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Privat Split nachträglich ändern
dominic86
Hallo zusammen,

der Privatsplit ist wirklich ein tolles Tool um schnell und einfach die zugehörige Einnahmenbuchung zu generieren. Nun ist es aber des häufigeren so, dass erst am Ende des Jahres der wirkliche Prozentsatz feststeht. So z.B. bei privat genutzten KFZ. Ich habe Anfang des Jahres einen Privatanteil von 30 % für Ust.-Vorauszahlungen etc. veranschlagt. Jetzt ist der Prozentsatz aber viel niedriger.

Gibt es eine Möglichkeit, das jetzt alles nachträglich einheitlich zu ändern oder muss ich jetzt alle Buchungen (ca. 100 Stück) nachträglich ändern?

Gibt es eine andere Möglichkeit dieses Problem auszugleichen, bei der mir das Finanzamt keine auf den Deckel haut?

Vielen Dank für Eure Hilfe :-)

Beste Grüße!

Dominic
 
mielket
Bei privat genutztem Betriebs-KFZ gilt aber doch die Regel, dass Du dir pro km 30 Cent anrechnen darfst. Du musst dafür ein Fahrtenbuch führen! Über den Daumen peilen lässt das Finanzamt nicht zu.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
dominic86

Zitat

mielket geschrieben:
Bei privat genutztem Betriebs-KFZ gilt aber doch die Regel, dass Du dir pro km 30 Cent anrechnen darfst. Du musst dafür ein Fahrtenbuch führen! Über den Daumen peilen lässt das Finanzamt nicht zu.


Hallo mielket,

das ist definitiv nicht richtig. Es wäre traumhaft wenn ich immer 30 cent pro km absetzen könnte (Das wären mal ca. schlappe 7500 €, Das lässt der Fiskus bestimmt nicht zu). Das geht aber NUR solange das Fahrzeug über 50 % privat genutzt wird. Ich führe ja ein Fahrtenbuch. Um das Verhältnis zwischen privaten und geschäftlichen Anteil festzustellen. Das Problem liegt darin, dass ich immer erst am Ende des Jahres sagen kann wie viele km ich jetzt ganz genau privat und wie viele geschäftlich gefahren bin. Die "über den Daumen Peilung" von 30 % (privater Anteil) habe ich ja nur über das Jahr für die Ust-Voranmeldungen veranschlagt. Jetzt muss ich das aber berichtigen. (eigentlich genau so wie ich das zuvor geschrieben habe). Deshalb die Frage nach einer Möglichkeit das auf einmal zu Berichtigen. Aber wie es aussieht werde ich die 100 Buchungssätze selbst ändern müssen...

Danke trotzdem für Deine Hilfe :-)

Viele Grüße!

Dominic

 
Thomas R

Zitat


[...]
das ist definitiv nicht richtig. Es wäre traumhaft wenn ich immer 30 cent pro km absetzen könnte (Das wären mal ca. schlappe 7500 €, Das lässt der Fiskus bestimmt nicht zu). Das geht aber NUR solange das Fahrzeug über 50 % privat genutzt wird. [...]
Dominic

Dominic, da liegst Du falsch, oder du drückst dich unklar aus.

Grundsätzlich darf der Unternehmer frei entscheiden, wie er mit einem Kfz, welches er betrieblich nutzen will, steuerlich umgeht. Massgeblich dafür ist, wieviel % er es betrieblich und privat nutzt!

Wenn das Kfz nach Eigenbeleg zu weniger als 50% genutzt wird (so ich, da ich mein Auto vor der Freiberuflichkeit angeschafft hatte und somit die Vorsteuer nicht mehr ziehen konnte) kannst du entweder 30 Cent pro betriebliche Km ansetzen oder alle Kosten am Jahresende dann eben mit dem kleiner 50% absetzen (sind dann 2 Buchungssätze wegen der Anteile, die keine Vorsteuer wie Versicherungen enthalten).

Wird das Kfz überwiegend betrieblich genutzt und während der Unternehmenstätigkeit angeschafft, dann rechnet sich wegen der Vorsteuer in der Regel die 100% Absetzung mit Versteuerung des 1% Anteils.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
dominic86
Hallo nochmal, ich denke wir reden etwas aneinander vorbei.

Zitat

Thomas Riemann geschrieben:


Zitat


Grundsätzlich darf der Unternehmer frei entscheiden, wie er mit einem Kfz, welches er betrieblich nutzen will, steuerlich umgeht. Massgeblich dafür ist, wieviel % er es betrieblich und privat nutzt!


Da stimme ich Dir zu, genau das habe ich geschrieben. Wenn man das KFZ über 50 % Geschäftlich nutzt, fließt es in das Geschäftsvermögen. Genau das hatte ich ja geschrieben. Du hattest das mit den 50 % sogar noch zitiert.

