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Buchführungspflicht
CAD-Neumann
Moin Leute,

bräuchte mal wieder ein bissel Hilfe von euch.
Habe gerade ein Schreiben von meinem FA bekommen. Darin teilt man mir mit, dass ich in 2010 und 2011 mehr als 50.000,-€ Gewinn gemacht habe. (Wusste ich auch schon so) Das verpflichtet mich nun, Bücher zu führen. Nennt sich dann Buchführungspflicht.
Was heißt das nun für mich?
Ist die einfache Buchführung wie bisher dann nicht mehr drin und es kommt die doppelte Buchführung zum tragen?
Falls ja, kann ich wohl das Prog von easyct nicht mehr nutzenSad

Buchführung habe ich aber bisher doch auch gemacht. Habe meine Einnahmen verbucht, die Geschäftsausgaben, die Differenz ist dann der Gewinn und wird versteuert.
Was hat das FA dann, falls erforderlich, von einer doppelten Buchführung?

Weiterhin steht in dem Schreiben: "Soweit Sie bisher die abziehbaren Vorsteuerbeträge nach allgemeinen Durchschnittsätzen (§23UStG) ermittelt haben, weise ich darauf hin, dass dies mit Beginn der Buchführungspflicht nicht mehr zulässig ist"
Was sind denn allgemeine Durchschnittsätze? Habe bisher von meinen Geschäftsausgaben die entsprechend gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht. Also nix mit allgemeinen Durchschnittsätzen.

Dann wollen die auch noch nach Beginn der Buchführungspflicht innerhalb eines Monats (also im Januar 2013) eine Eröffnungsbilanz haben. Das wird dann hier wohl zu weit führen, das zu klären. Muss ich mir wohl doch mal ein wenig Hilfe von einem Steuerberater holen.

Im Moment ärgert mich das alles ein bissel. Habe keine Ahnung was die eigentlich wollen. ich habe die ganzen Jahre sauber meine Einnahmen und Ausgaben mit dem easyct-Prog aufgeführt und meine Steuererklärung abgegeben. Buchführungspflicht hört sich jetzt erstmal für mich nach einer ganzen Menge mehr Arbeit an. Das Ergebnis wird doch das gleiche bleiben.
Ich kassiere zum Beispiel 100.000,- ab, habe 25.000,- Ausgaben und versteuer die 75.000,- Gewinn. Kann durch die Buchführungspflicht kaum mehr werden.

Falls jemand ein paar Infos für mich hat, würde ich mich freuen.
Werde mich dann ab Montag mal genauer informieren, was das für mich bedeutet.

Gruss
Jürgen
 
joey

Zitat

CAD-Neumann geschrieben:

Habe gerade ein Schreiben von meinem FA bekommen. Darin teilt man mir mit, dass ich in 2010 und 2011 mehr als 50.000,-€ Gewinn gemacht habe. (Wusste ich auch schon so) Das verpflichtet mich nun, Bücher zu führen.
Was heißt das nun für mich?
Ist die einfache Buchführung wie bisher dann nicht mehr drin und es kommt die doppelte Buchführung zum tragen?
Falls ja, kann ich wohl das Prog von easyct nicht mehr nutzenSad

Buchführung habe ich aber bisher doch auch gemacht. Habe meine Einnahmen verbucht, die Geschäftsausgaben, die Differenz ist dann der Gewinn und wird versteuert.
Was hat das FA dann, falls erforderlich, von einer doppelten Buchführung?

Was sind denn allgemeine Durchschnittsätze? Habe bisher von meinen Geschäftsausgaben die entsprechend gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht. Also nix mit allgemeinen Durchschnittsätzen.

Im Moment ärgert mich das alles ein bissel. Habe keine Ahnung was die eigentlich wollen. ich habe die ganzen Jahre sauber meine Einnahmen und Ausgaben mit dem easyct-Prog aufgeführt und meine Steuererklärung abgegeben. Buchführungspflicht hört sich jetzt erstmal für mich nach einer ganzen Menge mehr Arbeit an. Das Ergebnis wird doch das gleiche bleiben.

