seither ging alles über einen Buchhalter, kann ich mir aber nicht mehr leisten. Mein Problem ist, dass alles über den Buchhalter gebucht wurde, ich mir aber den Jahresabschluss dazu nicht leisten kann (Zahlungen sind noch offen). Muss ich nun die komplette Buchhaltung von dem geforderten Jahr in das Programm eingeben? Ich bin komplett ahnungslos. Kann mir bitte jemand eine Einschätzung geben, ob dies in kurzer Zeit zu schaffen ist? Die "Alternative" wäre, ich nehm die Strafe vom Finanzamt in Kauf und versuche mir noch einen 400€ Job zu suchen (ist aber eher die Notlösung).
Vielen Dank
blumenmeer schrieb:
....seither ging alles über einen Buchhalter, kann ich mir aber nicht mehr leisten. Mein Problem ist, dass alles über den Buchhalter gebucht wurde, ich mir aber den Jahresabschluss dazu nicht leisten kann (Zahlungen sind noch offen). Muss ich nun die komplette Buchhaltung von dem geforderten Jahr in das Programm eingeben? Ich bin komplett ahnungslos. Kann mir bitte jemand eine Einschätzung geben, ob dies in kurzer Zeit zu schaffen ist?
Hmm.
Um Dir ein paar Tips geben zu können, müßtest Du einige Fragen hierzuzu beantworten.
- Mit "Buchhalter" meinst Du vermutlich einen Steuerberater?
- Liegt Dein Betrieb/Gewerbe/freiberufl. Tätigkeit innerhalb der Wertgrenzen der EÜR?
D.h. Umsatz bis zu € 500.000, Gewinn bis zu € 50.000.
- Was hat Dein "Buchhalter" alles für Dich erledigt?
(z.B. Buchungen nach von Dir an ihn übergebenen Belegen durchgeführt, USt-Voranmeldungen erstellt,
weitere Steueranmeldungen erstellt, periodische Abschlüsse usw.)
- Liegen Dir alle Belege des letzten Jahres vor, oder befinden diese sich beim "Buchhalter"?
Ich verstehe Deine Anfrage so, daß Dein Buchhalter den Jahresabschluß nicht rausrücken möchte, weil Du ihm das Honorar dafür nicht zahlen kannst/willst. - Das ist sein gutes Recht, nebenbei gesagt.
Falls Du alle Belege bei Dir hast: wieviele sind das ungefähr?
-- wieviele Ausgangsrechnungen (Einnahmebelege)?
-- wieviele Eingangsrechnungen (Ausgabenbelege)?
Zitat
.... Die "Alternative" wäre, ich nehm die Strafe vom Finanzamt in Kauf und versuche mir noch einen 400€ Job zu suchen (ist aber eher die Notlösung)...
Die Alternative ist nicht die beste. Eine "Strafe" in dem Sinne wäre eine Einschätzung Deines Gewinns durch das Finanzamt. Du bleibst aber trotzdem verpflichtet, Deine EÜR abzugeben.
Das Fatale ist, daß die Einschätzung durch das Finanzamt irgendwann rechtskräftig wird, d.h. wenn Du zu hoch eingeschätzt wirst, aber in Wirklichkeit viel weniger Einkommensteuer hättest zahlen müssen, die zuviel gezahlte Steuer verloren ist.
Du kannst beim Finanzamt um Fristverlängerung bitten. Wenn Du denen die Gründe darlegst ("Zoff mit dem Steuerberater" ), sind die in der Regel kulant und gewähren Dir einen angemessenen Aufschub zur Abgabe Deiner Steuererklärungen.
herzlichen Dank für Deine Antwort. Ja, ich meine mit Buchhalter den Steuerberater. Ich habe alle Ordner, bis auf das erste Quartal, hierzu liegt mir nur das Übertragungsprotokoll vor. Ich übergebe mein laufendes Quartal, mit sortierten Belegen, einem "Bekannten" und der bucht anscheinend alles in einem Journal. Der Übermittlungsbogen wird von einem anderen Steuerberater an das Finanzamt weiter gegeben. Beide stellen mir Rechnungen. Den direkten Kontakt mit dem 2. Steuerberater habe ich erst, wenn es um den Jahresabschluss geht. Der Erste arbeitet nicht mit dem PC.
