Hallo zusammen,
ich hab da mal ne etwas "verzwickte" Frage zur Steuererklärung.
Bin Kleingewerbetreibende, OHNE Ust.
Das ist zur Zeit auch meine einzige Einnahmequelle.
Welche Steuererklärungen muss ich nun ausfüllen?
Umsatzsteuererklärung, Einkommenssteuererklärung?
Und wegen der EÜR noch ne Frage. Da ich keine Vorsteuer geltend mache, reicht in meinem Fall doch die formlose Version von EÜR. Doch was davon muss ich dem Finanzamt übergeben? ALLE Konten (also detailliert) oder nur das "Endergebnis" (Zusammenfassung).
Ich habe in Deutschland noch nie eine Steuererklärung gemacht, daher meine "Verwirrung". Nen Steuerberater kann ich mir leider zur Zeit nicht leisten, müsste also so gut es geht, alles alleine machen.
Vielleicht erkennt jemand von Euch mein Dilemma, und erklärt mir das eine oder andere Übel. Wäre echt super.
Ich sage Dir als Laie: Du musst den Mantelbogen ausfüllen (muss jeder). Darauf: Allgemeine Angaben und Angabe der Sonderausgaben. Dann musst Du die Anlage GSE ausfüllen und deinen Gewinn dort eintragen, so wie er durch die EÜR ermittelt wurde.
Du musst ja offenbar, weil Du unter 17.500 Euro Umsatz liegst, nur die formlose EÜR einreichen. Da sieht das Finanzamt gerne, wenn Du deine Ein- und Ausgaben in sinnvollen Konten darstellst (z.B. KFZ-Kosten, Büromaterial, Telefonkosten etc.)
Und du musst, so du Abschreibungen hast, eine AfA-Tabelle einreichen.
Wenn Du Einnahmen unter 17.500 ? hast, würde ich Dir empfehlen eine form(ular)lose EÜR zu machen. Den Gewinn trägst Du in die Anlage für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit der Einkommensteuererklärung ein.
Umsatzsteuervoranmeldung oder Erklärung brauchst Du nicht zu machen.
Hallo ihr zwei,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
So blick ich jetzt ein bisschen mehr durch.
Dass ich alles mit 0% buchen muss, das hab ich gewusst, mein Dilemma war eben die Sache mit den Steuererklärungen.
Vielen dank nochmal... Ich werde mich die Tage ransetzen, und wenn doch noch Fragen aufkommen sollten, weiss ich ja, dass mir hier gut geholfen wird..
*** Himmel, da tippel ich mir den Wolf und in der Zeit sind schon drei Antworten da ... ich hätte doch lernen sollen, mit zehn Fingern zu schreiben *lol*
Also ...
Was Du auf alle Fälle ausfüllen mußt, ist der Mantelbogen der EkSt.-Erklärung. Dazu: Anlage GSE ... dort eigentlich nur eine Zahl, ggf. zwei, nämlich Summe der Einkünfte Gewerbe bzw. Selbständig.
Zur EÜR: Wenn Du ECuT benutzt und die Konten eingerichtet sind, ist es vielleicht einfacher, doch das vorgesehene Formular zu nehmen. Du hast entsprechend gebucht, die Daten landen auf den entsprechenden Konten, und fertig. Falls Du sie doch formlos machen darfst/willst: Eigentlich reicht ein Blatt mit Steuernummer, Name, Einnahmensumme, Ausgabensumme, Differenz, Datum, Unterschrift. Wenn Du bei Einnahmen bzw. Ausgaben noch ein paar Unterkonten machst (analog Deiner Konten in ECuT) kann das nicht schaden, ist aber nicht wirklich nötig. Belege will das FA in der Regel nicht (mehr) sehen. Du versicherst mit Deiner Unterschrift, daß Du alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hast.
Alles andere hängt von Deinen sonstigen Umständen ab. Alleinstehend oder verheiratet? Kinder (-> Anlage K). Irgendwelche Rentenzahlunge, die du erhältst? Wüste Zinseinnahmen durch ein Aktiendepot? *g*
Umsatzsteuererklärung: Da gibt es irgendwo auf der ersten Seite zwei Felder für Kleingewerbler, ich weiß aber nicht mehr, worum es da genau ging. Kann sein, daß das auch Kleingewerbler ausfüllen müssen, die ohne Umsatzsteuer arbeiten. Einfach weil die Grundregel immer lautet, Du bist selbst dafür verantwortlich, Dein Einkommen zu berechnen und zu benennen.
Mehr fällt mir jetzt aus dem Stand nicht ein. Vielleicht kommen ja noch ein paar hilfreiche Kommentare dazu.
Bearbeitet von robert wiegner am 07.02.2006 12:36:15
Hallo Robert,
tja mit 10 Fingern zu tippen hat schon so seine vorteile *lach*
Aber vielen Dank für die detaillierte Antwort.. Für mich ist alles hilfreich, was mich aus meinem Dilemma rausführt...