Zitat


Wenn das Kfz nach Eigenbeleg zu weniger als 50% genutzt wird ... kannst du entweder 30 Cent pro betriebliche Km ansetzen oder alle Kosten am Jahresende dann eben mit dem kleiner 50% absetzen (sind dann 2 Buchungssätze wegen der Anteile, die keine Vorsteuer wie Versicherungen enthalten).


Das stimmt auch. zwischen 10 und 50 Prozent geschäftliche Nutzung kann man frei entscheiden. Das ist dann das willkürliche Betriebsvermögen. Davon war bei mir aber nie die Rede, da ich über 50 % Betriebliche Nutzung habe.

Zitat


Wird das Kfz überwiegend betrieblich genutzt und während der Unternehmenstätigkeit angeschafft, dann rechnet sich wegen der Vorsteuer in der Regel die 100% Absetzung mit Versteuerung des 1% Anteils.


Das ist nicht ganz richtig, es gibt 2 Möglichkeiten.

Dazu kann ich den §6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 zitieren:

"Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Bei der Ermittlung der Nutzung im Sinne des Satzes 2 gelten die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und die Familienheimfahrten als betriebliche Nutzung. Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden"

Kurz gesagt:

unter 50 %: freie Entscheidung (in meinem Fall aber irrelevant)
über 50 %: 1 % Regelung oder prozentgenaues Absetzen. Dann ist aber das Führen eines ordentlichen Fahrtenbuches pflicht.

Ich habe mich für Variante zwei entschieden weil ich bei der 1 % Regelung (wie fast jeder) ordentlich draufzahlen müsste.

Da ich aber nicht für das ganze Jahr die Tankquittungen sammeln kann und erst zum Schluss gesammelt an das Finanzamt melden, helfe ich mir über das Jahr mit einer groben Schätzung aus. Diese möchte ich jetzt bei der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuererklärung berichtigen. Deshalb meine ursprünglich Frage.

Beste Grüße! Dominic
 
Thomas R
Hallo dominic,

sorry, da hatte ich Dich falsch verstanden und auch nur verkürzt die rechtliche Seite zitiert.

Ich sehe zwei (lösbare) Probleme. Die buchungstechnische und die umsatzsteuertechnische.

Bei der Umsatzsteuer hast Du eigentlich zuviel Vorsteuer gezogen, das ist kritisch! Hier solltest Du auf jeden Fall noch eine Korrektur der letzten Vorsteuervoranmeldung vornehmen und dies nicht erst mit der Umsatzsteuer(jahre)meldung erledigen.

Damit ergibt sich buchungstechnisch dann nur noch der einmalige Aufwand einer Korrekturbuchung.

Insgesamt sehe ich aber bei deiner Bucherei ein Problem. Du schreibst

Zitat

Da ich aber nicht für das ganze Jahr die Tankquittungen sammeln kann und erst zum Schluss gesammelt an das Finanzamt melden, helfe ich mir über das Jahr mit einer groben Schätzung aus.

Verstehe ich es richtig, dass Du nicht alle Quittungen hast oder willst Du nur alles zum Jahreende buchen?

Würde ich ein betriebliches Kfz, sagen wir mal mit 70% betrieblich und 30% Privatanteil fahren, dann würde ich unterjährig alles erst einmal nur auf Ausgaben buchen und zum Jahresende den Eigenanteil in einer Summe als Einnahme.
Also du buchst zunächst die gesamten Kfz Kosten jeweils im entsprechenden Monat bis zum Jahresende. Zum Jahresende rechnest Du alle Kfz-Kosten zusammen.
Dann rechnest Du Dein Fahrtenbuch mit allen Kilometern (Privat und Geschaeftlich ggf noch Arbeitswegefahrten werden noch anders bereucksichtigt)) und bestimmst davon die Privat gefahrenen Kilometer in Prozent. Diesen privaten Anteil ziehst von den gesamten Kfz Kosten ab, rechnest 19% USt drauf und buchst alles über Einnahmen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
mielket
Ja, monatlich macht es auch das Fahrtenbuch-Plugin EasyRide&Tax. Wenn Du ein extra Papier-Fahrtenbuch führst, rechne die km für die einzelnen Nutzungsarten einfach pro Monat manuell zusammen und gib es dort ein.

Buchungen nachträglich zu modifizieren ist jedenfalls schlechter Stil. Besser ist es, die notwendigen Einnahmen- und Ausgaben-Konten mit ein paar Buchungen am 31.12. auf den korrekten Stand zu bringen. (Du kannst dazu auch negative Beträge verbuchen.) Leider bietet EasyRide&Tax dazu noch keine Funktion, weil das Teil immer komplexer wurde und ich irgendwann einfach keine Lust mehr hatte... so eine automatische Jahresendkorrektur wäre aber eigentlich das Killer-Feature...

 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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