Bei meinem letzten Abschluss hatte ich bei einem Umsatz von ca. 25000 ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 5000.-. Wieviel Belege ich von was habe kann ich leider nicht sagen, aber meinem Gefühl nach sehr viele.
Mein Steuerbeamter beim Finanzamt ist sehr nett und der meinte ich solle die Daten selbst eintragen. Ich habe zwar die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, aber ich müsste ja eigentlich alle Unterlagen neu bearbeiten um meine Rechnungen aufzusplitten, Telefon, Versicherungen, Benzin... . Diese Selbstständigkeit hatte ich aus der Arbeitslosigkeit heraus begonnen und mir ist schon länger klar, dass ich mit diesem Job nur Kosten produziere. Inzwischen habe ich einen befristeten Teilzeitjob zusätzlich und Bewerbungen laufen und ich ich versteh den Steuerberater, wenn er auf mich sauer ist, da ich zwar Raten bezahle, aber nicht in der gewünschten Geschwindigkeit. Irgendwie muss ich diesen Jahresabschluss schaffen, wegen mir auch so, dass der Wille erkennbar ist, aber mit einer Fehlerquote. Nochmals Danke für die Antwort. Viele Grüße blumenmeer
herzlichen Dank für Deine Antwort. Ja, ich meine mit Buchhalter den Steuerberater. Ich habe alle Ordner, bis auf das erste Quartal, hierzu liegt mir nur das Übertragungsprotokoll vor. Ich übergebe mein laufendes Quartal, mit sortierten Belegen, einem "Bekannten" und der bucht anscheinend alles in einem Journal. Der Übermittlungsbogen wird von einem anderen Steuerberater an das Finanzamt weiter gegeben. Beide stellen mir Rechnungen. Den direkten Kontakt mit dem 2. Steuerberater habe ich erst, wenn es um den Jahresabschluss geht. Der Erste arbeitet nicht mit dem PC.
Bei meinem letzten Abschluss hatte ich bei einem Umsatz von ca. 25000 ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 5000.-. Wieviel Belege ich von was habe kann ich leider nicht sagen, aber meinem Gefühl nach sehr viele.
Mein Steuerbeamter beim Finanzamt ist sehr nett und der meinte ich solle die Daten selbst eintragen. Ich habe zwar die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, aber ich müsste ja eigentlich alle Unterlagen neu bearbeiten um meine Rechnungen aufzusplitten, Telefon, Versicherungen, Benzin... . Diese Selbstständigkeit hatte ich aus der Arbeitslosigkeit heraus begonnen und mir ist schon länger klar, dass ich mit diesem Job nur Kosten produziere. Inzwischen habe ich einen befristeten Teilzeitjob zusätzlich und Bewerbungen laufen und ich ich versteh den Steuerberater, wenn er auf mich sauer ist, da ich zwar Raten bezahle, aber nicht in der gewünschten Geschwindigkeit. Irgendwie muss ich diesen Jahresabschluss schaffen, wegen mir auch so, dass der Wille erkennbar ist, aber mit einer Fehlerquote. Nochmals Danke für die Antwort. Viele Grüße blumenmeer
Zunächst mal: Kopf hoch.
Dein Steuerberater (St ist selbstredend maulig, weil Du bei ihm Schulden hast. Allerdings hat er nicht das Recht, Dir Deine ihm zu treuen Hä#ndenübergebenen Belege vorzuenthalten - die kannst Du zurückfordern.
Mit dem StB mußt Du versuchen, wegen seiner Forderungen eine Einigung zu finden. Teilzahlung? Whatsoever, da müßt Ihr Euch irgendwie einigen. - Wie auch immer: es sollte eigentlich nicht in des StB's Interesse sein, Dir Deinen weiteren Geschäftserfolg durch starrsinnige Forderungen zu verbauen - wie soll er denn sonst an die Kohle kommen, die von Dir noch haben will?
OK, Du kommst also an alle Belege ran (das mal vorausgesetzt).
