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BUCHEN: Firmenwagen Kfz Neuanschaffung und laufende Kosten?
awesome_a
Hallo,
ich habe mich ein wenig durchgelesen und ein Paar Dinge erfahren, hier mal ein Paar Fakten und mein Wissensstand, sowie Fragen:
1. Der Firmenwagen wird gewerblich und privat genutzt. Gewerblich weit mehr als 50%.
2. Ich habe mich für die 1% Besteuerung entschieden.
3. Ein Firmenwagen muss man 6 Jahre abschreiben. Den wagen habe ich im November 2011 gekauft, muss ich in diesem Jahr eine monatsgenaue Abschreibung durchführen?
4. Muss ich monatlich 1% vom Bruttowert des Neuwagens (Bsp. Neuwert BRUTTO 20.000€, 1%= 200€ + 19% = 238€ inkl. Ust) als Betriebseinanahmen buchen?
5. Muss ich ein Fahrtenbuch führen? Wenn ja wie lange und wie kann ich dies vermeiden?
6. Ich habe die KFZ-Steuer für das Jahr im Voraus gezahlt, Nov 2011 – Okt 2012, wie buche ich das?
7. Wie buche ich laufende Kosten wie Benzn oder Inspektion, Reparatur usw.?
8. Wie buche ich das Kfz selbst im EC&T?
9. Ich habe die Kfz Versicherung über meinen Vater laufen lassen, da ich dadurch mehrere 100 € im Jahr einspare. Der rest läuft alles über mich. Gekauft, bezahlt, abgeholt. Kann ich die Versicherung irgendwie dennoch als Betriebsausgaben buchen? Wenn ja wie? Welche Konten?
10. Welche Konten muss ich insgesamt noch anlegen und welche Konten für die o.g. Dinge verwenden? Wie lege ich ein Konto richtig im EC&T an, sodass es auch mit der UST-Voranmeldung verknüpft ist usw? In welche Felder?

Ich glaube das sind die Dinge, mit denen ich mich beim Neuwagen auseinandersetzen muss. Habe ich etwas vergessen?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir zu den 10 Punkten ein Feedback geben könntet ob diese stimmen evtl. auch vielleicht eine Lösung auf meine Fragen hättet oder mir mitteilen könntet wo ich näheres nachlesen kann.

EC&T ist klasse, weiter so Smile

Bearbeitet von awesome_a am 14.12.2011 21:52:05
 
Michael Kaiser
Hallo awesome_a,
da ich mir im Juni 2011 ebenfalls einen neuen Dienstwagen gegönnt habe, habe ich ein paar Antworten. Ich bin kein Steuer-Fachmann, bin aber seit 2004 freiberuflich unterwegs und bin über das beschriebene Vorgehen mit meinem Steuerberater einig.

Zu Punkt 1: Gratuliere! Ist bei mir auch so, Privatnutzung bei 35%

Zu Punkt 2: Habe mich auch für 1%-Regel entschieden.

Zu Punkt 3: 6 Jahre AfA-Dauer bei monatsgenauer Abschreibung ist korrekt. Es gibt nur noch monatsgenaue Abschreibung, egal wofür. Ausnahme: Geringwertige Wirtschaftsgüter.

Zu Punkt 4: 1% Vom Listenpreis (nicht vom Kaufpreis, der ist in der Regel geringer! Rabatt, gut gehandelt, was auch immer) müssen als Betriebseinnahme gebucht werden. Die umsatzsteuerliche Behandlung ist kompliziert. Näheres ist hier beschrieben:
http://steuer-abenteuer.de/steuerlexikon/einkommensteuer/1-regelung-unternehmer.html

Zu Punkt 5: Du musst kein Fahrtenbuch führen. Allerding muss es plausibel sein, dass Du mehr als 50% geschäftlich unterwegs bist. Bei mir ist das einfach, da meine Frau noch einen Privatwagen hat. Außerdem habe ich so viele Diesel-Quittungen aus allen Teilen Deutschlands, die wunderbar zu meinen Reisekostenabrechnungen passen Da bestehen keine Zweifel.
Wenn es Zweifel geben könnte, würde ich ein formloses Fahrtenbuch führen. Dabei bist Du in jedem Fall von den strengen Vorschriften des "richtigen" Fahrtenbuches befreit. Es darf also Excel sein oder was auch immer.

Zu Punkt 6: Ich gehe davon aus, dass Du als Freiberufler unterwegs bist und damit zum Zeitpunkt der Geldbewegung buchen darfst, Die KFZ-Steuer buchst Du zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung (Bankabbuchung).
Wenn Du kein Freiberufler bist oder sonstwie nicht den Regeln der vereinfachten Buchführung unterliegst, frage hierzu lieber den Steuerberater.

