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KfZ Anschaffung vor Betriebsgründung - Umsatzsteuervoranmeldung
Dirkneu
Hallo,

leider konnte ich keine eindeutige Antwort im Forum finden.
KfZ gehört zum Betriebsvermögen wurde vor Betriebseröffnung angeschafft.
Wie muss ich das KfZ buchen (Datum, Betrag, Konto), damit die Mehrwertsteuer in der 1. Umsatzsteuervoranmeldung erstattet bzw. angerechnet wird?

Müssen alle Rechnungen vor Betriebseröffnung auf den Monat der Umsatzsteuervoranmeldung gebucht werden? Das wird ja ein Chaos beim nachvollziehen, wiederfinden.

Vielen Dank für Antworten.
 
hans50
Moin,

Zitat

Dirkneu geschrieben:

.....leider konnte ich keine eindeutige Antwort im Forum finden.
KfZ gehört zum Betriebsvermögen wurde vor Betriebseröffnung angeschafft.
Wie muss ich das KfZ buchen (Datum, Betrag, Konto), damit die Mehrwertsteuer in der 1. Umsatzsteuervoranmeldung erstattet bzw. angerechnet wird?

Müssen alle Rechnungen vor Betriebseröffnung auf den Monat der Umsatzsteuervoranmeldung gebucht werden? Das wird ja ein Chaos beim nachvollziehen, wiederfinden......


diffizile Frage.

Im Sinne der "Abgrenzung" von Vorgängen, die vor der Betriebsgründung/eröffnung stattgefunden haben, kannst Du m.E. nichts an bereits getätigten Ausgaben geltend machen. - Vor Betriebseröffnung warst Du entweder Privatperson, oder hattest einen anderen Betrieb unter anderer Steuer-Nr. (über welche Du dann ggf. die Aufwendungen verbuchen und geltend machen kannst).

Die EÜR ist im Prinzip nichts anderes als ein Journal, welches Geldein/ausgänge abbildet. Im Gegensatz dazu ist die doppelte Buchführung mit der Fähigkeit, die Unternehmensstruktur, Vermögenswerte usw. darzustellen, eine komplett andere Baustelle.

Wie gesagt: bei der EÜR geht's lediglich um Einnahmen und Ausgaben während -und das ist von Bedeutung- des laufenden, sprich existierenden Betriebes.

Diese E/A können allerdings nach zwei möglichen Prinzipien verbucht werden: nach den sogenannten "vereinnahmten Entgelten" oder nach den "vereinbarten Entgelten".

Vereinnahmte Entgelte (gilt für Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen): die Buchung findet statt, sobald die Geldbewegung erfolgt ist. Der Kunde zahlt seine Rechnung vom 01.02.2013 am 20.04.2013: Einnahmenbuchung am 20.04.2013. - Ich zahle meine Lieferantenrechnung vom 10.03.2013 am 16.03.2013.: Ausgabenbuchung am 16.03.2013.

Vereinbarte Entgelte: im Prinzip wie die "vereinnahmten", aber Buchung zum Belegdatum. Bei obigem Beispiel buche ich die Ausgangsrechnung an meinen Kunden am 01.02. und meine Eingangsrtechnung am 10.03.

Du könntest beim Buchungsmodell der "vereinnahmten Entgelte" somit die Ausgaben für den Wagen durchaus unter Kfz-Kosten in der EÜR geltend machen, wenn Du diese Ausgaben erst nach der Betriebseröffnung getätigt hast. - War die Ausgabe früher, vulgo vor Betriebseröffnung, sehe ich als Laie keine Möglichkeit.
Dann solltest Du evtl. doch einen Steuerberater konsultieren.

Ciao,
Hans.


 
Dirkneu
Vielen Dank für die Antwort.
Allerdings ist die Antwort wenig hilfreich da falsch.
1. geht es (noch) nicht um die EÜR sondern ausschliesslich um die Umsatzsteuervoranmeldung
2. zielte die Frage auf die Eingabe in der Software und nicht um die steuerrechtliche Richtigkeit.

Trotzdem vielen Dank.
 
joey

Zitat

Dirkneu geschrieben:
Hallo,

leider konnte ich keine eindeutige Antwort im Forum finden.
KfZ gehört zum Betriebsvermögen wurde vor Betriebseröffnung angeschafft.
Wie muss ich das KfZ buchen (Datum, Betrag, Konto), damit die Mehrwertsteuer in der 1. Umsatzsteuervoranmeldung erstattet bzw. angerechnet wird?