Gruss
Jürgen


Ja, hallo dann mal Glückwunsch, Cool es ist ja gut, dass man von seiner Selbständigkeit auch leben kann und das dürfte bei dir jetzt drin sein. die Grenzen des § 141 AO > 500.000 € Umsatz oder > 50.000 € Gewinn hast du überschritten, also bist du jetzt buchführungspflichtig und musst bilanzieren und auch Inventuren machen. Das wird die erste Arbeit am Jahresende sein und die Errichtung einer Eröffnungsbilanz, dazu wird wohl die Hilfe eines StBs nötig sein und mit ECuT kommst du nicht mehr weiter.

Die freiwilligen Aufzeichnungen, die du da bislang gemacht hast waren strenggenommen keine Buchführung, es bleibt dir ja überlassen, ob du Belege elektronisch buchst oder eine gesonderte und geordnete Belegablage machst.

Was ändert sich jetzt? Wie gesagt, die Inventur, du musst deine Kundenforderungen und -verbindlichkeiten, Bankverbindlichkeiten etc. erfassen, desgleichen Bank und Kassenaufzeichnungen lückenlos führen, sowie deine Privateinlagen und -entnahmen. Du musst zum Jahresende deine Vorräte körperlich und wertmäßig erfassen, z.B. Handelswaren, das sind zum Verkauf bestimmte Produkte, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und auch noch nicht abgerechnete Leistungen (z.B. Kundenprojekte, die noch nicht abgenommen und daher noch nicht als Forderungen ausgewiesen sind, Bewertung mit den Selbstkosten). Daneben müssen jetzt Abgrenzungen vorgenommen werden, Mieten, Zinsen, Versicherungsprämien, Kfz-Steuern etc. werden nicht mehr zum Zeitpunkt der Zahlung erfasst, sondern für den Zeitpunkt, auf den sie wirtschaftlich entfallen. Für diese Abgrenzungen gibt es aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten, sonstige Vermögens-gegenstände und Verbindlichkeitn und Rückstellungen. Um das selbst zu machen, sollte man zumindestens die Kenntnisse eines Bilanzbuchhalters oder erfahrenen Steuerfachgehilfen haben, ansonsten muss man die Arbeiten delegieren und hat entsprechend höhere Beratungskosten, kann mal locker im Bereich 1.500 € plus im Jahr liegen.

Das Ergebnis soll unterm Strich das gleiche bleiben, aber die Kontrolle durch das FA ist doch viel größer bei Bilanzierern und in den ersten Jahren hast du auch Mehsteuern zu zahlen, die sich aber auf einen Zeitraum von 3 Jahren verteilen lassen.

Wie gesagt, mancher deiner Kollegen hier hätte halt lieber diese Probleme und wäre froh, wenn er von seinem Geschäft leben könnte.

Grüße, joey.
 
Thomas R
Der Vollständigkeit halber kann man noch ergänzen, daß die Gewinngrenze von 50.000 € nur für Gewerbetreibende und in der Land & Forstwirtschaft gilt. (§ 141 AO)

Für Freiberufller (nach § 3 EStG) gilt die Grenze nicht. Sie können immer bei der EÜR bleiben.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey

Zitat

Thomas Riemann geschrieben:
Der Vollständigkeit halber kann man noch ergänzen, daß die Gewinngrenze von 50.000 € nur für Gewerbetreibende und in der Land & Forstwirtschaft gilt. (§ 141 AO)

Für Freiberufller (nach § 3 EStG) gilt die Grenze nicht. Sie können immer bei der EÜR bleiben.


Stimmt natürlich, aber die werden vom FA nicht zur Buchführungspflicht aufgefordert, weshalb ich bei CAD Neumann, jetzt mal zur Vereinfachung gewerbliche Einkünfte unterstellt haben.
 
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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