Seit dem 01.01.2006 gibt es eine "neue" Regelung der 1%-Regel:
Änderung der so genannten "1-Prozent-Regelung" für die private Nutzung von Dienstwagen:
Die steuerliche "1-Prozent-Regelung" ist künftig auf Dienstfahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent ("notwendiges Betriebsvermögen") dienstlich genutzt werden. Beim so genannten "gewillkürten Betriebsvermögen" (betriebliche Nutzung mindestens 10 bis 50 Prozent) wird die geschätzte private Nutzung des Fahrzeugs angesetzt. Unternehmer müssen künftig den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen.
Bisher führen hier zahlreiche steuerliche Fallgestaltungen zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil, wenn die private Nutzung von Dienstfahrzeugen überwiegt.
Bei der so genannten Dienstwagenbesteuerung, also in den Fällen, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt, ändert sich nichts - weder für den Unternehmer noch für den Arbeitnehmer.
Nachzulesen auch hier: [url]http://www.bundesregierung.de/artikel-,413.936759/Gesetzliche-Neuregelungen-zum-.htm
[/url]
Mein Frage hierzu ist allerdings, was die 1%-Regelung mir noch als Vorteil bringt, wenn ich den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen muss? Das kann ich explizit doch nur mit einem Fahrtenbuch. Muss ich also zukünftig bei der 1%-Regelung auch noch ein Fahrtenbuch führen? Was soll dieser Unfug? Bearbeitet von Alexander am 02.03.2006 22:52:48
Das mit dem Fahrtenbuch ist wohl jedem zu raten, der die 1% Regel in anspruch nimmt.
Persönlich verstehe ich die Aufregung um diese Neuregelung nicht, da sie eigentlich nicht Neues ist.
Interessant ist dies Regelung doch nur für den, der das Kfz zu ca. mehr als 70-80% beruflich nutzt. Denn sonst ist durch die Versteuerung der Vorteil weg.
Ich persönlich achte peinlich darauf, unter den 50% betreiblichen Nutzung zu bleiben und rechne eben nur pauschal die 0,30 ? pro Km ab. Dafür muß ich keine gewinnerhöhende Eigennutzung versteuern und spare mir das Fahrtenbuch.
Wer in dem Grenzbereich bis 70% liegt sollte daher mal eine Vergleichsrechnung aufmachen und überlegen, ob die 20% nicht vielleicht doch privat waren
Habe ich auch gehört, dass wenn man ein Fahrzeug nur zu ein paar Prozent dienstlich nutzt, man es als Betriebs-PKW mit 1%-Regelung laufen lassen sollte. Ist natürlich ein heftiges Schlupfloch gewesen, das schon seit Jahren gestopft gehörte (sic!).
Der betrieblich genutzte Privat-PKW ist dabei ja nicht betroffen (Auto keine Betriebsvermögen).
Würde mich auch mal interessieren, wie das Finanzamt sich das vorstellt mit dem 'Nachweis'. Ich stimme Alexander zu, dass das ja eigentlich nur mit einem Fahrtenbuch möglich wäre...
Springe ins Forum:
Forensuche
Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.
hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!
thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...
thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll- PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...
BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen...
Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen.
mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.