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Frage zur Steuererklärung
boogie
Hallo zusammen,
ich hab da mal ne etwas "verzwickte" Frage zur Steuererklärung.
Bin Kleingewerbetreibende, OHNE Ust.
Das ist zur Zeit auch meine einzige Einnahmequelle.
Welche Steuererklärungen muss ich nun ausfüllen?
Umsatzsteuererklärung, Einkommenssteuererklärung?
Und wegen der EÜR noch ne Frage. Da ich keine Vorsteuer geltend mache, reicht in meinem Fall doch die formlose Version von EÜR. Doch was davon muss ich dem Finanzamt übergeben? ALLE Konten (also detailliert) oder nur das "Endergebnis" (Zusammenfassung).
Ich habe in Deutschland noch nie eine Steuererklärung gemacht, daher meine "Verwirrung". Nen Steuerberater kann ich mir leider zur Zeit nicht leisten, müsste also so gut es geht, alles alleine machen.

Vielleicht erkennt jemand von Euch mein Dilemma, und erklärt mir das eine oder andere Übel. Wäre echt super.

Ich sag schon mal Danke!

LG
Boogie
 
http://www.schreibbuero-prohaska.de
thilo
Ich sage Dir als Laie: Du musst den Mantelbogen ausfüllen (muss jeder). Darauf: Allgemeine Angaben und Angabe der Sonderausgaben. Dann musst Du die Anlage GSE ausfüllen und deinen Gewinn dort eintragen, so wie er durch die EÜR ermittelt wurde.
Du musst ja offenbar, weil Du unter 17.500 Euro Umsatz liegst, nur die formlose EÜR einreichen. Da sieht das Finanzamt gerne, wenn Du deine Ein- und Ausgaben in sinnvollen Konten darstellst (z.B. KFZ-Kosten, Büromaterial, Telefonkosten etc.)
Und du musst, so du Abschreibungen hast, eine AfA-Tabelle einreichen.

So verstehe ich es.

Gruß th
 
www.thiloschmidt.de
mielket
Wenn Du Einnahmen unter 17.500 ? hast, würde ich Dir empfehlen eine form(ular)lose EÜR zu machen. Den Gewinn trägst Du in die Anlage für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit der Einkommensteuererklärung ein.

Umsatzsteuervoranmeldung oder Erklärung brauchst Du nicht zu machen.

Verbuche einfach alles mit 0% MWSt.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
boogie
Hallo ihr zwei,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
So blick ich jetzt ein bisschen mehr durch.
Dass ich alles mit 0% buchen muss, das hab ich gewusst, mein Dilemma war eben die Sache mit den Steuererklärungen.

Vielen dank nochmal... Ich werde mich die Tage ransetzen, und wenn doch noch Fragen aufkommen sollten, weiss ich ja, dass mir hier gut geholfen wird.. Smile

LG
Boogie
 
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robert wiegner
*** Himmel, da tippel ich mir den Wolf und in der Zeit sind schon drei Antworten da ... ich hätte doch lernen sollen, mit zehn Fingern zu schreiben *lol*

Also ...
Was Du auf alle Fälle ausfüllen mußt, ist der Mantelbogen der EkSt.-Erklärung. Dazu: Anlage GSE ... dort eigentlich nur eine Zahl, ggf. zwei, nämlich Summe der Einkünfte Gewerbe bzw. Selbständig.
Zur EÜR: Wenn Du ECuT benutzt und die Konten eingerichtet sind, ist es vielleicht einfacher, doch das vorgesehene Formular zu nehmen. Du hast entsprechend gebucht, die Daten landen auf den entsprechenden Konten, und fertig. Falls Du sie doch formlos machen darfst/willst: Eigentlich reicht ein Blatt mit Steuernummer, Name, Einnahmensumme, Ausgabensumme, Differenz, Datum, Unterschrift. Wenn Du bei Einnahmen bzw. Ausgaben noch ein paar Unterkonten machst (analog Deiner Konten in ECuT) kann das nicht schaden, ist aber nicht wirklich nötig. Belege will das FA in der Regel nicht (mehr) sehen. Du versicherst mit Deiner Unterschrift, daß Du alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hast.
Alles andere hängt von Deinen sonstigen Umständen ab. Alleinstehend oder verheiratet? Kinder (-> Anlage K). Irgendwelche Rentenzahlunge, die du erhältst? Wüste Zinseinnahmen durch ein Aktiendepot? *g*

Kurzform:
- Einkommensteuer
- Anlage GSE
- EÜR
- Rest abhängig von Umständen.

--

Umsatzsteuererklärung: Da gibt es irgendwo auf der ersten Seite zwei Felder für Kleingewerbler, ich weiß aber nicht mehr, worum es da genau ging. Kann sein, daß das auch Kleingewerbler ausfüllen müssen, die ohne Umsatzsteuer arbeiten. Einfach weil die Grundregel immer lautet, Du bist selbst dafür verantwortlich, Dein Einkommen zu berechnen und zu benennen.

