ja eine Umsatzsteuer-VA machen mußt. Und der Mehraufwand, statt aus einer Liste heraus zu buchen, eben drei Eigenbelege in einem Vierteljahr zu machen, ist nicht groß.
Viertens:
Ich würde zudem jeweils eine Kopie der Telefonrechnung anheften und dort kenntlich machen, worauf sich die 20% beziehen. Auf die Grundgebühr, auf die Einheiten, aber z.B. eben nicht auf das extra auf der Rechnung gelistete Gespräch mit der im Urlaub in USA befindlichen Schwester (auch wenn es eine Billig-Nummer war).
Fünftens:
Eine Möglichkeit der Trennung der Gebühren wäre übrigens, für alles berufliche einen Call-by-Call-Anbieter zu wählen. Dann kannst Du mit dem Finger drauf zeigen und sagen, liebes FA, guck mal, datisdienstlich. Muß Dir natürlich immer noch keiner glauben, hat aber den Anschein der Wahrhaftigkeit: Du bemühst Dich, es ordentlich zu trennen.
Alternatv natürlich auch via DSL.
Sechstens:
Gleiche Prozentuierung natürlich auch für alle Online-Geschichten möglich. Und für alles, was mit Telefonie-/Online-Hardware zu tun hat. Auch Reparaturen.
Siebtens:
... mir fällt nichts mehr ein ;o)
Bearbeitet von robert wiegner am 25.04.2006 10:05:43
Ja, die UmsSt. auf den von Dir als betrieblich gebuchten Teil setzt Du natürlich an.
Am einfachsten ist es, wenn Du den Gesamtbetrag (inkl. UmsSt.) nehmen kannst ... dann davon einfach die 20%. Und fertig.
Bei mir ist es anders. Ich nehme von vorneherein nur ein paar Teile (sprich: Nummern) der Rechnung und 50% der Grundgebühr. Das sind dann in der Summe natürlich erstmal nur Nettobeträge. Und dann benutze ich den Formelrechner bei ECuT -- der kleine Taschenrechner neben der Betragseingabe. Der rechnet dann netto in brutto um. Oder ich nehme klassisch einen wirklichen Taschenrechner.
Grundsätzlich: Ich würde da keine klassische Splitbuchung draus machen, sondern ganz platt 20% buchen ... und die Rechnungskopie anbei, damit die Buchung im Nachhinein nachweis- u. belegbar ist. Bearbeitet von robert wiegner am 26.04.2006 22:59:36
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?