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Neuregelung 1-Prozent-Regel ab 2006
Alexander
Seit dem 01.01.2006 gibt es eine "neue" Regelung der 1%-Regel:

Änderung der so genannten "1-Prozent-Regelung" für die private Nutzung von Dienstwagen:

Die steuerliche "1-Prozent-Regelung" ist künftig auf Dienstfahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent ("notwendiges Betriebsvermögen") dienstlich genutzt werden. Beim so genannten "gewillkürten Betriebsvermögen" (betriebliche Nutzung mindestens 10 bis 50 Prozent) wird die geschätzte private Nutzung des Fahrzeugs angesetzt. Unternehmer müssen künftig den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen.

Bisher führen hier zahlreiche steuerliche Fallgestaltungen zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil, wenn die private Nutzung von Dienstfahrzeugen überwiegt.

Bei der so genannten Dienstwagenbesteuerung, also in den Fällen, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt, ändert sich nichts - weder für den Unternehmer noch für den Arbeitnehmer.

Nachzulesen auch hier: http://www.bundes...n-zum-.htm
Mein Frage hierzu ist allerdings, was die 1%-Regelung mir noch als Vorteil bringt, wenn ich den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen muss? Das kann ich explizit doch nur mit einem Fahrtenbuch. Muss ich also zukünftig bei der 1%-Regelung auch noch ein Fahrtenbuch führen? Was soll dieser Unfug?

Bearbeitet von Alexander am 02.03.2006 22:52:48
 
Thomas R
Das mit dem Fahrtenbuch ist wohl jedem zu raten, der die 1% Regel in anspruch nimmt.

Persönlich verstehe ich die Aufregung um diese Neuregelung nicht, da sie eigentlich nicht Neues ist.

Interessant ist dies Regelung doch nur für den, der das Kfz zu ca. mehr als 70-80% beruflich nutzt. Denn sonst ist durch die Versteuerung der Vorteil weg.

Ich persönlich achte peinlich darauf, unter den 50% betreiblichen Nutzung zu bleiben und rechne eben nur pauschal die 0,30 ? pro Km ab. Dafür muß ich keine gewinnerhöhende Eigennutzung versteuern und spare mir das Fahrtenbuch.

Wer in dem Grenzbereich bis 70% liegt sollte daher mal eine Vergleichsrechnung aufmachen und überlegen, ob die 20% nicht vielleicht doch privat waren Wink
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
mielket
Habe ich auch gehört, dass wenn man ein Fahrzeug nur zu ein paar Prozent dienstlich nutzt, man es als Betriebs-PKW mit 1%-Regelung laufen lassen sollte. Ist natürlich ein heftiges Schlupfloch gewesen, das schon seit Jahren gestopft gehörte (sic!).

Der betrieblich genutzte Privat-PKW ist dabei ja nicht betroffen (Auto keine Betriebsvermögen).

Würde mich auch mal interessieren, wie das Finanzamt sich das vorstellt mit dem 'Nachweis'. Ich stimme Alexander zu, dass das ja eigentlich nur mit einem Fahrtenbuch möglich wäre...
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
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Amin
09.12.2023 11:33:58
hey freunde, bin neu hier und wollte diese Software nutzen um zukünftig meine UST-Voranmeldung, UST-Jahreserklärun
g, EÜR und klassische Steuererklärung zu machen. Ist dies hier sorgenfrei möglich?

Thomas R
06.12.2023 14:07:48
Würde nur bei einer Prüfung auffallen. Bei Jahreswechsel würde ich dies nicht tun!

smiths
04.12.2023 15:33:14
Kann ich, wenn ich will, einen Eingang, das erst jetzt bezahlt wurde, im Vormonat buchen oder mag das FA das nicht?

mielket
01.12.2023 02:30:56
Eine passende EC&T-Hauptprogramm-
version 2.48 ist nun verfügbar, um die EÜR-Übertragung des Elster-Plugins mit mehreren Betrieben zusammen verwenden zu können.

mielket
30.11.2023 01:45:03
EÜR via Elster-Plugin is fertig \o/

mielket
30.11.2023 01:14:33
@thomas_stahl Das ist so korrekt. USt.- Formulare wollen immer nur die aus der Bemessungsgrundlag
e berechnete USt. verarbeiten und schert sich nicht um ein paar Cent Rundungsfehler.

thomas_stahl
24.11.2023 22:27:24
In Zeile 64 (an das FA gezahlte UST) der Anlage EÜR trage ich ein die Beträge aus den Voranmeldungen + Nachzahlungen. Aber in der USt-Erkl. wird nur der berechnete Wert und nicht der aus Z.64 übernomm

Ellena
20.11.2023 18:17:29
Kann ich irgendwo eintragen, dass ich als Kleinunternehmerin
keine Voranmelddung tätigen muss?

Ellena
20.11.2023 18:16:24
Kann ich irgendwo im Programm eintragen, daß ich nicht vorsteuerabzugsber
echtigt bin, sodass es bei Ausgaben nicht jedes Mal nach den Steuern fragen muss?

mielket
15.11.2023 02:38:01
Brauche noch 1-2 Tage für die EÜR-Übertragung mit Elster. Mehr dazu hier

mielket
11.11.2023 09:51:23
@MWohks Willkommen! Berichte wo Du Schwierigkeiten hast. Dann versuche ich die Software anzupassen, dass diese Schwierigkeiten zukünftig gar nicht erst entstehen. Ansonsten lohnt sich die Doku.

MWohks
11.11.2023 08:49:59
Neu bei ECT und würde mich über jegliche Hilfe freuen Smile

Amir
22.10.2023 12:04:18
Danke Smile

mielket
20.10.2023 13:13:11
... aber nicht in die EÜR ein.

mielket
20.10.2023 13:12:01
@Amir: Du kannst ein Konto "/Gewerbesteuer" anlegen und mit keinem EÜR-Feld verknüpfen. Mit dem vorangestellten "/" wird der Betrag zwar im Bestandskonto aufgerechnet, fließt ...

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