Müssen alle Rechnungen vor Betriebseröffnung auf den Monat der Umsatzsteuervoranmeldung gebucht werden? Das wird ja ein Chaos beim nachvollziehen, wiederfinden.

Vielen Dank für Antworten.


zu 1. das geht nicht, du kannst Vorsteuer nur dann geltend machen, wenn dir für den Monat der Voranmeldung eine Rechnung vorliegt, auf der die USt ausgewiesen ist. Es kommt aber eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG in Betracht zur nachträglichen Erlangung des Vorsteuerabzugs, weil sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, da das Kfz jetzt notwendiges umsatzsteuerliches Betriebsvermögen ist. Näheres kann dir ein Steuerberater erklären oder du liest dich durch die Erläuterungen in google durch, da sollte man aber Geduld haben.

zu 2. Da wird nix mehr umgebucht an Rechnungen, hättest du dich vorher informiert, hättest du gewusst, dass du schon vor der Aufnahme deiner unternehmerischen Tätigkeit in der Planungsphase hättest USt-VAen abgeben können, da die Unternehmereigenschaft im Umsatzsteuerrecht nicht von der Gewerbeanmeldung abhängt. Jetzt gibt es nur noch die Korrekturvorschrift des 15a, aber die erklärt man mal nicht so nebenbei.
 
Thomas R
Vielleicht hilft Dir noch folgende Information.

Kosten, die bereits vor Betriebseröffnung oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anfallen, mindern als vorab entstandene Betriebsausgaben den Gewinn. Gezahlte Mehrwertsteuer-Beträge werden vom Finanzamt in voller Höhe als Vorsteuer erstattet.

In Deinem Fall würde ich daher alle Rechnungen, die vor der offiziellen Firmengründung angefallen sind in die Buchaltung mit einem Sammeldatum einbuchen, dann eine (eventuell neue) Vorsteueranmeldung erstellen - und falls diese schon abgeschickt wurde über Elster eine Korrektur der Vst-Meldung vornehmen - und gut ist es.

Die Quelle ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das analog anzuwenden ist: BFH-Urteil vom 15.4.1992 (III R 96/88) BStBl. 1992 II S. 819.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey

Zitat

Thomas Riemann geschrieben:
Vielleicht hilft Dir noch folgende Information.

Kosten, die bereits vor Betriebseröffnung oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anfallen, mindern als vorab entstandene Betriebsausgaben den Gewinn. Gezahlte Mehrwertsteuer-Beträge werden vom Finanzamt in voller Höhe als Vorsteuer erstattet.

In Deinem Fall würde ich daher alle Rechnungen, die vor der offiziellen Firmengründung angefallen sind in die Buchaltung mit einem Sammeldatum einbuchen, dann eine (eventuell neue) Vorsteueranmeldung erstellen - und falls diese schon abgeschickt wurde über Elster eine Korrektur der Vst-Meldung vornehmen - und gut ist es.



Damit kriegt man den § 15a UStG nicht ausgehebelt. Es handelt sich um eine Änderung der Verhältnisse bei einem Wirtschaftsgut, das kann nur auf dem vorgeschriebenen Weg gelöst werden. Hier kann man nicht einfach so vorgehen, wie man lustig und gelaunt ist. Easy Tax ist ein Hirngespinst.
 
Thomas R

Zitat

joey geschrieben:

Zitat

Thomas Riemann geschrieben:
Vielleicht hilft Dir noch folgende Information.

Kosten, die bereits vor Betriebseröffnung oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anfallen, mindern als vorab entstandene Betriebsausgaben den Gewinn. Gezahlte Mehrwertsteuer-Beträge werden vom Finanzamt in voller Höhe als Vorsteuer erstattet.

In Deinem Fall würde ich daher alle Rechnungen, die vor der offiziellen Firmengründung angefallen sind in die Buchaltung mit einem Sammeldatum einbuchen, dann eine (eventuell neue) Vorsteueranmeldung erstellen - und falls diese schon abgeschickt wurde über Elster eine Korrektur der Vst-Meldung vornehmen - und gut ist es.



