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Neuregelung 1-Prozent-Regel ab 2006
Alexander
Seit dem 01.01.2006 gibt es eine "neue" Regelung der 1%-Regel:

Änderung der so genannten "1-Prozent-Regelung" für die private Nutzung von Dienstwagen:

Die steuerliche "1-Prozent-Regelung" ist künftig auf Dienstfahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent ("notwendiges Betriebsvermögen") dienstlich genutzt werden. Beim so genannten "gewillkürten Betriebsvermögen" (betriebliche Nutzung mindestens 10 bis 50 Prozent) wird die geschätzte private Nutzung des Fahrzeugs angesetzt. Unternehmer müssen künftig den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen.

Bisher führen hier zahlreiche steuerliche Fallgestaltungen zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil, wenn die private Nutzung von Dienstfahrzeugen überwiegt.

Bei der so genannten Dienstwagenbesteuerung, also in den Fällen, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt, ändert sich nichts - weder für den Unternehmer noch für den Arbeitnehmer.

Nachzulesen auch hier: http://www.bundes...n-zum-.htm
Mein Frage hierzu ist allerdings, was die 1%-Regelung mir noch als Vorteil bringt, wenn ich den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen muss? Das kann ich explizit doch nur mit einem Fahrtenbuch. Muss ich also zukünftig bei der 1%-Regelung auch noch ein Fahrtenbuch führen? Was soll dieser Unfug?

Bearbeitet von Alexander am 02.03.2006 22:52:48
 
Thomas R
Das mit dem Fahrtenbuch ist wohl jedem zu raten, der die 1% Regel in anspruch nimmt.

Persönlich verstehe ich die Aufregung um diese Neuregelung nicht, da sie eigentlich nicht Neues ist.

Interessant ist dies Regelung doch nur für den, der das Kfz zu ca. mehr als 70-80% beruflich nutzt. Denn sonst ist durch die Versteuerung der Vorteil weg.

Ich persönlich achte peinlich darauf, unter den 50% betreiblichen Nutzung zu bleiben und rechne eben nur pauschal die 0,30 ? pro Km ab. Dafür muß ich keine gewinnerhöhende Eigennutzung versteuern und spare mir das Fahrtenbuch.

Wer in dem Grenzbereich bis 70% liegt sollte daher mal eine Vergleichsrechnung aufmachen und überlegen, ob die 20% nicht vielleicht doch privat waren Wink
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
mielket
Habe ich auch gehört, dass wenn man ein Fahrzeug nur zu ein paar Prozent dienstlich nutzt, man es als Betriebs-PKW mit 1%-Regelung laufen lassen sollte. Ist natürlich ein heftiges Schlupfloch gewesen, das schon seit Jahren gestopft gehörte (sic!).

Der betrieblich genutzte Privat-PKW ist dabei ja nicht betroffen (Auto keine Betriebsvermögen).

Würde mich auch mal interessieren, wie das Finanzamt sich das vorstellt mit dem 'Nachweis'. Ich stimme Alexander zu, dass das ja eigentlich nur mit einem Fahrtenbuch möglich wäre...
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
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Thomas R
20.05.2023 14:45:07
Smile

mielket
19.05.2023 15:35:46
(Und ich habe jetzt auch das 200-Zeichen-Limit im Shoutbox-Textfeld direkt wieder aktiviert, damit nichts mehr abgehackt wird.) Grin

mielket
19.05.2023 15:34:26
Bei Detlevs Problem ging es darum, dass das Programm nicht ins Programmverzeichni
s schreiben darf, was eine sinnvolle Schutzfunktion ist.

mielket
19.05.2023 15:32:39
Bei der Installation wird der Admin-Modus bei Bedarf ja eingeschaltet. Muss man normalerweise nicht extra machen.

Thomas R
18.05.2023 22:20:56
@Mielket Ich habe alle Daten auf einer eigenen Partition. Smile Mit Rechtsklick bezog ich mich auf die Installation des Programmes. Bei W 10 funktioniert dies wenigstens. Und mit dem Total Commander unte

mielket
18.05.2023 18:27:08
@Detlev Mach Dir ein schönes Datenverzeichnis unter 'Dokumente' und verschieb die Daten dort hin.

mielket
18.05.2023 18:26:44
@Detlev @Thomas Daten im Programm- Verzeichnis sind ein no go. Admin-Power sollte man nur nutzen, wenn man es wirklich braucht.

Thomas R
18.05.2023 15:14:38
@Mit Rechtsklick als Admin sollte das kein Problem sein.

Detlev
17.05.2023 16:51:56
Die Daten stehen in dem Programmverzeichni
s. Windows 11 verweigert den Zugriff darauf! Das Programm darf noch nicht einmal in seinen eigenen Pfad schreiben.

mielket
13.05.2023 12:19:33
@Detlev Gibt dazu auch ein FAQ-Text: https://easyct.de.
..d=2#faq_20

Thomas R
12.05.2023 22:26:31
Installiere die SW unter Win 11 neu und kopiere die alte Datendatei und die ini jeweils dann darüber.

Detlev
12.05.2023 12:09:26
Nach einem Festplattenversage
n auf einem alten Windows 7 rechner versuche ich, die Daten aus der Sicherungskopie unter Windows 11 zu starten. Das funktioniert aber nicht!

mielket
05.05.2023 14:49:33
@techtribe es gibt einen uralten https://www.easyc.
..ead_id=217
-- mach besser einen neuen thread auf mit deiner spezifischen frage.

techtribe
04.05.2023 10:23:47
Moin aus Hamburg, kann mir jemand erklären wie ich mein Auto per 1% Regel verbuche? bzw gibt es hier schon ein Chat dazu? Danke!

mielket
24.04.2023 15:46:34
Gibt es schon. Klicke auf das rote Puzzlestück und installiere es Dir!

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