Mehr fällt mir jetzt aus dem Stand nicht ein. Vielleicht kommen ja noch ein paar hilfreiche Kommentare dazu.
Bearbeitet von robert wiegner am 07.02.2006 13:36:15
 
boogie
Hallo Robert,
tja mit 10 Fingern zu tippen hat schon so seine vorteile *lach*

Aber vielen Dank für die detaillierte Antwort.. Für mich ist alles hilfreich, was mich aus meinem Dilemma rausführt... Wink

Sonst ist mein Fall eigentlich recht einfach... nicht verheiratet (noch nicht), keine Kinder, keine wüsten Zinseinnahmen... nix..

Das letzt Jahr (war mein erstes Jahr als selbständige) war nicht DER knaller, und ich hoffe nur, dass dieses Jahr besser wird... Frown

Ich geh dann die Sache heute Abend wohl schon an, und wie gesagt, sollten noch Fragen aufkommen, werde ich mich hier sicher wieder melden....
Ihr seid echt eine grosse Hilfe.. Smile

Aber erstmal lecker frische Forellen holen... *mjamm* morgen gibts dann selbstgeräucherte Folellen Wink
 
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boogie

Zitat

robert wiegner geschrieben:
Belege will das FA in der Regel nicht (mehr) sehen. Du versicherst mit Deiner Unterschrift, daß Du alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hast.


Wie soll ich etwas unterschreiben, was ich online mache? Oder wird einem da noch was zugeschickt zur Unterschrift? Sorry, dass ich so dumm frage, aber ich hab das echt noch nie gemacht...

Zitat

Umsatzsteuererklärung: Da gibt es irgendwo auf der ersten Seite zwei Felder für Kleingewerbler, ich weiß aber nicht mehr, worum es da genau ging. Kann sein, daß das auch Kleingewerbler ausfüllen müssen, die ohne Umsatzsteuer arbeiten. Einfach weil die Grundregel immer lautet, Du bist selbst dafür verantwortlich, Dein Einkommen zu berechnen und zu benennen.

Mehr fällt mir jetzt aus dem Stand nicht ein. Vielleicht kommen ja noch ein paar hilfreiche Kommentare dazu.


da steht folgendes:
Die Zeilen 24 und 25 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2004 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als 17.400 EUR betragen hat, und auf die Anwendung des §19 Abs. 1 UstG. nicht verzichtet worden ist.

Also: Für mich gilt das wohl nicht.

Muss ich meine Scheidung auch eintragen (25.10.2005) wenn ich mich in Österreich habe scheiden lassen? Und als Frau (aber nicht verheiratet) muss ich alles in die Felder für Steuerpflichtiger (Ehemann) eintragen.. (logische Schlussfolgerung von mir).

Tausendmal Sorry dafür, dass ich so komische Fragen stelle.

Lieben Gruss erstmal
Boogie
 
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robert wiegner
Unterschrift:
Wenn Du die EÜR formlos machst, gibt es doch nur Papier. Dann Unterschrift. Ansonsten war das eher im übertragenen Sinne gemeint: Du mußt für Deine gemachten Angaben und Berechnungen -- auch noch nach Jahren -- gradestehen, das FA rechnet nicht Deine Buchhaltung nach, sondern macht nur eine Plausibilitätsprüfung der Zahlen.
btw: Ehe Du die Daten zum FA biepen kannst, mußt Du die Teilnahmeerklärung am Onlineverfahren (oder so ähnlich) ausfüllen und unterschrieben per Post schicken, wenn ich mich richtig erinnere.

Umsatzsteuer:
Also Formular ignorieren.

Scheidung:
Mmh, spricht irgendwas dagegen, "geschieden seit" einzutragen? Das ist dann nun mal, formal gesehen, Dein Familienstand. Wenn es Dir wichtig wäre, das zu vergessen, dann FA anrufen und fragen, ob das für Dich irgendeine Bedeutung hat bei Eintragung. Ansonsten nichts eintragen und ggf. "Hoppla" sagen.

Steuerpflichtiger:
Wenn Du für Dich alleine die Steuer machst, dann dort. Der Klammerzusatz "Ehemann" soll wahrscheinlich nur eheliches Gerangel klären, führt aber auch bei uns immer wieder zu Gefeixe.
Bearbeitet von robert wiegner am 07.02.2006 17:53:45
 
boogie
Hallo Robert,
vielen Dank für die Aufklärung.
Das mit der Erklärung für das online-Verfahren war mir z.b. neu. Bzw. wusste ich nicht, dass man da extra was unterschreiben muss, oder was auch immer.. Ich dachte, wenn man Elster nutzt, geht das vollautomatisch.
Aber: Wieder was dazugelernt... Smile

Ein Problem stellt mir meine Scheidung nicht dar (noch schöner wärs *ggg*)
Ich meinte nur, weil es ziemlich irrelevant ist, eben, weil ich nicht in Deutschland geheiratet habe, und meine Scheidung wurde auch in Österreich gemacht... (mein Exmann hat auch nie in Deutschland gelebt, haben uns schon weit vorher getrennt, bevor ICH nach DE gezogen bin)

so long.. ich glaube um einen Anruf beim FA komm ich nicht drumherum.. zumindest was diese Formular-Übergabe-Sache betrifft...

Wenn die meinen Umsatz und den draus übriggebliebenen Gewinn sehen, fallen die doch eh vom Stuhl... *kicher*
Bearbeitet von boogie am 07.02.2006 19:14:30
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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