Damit kriegt man den § 15a UStG nicht ausgehebelt. Es handelt sich um eine Änderung der Verhältnisse bei einem Wirtschaftsgut, das kann nur auf dem vorgeschriebenen Weg gelöst werden. Hier kann man nicht einfach so vorgehen, wie man lustig und gelaunt ist. Easy Tax ist ein Hirngespinst.

Deinen Einwand verstehe ich nicht. Auf die Frage, ob er sich ein vor offizieller Eröffnung angeschafftes Kfz noch die VSt erstatten lassen kann, habe ich aus meiner Sicht korrekt geantwortet
- ja
- einbuchen und eine Korrektur der entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldung über Elster absetzen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15a.html
 
Thomas R
joey

Auch der erneute Hinweis auf einen §, der in einer Vielzahl von Fällen Auskunft gibt, und damit die Frage des Thread-Verfassers so nicht beantwortet, einfach nicht hilfreich.

Wäre es nicht einfach besser, auf eine klare Frage auch eine klare Antwort zu geben?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey
Wäre es nicht besser, sich mit einer komplizierten Antwort auf eine komplizierte Frage auseinanderzusetzen? Leider kennt sich der Fragesteller mit der Thematik nicht aus und sieht die Probleme nicht.

Also dann nochmal, eine klare Antwort. Geh zu einem Steuerberater und lass deine Geschäfte von ihm erledigen, wenn du in Steuerfragen keinen Durchblick hast.
 
joey

Zitat

Thomas Riemann geschrieben:
Vielleicht hilft Dir noch folgende Information.

Kosten, die bereits vor Betriebseröffnung oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anfallen, mindern als vorab entstandene Betriebsausgaben den Gewinn. Gezahlte Mehrwertsteuer-Beträge werden vom Finanzamt in voller Höhe als Vorsteuer erstattet.

Prinzipiell ja!

In Deinem Fall würde ich daher alle Rechnungen, die vor der offiziellen Firmengründung angefallen sind in die Buchhaltung mit einem Sammeldatum einbuchen, dann eine (eventuell neue) Vorsteueranmeldung erstellen - und falls diese schon abgeschickt wurde über Elster eine Korrektur der Vst-Meldung vornehmen - und gut ist es.

Eine Einlage mit Vorsteuerabzug ist nicht möglich nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht und das was gegebenenfalls helfen würde, eine Rechnung eines Dritten, korrigiert auf das Rechnungsdatum der korr. USt-Voranmeldung kann auch nicht vorgelegt werden, da die Leistung früher lag, also hilft der Tipp nicht wirklich.

Die Quelle ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das analog anzuwenden ist: BFH-Urteil vom 15.4.1992 (III R 96/88) BStBl. 1992 II S. 819.

Betrifft die Möglichkeit vorweggenommene Betriebsausgaben abzuziehen, hilft hier aber wegen der Vorsteuerproblematik nicht weiter.




Zum Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungserstellung und Verwendung des Fahrzeuges war es umsatzsteuerlich kein Betriebsvermögen, aber im steuerlichen Berichtigungszeitraum des § 15a UStG haben sich die Verhältnisse geändert, so dass innerhalb des fünfjährigen Korrekturzeitraumes, der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung noch zumindestens zeitanteilig gerettet werden kann, ist aber ein bisschen schwerer zu berechnen, StB können es aber, ein Hinweis, den man hier selten bekommt, liegt wohl an der Grundphilosophie der User und ist damit nicht immer rational begründet.

Ich weiß nicht, warum ihr immer so empfindlich reagiert, wenn man euch auf komplizierte steuerliche Regelungen aufmerksam macht, es ist doch allgemein anerkannt, dass wir ein kompliziertes Steuersystem haben, auch bei Kleinunternehmern. Das sind ja alles keine Kleinigkeiten, die habe ich selbst bei Betriebsprüfungen durchexerziert und mir die Kenntnisse angeeignet. Deswegen fragt ihr doch, weil ihr was lernen wollt.
 
Thomas R
Wird wohl so sein. Dirkneu schreibt aber leider nicht, wann er vor der Unternehmenseröffnung das Kraftfahrzeug angeschafft hat - also wie lange es schon im Privatvermögen war. Bei zeitnaher Anschaffung würde ich den Sachverhalt ggfs. direkt mit dem FA klären, falls ein StB aus Kosengründen nicht in Frage kommt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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