Seit dem 01.01.2006 gibt es eine "neue" Regelung der 1%-Regel:
Änderung der so genannten "1-Prozent-Regelung" für die private Nutzung von Dienstwagen:
Die steuerliche "1-Prozent-Regelung" ist künftig auf Dienstfahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent ("notwendiges Betriebsvermögen") dienstlich genutzt werden. Beim so genannten "gewillkürten Betriebsvermögen" (betriebliche Nutzung mindestens 10 bis 50 Prozent) wird die geschätzte private Nutzung des Fahrzeugs angesetzt. Unternehmer müssen künftig den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen.
Bisher führen hier zahlreiche steuerliche Fallgestaltungen zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil, wenn die private Nutzung von Dienstfahrzeugen überwiegt.
Bei der so genannten Dienstwagenbesteuerung, also in den Fällen, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt, ändert sich nichts - weder für den Unternehmer noch für den Arbeitnehmer.
Nachzulesen auch hier: [url]http://www.bundesregierung.de/artikel-,413.936759/Gesetzliche-Neuregelungen-zum-.htm
[/url]
Mein Frage hierzu ist allerdings, was die 1%-Regelung mir noch als Vorteil bringt, wenn ich den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen muss? Das kann ich explizit doch nur mit einem Fahrtenbuch. Muss ich also zukünftig bei der 1%-Regelung auch noch ein Fahrtenbuch führen? Was soll dieser Unfug? Bearbeitet von Alexander am 02.03.2006 22:52:48
Das mit dem Fahrtenbuch ist wohl jedem zu raten, der die 1% Regel in anspruch nimmt.
Persönlich verstehe ich die Aufregung um diese Neuregelung nicht, da sie eigentlich nicht Neues ist.
Interessant ist dies Regelung doch nur für den, der das Kfz zu ca. mehr als 70-80% beruflich nutzt. Denn sonst ist durch die Versteuerung der Vorteil weg.
Ich persönlich achte peinlich darauf, unter den 50% betreiblichen Nutzung zu bleiben und rechne eben nur pauschal die 0,30 ? pro Km ab. Dafür muß ich keine gewinnerhöhende Eigennutzung versteuern und spare mir das Fahrtenbuch.
Wer in dem Grenzbereich bis 70% liegt sollte daher mal eine Vergleichsrechnung aufmachen und überlegen, ob die 20% nicht vielleicht doch privat waren
Habe ich auch gehört, dass wenn man ein Fahrzeug nur zu ein paar Prozent dienstlich nutzt, man es als Betriebs-PKW mit 1%-Regelung laufen lassen sollte. Ist natürlich ein heftiges Schlupfloch gewesen, das schon seit Jahren gestopft gehörte (sic!).
Der betrieblich genutzte Privat-PKW ist dabei ja nicht betroffen (Auto keine Betriebsvermögen).
Würde mich auch mal interessieren, wie das Finanzamt sich das vorstellt mit dem 'Nachweis'. Ich stimme Alexander zu, dass das ja eigentlich nur mit einem Fahrtenbuch möglich wäre...
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.