Bei Deinem Umsatz von 25.000 € hast Du wieviel Ausgangsrechnungen?
100?
200?
2.500?
eine Million?
Check das doch mal.
Und nun die leidigen "Eingangsrechnungen", vulgo Ausgaben:
Wenn Du bei dem genannten Umsatz von € 25.000 Einkäufe von 24.999 gehabt hast, hast Du was verkehrt gemacht....
Spaß beiseite:
Mach Dir auf Deinem Schreibtisch (Küchentisch geht auch, Nachttisch eher ungeeignet) folgende Stapel von Belegen:
- Ausgangsrechnungen
- Wareneinkaufsrechnungen
(falls Du keine Waren, sonderen Dienstleistungen u.ä. verkaufst, halt die entsprechenden Bezugsrechnungen)
- Kommunikationsaufwendungen (Telefonrechnungen)
- Bürozeugs, z.B. Tintenpatronen für den Drucker
- Raumkosten - ist Dein Geschäftslokal gemietet? Da fällt dann z.B. die Miete rein, Putzfrau, Müllgebühren, anteilige Grundsteuer usw.usw.
- Porto (die Schnippelchen vom Postamt)
- Kfz-Kosten (Kfz-Haftpflicht, Steuer, Sprit, Werkstatt, TÜV-Gebühren, neue Reifen usw.)
- weitere Kosten, z.B. Beiträge zur IHK und ähnlichen Schmonzes. Was Dir Deine Bank/Sparkasse als Kontoführungsgebühren usw. abzockt, kannst Du hier ebenfalls geltend machen, und Du kannst die entsprechende Gebührennote/n mit auf diesen Stapel packen.
Obiges sind nur ein paar kümmerliche Beispiele. Andere Forumsmitglieder wissen sicherlich noch mehr.
Soweit klar?
Dann zähl doch mal die einzelnen Belege, d.h. die Papierbelege durch und notiere Dir, wieviele pro Einnahme (also Ausgangsrechnungen) und pro Ausgaben zusammenkommen.
Laß mich mal grob schätzen: bei Deinen Ausgabebelegen (vulgo Kosten) sind es < 200 Belege, oder?
Bei 25 Riesen Jahresumsatz hast Du wieviel Ausgangsrechnungen? - Hängt natürlich von Deinen Einzelaufträgen ab, die ich nicht einschätzen kann. Verkaufst Du einmal im Jahr einen Dieselmotor für 25 Große, ist es nur eine Rechnung. Bei den Original-Wundertüten mit dem Superüberraschungsei zu 10 Cent/Stück wären es dann allerdings bereits 250.000 Rechnungen.
So viele werden es aber wohl nicht sein, gelle?
Meine zurückhaltende Einschätzung für den Buchungszeitaufwand in EC&T bei den von Dir genannten Umsatzdaten liegt bei max. 1 Woche, wenn Du Dir täglich ungefahr 1-2 Stunden Zeit nimmst. Wenn Du irgendwo steckenbleibst, sind wir hier im Forum ja auch noch da.
Du siehst: it's easy if you keep it easy. Man kann auch sagen: KISS (keep it simple, stupid).
es sind fast 250.000 Belege, ein breiter Ordner voll, aber zum Glück alles von mir sortiert. Das fehlende Quartal hab ich. Dank Deiner fachlichen und seelisch-moralischen Unterstützung habe ich wieder angefangen zu denken:-). Der Aufwand ist weiterhin immens, aber ich habe mich jetzt entschlossen den Kampf aufzunehmen. Das Programm würde mich jetzt überfordern, also habe ich für jeden Posten/Thema eine Tabelle auf Papier angelegt und notiere das Datum, brutto, Umsatz/Vorsteuer und den Nettobetrag, wie auch eine Notiz was es genau war. Wenn ich dann alles habe (wenn der erste Schnee fällt), werde ich es in eine Exceltabelle übertragen. Die Fragen notiere ich extra und werde dann anschließend das Forum hier lahm legen;-), (sollte ich bis dahin nicht in die Klappse eingeliefert worden sein).
Herzlichen Dank und einen schönen Sonntag
Viele Grüße
blumenmeer
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.