Sonst ist mein Fall eigentlich recht einfach... nicht verheiratet (noch nicht), keine Kinder, keine wüsten Zinseinnahmen... nix..
Das letzt Jahr (war mein erstes Jahr als selbständige) war nicht DER knaller, und ich hoffe nur, dass dieses Jahr besser wird...
Ich geh dann die Sache heute Abend wohl schon an, und wie gesagt, sollten noch Fragen aufkommen, werde ich mich hier sicher wieder melden....
Ihr seid echt eine grosse Hilfe..
Aber erstmal lecker frische Forellen holen... *mjamm* morgen gibts dann selbstgeräucherte Folellen
robert wiegner geschrieben:
Belege will das FA in der Regel nicht (mehr) sehen. Du versicherst mit Deiner Unterschrift, daß Du alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hast.
Wie soll ich etwas unterschreiben, was ich online mache? Oder wird einem da noch was zugeschickt zur Unterschrift? Sorry, dass ich so dumm frage, aber ich hab das echt noch nie gemacht...
Zitat
Umsatzsteuererklärung: Da gibt es irgendwo auf der ersten Seite zwei Felder für Kleingewerbler, ich weiß aber nicht mehr, worum es da genau ging. Kann sein, daß das auch Kleingewerbler ausfüllen müssen, die ohne Umsatzsteuer arbeiten. Einfach weil die Grundregel immer lautet, Du bist selbst dafür verantwortlich, Dein Einkommen zu berechnen und zu benennen.
Mehr fällt mir jetzt aus dem Stand nicht ein. Vielleicht kommen ja noch ein paar hilfreiche Kommentare dazu.
da steht folgendes: Die Zeilen 24 und 25 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2004 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als 17.400 EUR betragen hat, und auf die Anwendung des §19 Abs. 1 UstG. nicht verzichtet worden ist.
Also: Für mich gilt das wohl nicht.
Muss ich meine Scheidung auch eintragen (25.10.2005) wenn ich mich in Österreich habe scheiden lassen? Und als Frau (aber nicht verheiratet) muss ich alles in die Felder für Steuerpflichtiger (Ehemann) eintragen.. (logische Schlussfolgerung von mir).
Tausendmal Sorry dafür, dass ich so komische Fragen stelle.
Unterschrift:
Wenn Du die EÜR formlos machst, gibt es doch nur Papier. Dann Unterschrift. Ansonsten war das eher im übertragenen Sinne gemeint: Du mußt für Deine gemachten Angaben und Berechnungen -- auch noch nach Jahren -- gradestehen, das FA rechnet nicht Deine Buchhaltung nach, sondern macht nur eine Plausibilitätsprüfung der Zahlen.
btw: Ehe Du die Daten zum FA biepen kannst, mußt Du die Teilnahmeerklärung am Onlineverfahren (oder so ähnlich) ausfüllen und unterschrieben per Post schicken, wenn ich mich richtig erinnere.
Umsatzsteuer:
Also Formular ignorieren.
Scheidung:
Mmh, spricht irgendwas dagegen, "geschieden seit" einzutragen? Das ist dann nun mal, formal gesehen, Dein Familienstand. Wenn es Dir wichtig wäre, das zu vergessen, dann FA anrufen und fragen, ob das für Dich irgendeine Bedeutung hat bei Eintragung. Ansonsten nichts eintragen und ggf. "Hoppla" sagen.
Steuerpflichtiger:
Wenn Du für Dich alleine die Steuer machst, dann dort. Der Klammerzusatz "Ehemann" soll wahrscheinlich nur eheliches Gerangel klären, führt aber auch bei uns immer wieder zu Gefeixe.
Bearbeitet von robert wiegner am 07.02.2006 16:53:45
Hallo Robert,
vielen Dank für die Aufklärung.
Das mit der Erklärung für das online-Verfahren war mir z.b. neu. Bzw. wusste ich nicht, dass man da extra was unterschreiben muss, oder was auch immer.. Ich dachte, wenn man Elster nutzt, geht das vollautomatisch.
Aber: Wieder was dazugelernt...
Ein Problem stellt mir meine Scheidung nicht dar (noch schöner wärs *ggg*)
Ich meinte nur, weil es ziemlich irrelevant ist, eben, weil ich nicht in Deutschland geheiratet habe, und meine Scheidung wurde auch in Österreich gemacht... (mein Exmann hat auch nie in Deutschland gelebt, haben uns schon weit vorher getrennt, bevor ICH nach DE gezogen bin)
so long.. ich glaube um einen Anruf beim FA komm ich nicht drumherum.. zumindest was diese Formular-Übergabe-Sache betrifft...
Wenn die meinen Umsatz und den draus übriggebliebenen Gewinn sehen, fallen die doch eh vom Stuhl... *kicher*
Bearbeitet von boogie am 07.02.2006 18:14:30
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?