Zu Punkt 7: Ich habe für das Auto nur ein Konto "KFZ-Kosten". Da kommt alles rauf, Sprit, Scheibenwischer, Service, Werkstatt, Winterreifen, Warnweste, Abschleppseil, Knöllchen (fies, aber legal), Versicherung, KFZ-Steuer, ...
Nur die Anschaffung des Wagens selbst muss auf "Abschreibungen" gebucht werden.
Autobezogene Kosten, die eindeutig eine Reisezuordnung haben (Maut, Parkgebühren, Fähre...) sind Reisekosten und kommen nicht auf's KFZ-Konto.
Achtung: Kraftstoffkosten sind nicht Reisekosten, sondern KFZ-Kosten. Grund: Du kannst den Tankinhalt in den seltensten Fällen genau einer Reise zuordnen. Daher auf KFZ-Kosten buchen, auch wenn Du auf der Reise mehrmals tankst und so doch eine Zuordnung möglich wäre.
Ein Bahnticket fällt aber unter Reisekosten, dann die Zuordnung ist eindeutig.

Zu Punkt 8: Buchen auf "Abschreibungen", Abschreibungsdauer 6 Jahre. EC&T rechnet die Monatsanteile korrekt aus, die Mehrwertsteuer wird im Anschaffungmonat komplett angesetzt. Macht alles EC&T, automatisch und richtig.

Zu Punkt 9: KFZ-Versicherung über Deinen Vater? Das ist nicht so optimal. Dein Vater müsste Dir eine Rechnung darüber stellen, ein mal im Jahr.
Du solltest Privat und Geschäftlich als Selbstständiger aber vernünftig trennen. Rufe die Versicherung doch mal an, ob sie Dir die Konditionen nicht auch bieten kann, da Du anderenfalls leider leider im Internet nach der günstigsten Alternative suchen müsstest...
Das klappt oft.

Zu Punkt 10: Welche Konten Du brauchst, musst Du selbst herausfinden. Buche so differenziert wie nötig und so einfach wie möglich. Du brauchst auf jeden Fall:
- Ein Einnahmekonto je Einnahmeart (also mindestens eins)
- Ein Abschreibungskonto
- Ein Konto für geringwertige Wirtschaftsgüter (ist kompliziert zu buchen)
- Ein Konto "KFZ-Kosten"
- Ein Konto "Reisekosten"
- Ein Konto "Verbrauchsmaterial" (Bürokram, alles Mögliche)
- Ein Konto "Telefon, Internet"
- Ein Konto "Sonstiges"
Evtl noch, wenn Du Geschäftsräume oder Anlagen gemietet hast:
- Ein Konto "Raummiete"
- Ein Konto "Energie"
- Ein Konto "Maschinenmiete, Leasing"

Wie man die Konten richtig einrichtet ist eigentlich recht einfach, da beim Anlegen von Konten eine Zuordnung zu den Formularfeldern getroffen wird.

So, ich hoffe, dass Du einige der Antworten brauchen kannst.

Viele Grüße, Michael


Bearbeitet von Michael Kaiser am 31.12.2011 14:35:01
Gruß Michael
 
dicki
@Michael Kaiser

Hallo,
wenn man den Nettokaufpreis nur auf Abschreibung bucht, dann sehe ich in der EÜR auch nur den Betrag der kommulierten montalichen Abschreibung, nicht aber die Anzahlung, welche für mich doch auch Kosten sind/waren und die EÜR schmälern. Wie wird die Anzahlung verbucht ?
Habe zur Zeit das gleiche Problem.
Die Finanzierungsraten und Zinsen muss ich glücklicherweise erst im darauffolgenden Jahr buchen.
 
Michael Kaiser
Gute Frage, ich habe die Dienstwagen nie finanziert. Am besten den Steuerberater fragen.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass man die Anzahlungen als Kosten bucht. Ich zahle den Kaufpreis auf einmal, kann ihn aber auch nicht als Kosten buchen.
Das ist ja gerade der Trick bei der AfA: Du zahlst jetzt, die Kosten werden aber buchhalterisch auf die Jahre verteilt. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass du die Zinsen als Kapitalkosten verbuchen kannst.

Gruß Michael
Gruß Michael
 
take02

Zitat

Zu Punkt 7: Ich habe für das Auto nur ein Konto "KFZ-Kosten". Da kommt alles rauf, Sprit, Scheibenwischer, Service, Werkstatt, Winterreifen, Warnweste, Abschleppseil, Knöllchen (fies, aber legal), Versicherung, KFZ-Steuer, ...


Hallo,
seit wann denn Knöllchen? Das halte ich für ein Gerücht, ansonsten bitte die Quellenangabe, Danke
 
Michael Kaiser

Zitat

take02 geschrieben:
Hallo,
seit wann denn Knöllchen? Das halte ich für ein Gerücht, ansonsten bitte die Quellenangabe, Danke


Stimmt, mein Irrtum. Bußgelder sind nicht abzugsfähig. Also, Fuß vom Gas...

Gruß, Michael
Gruß Michael
 
Frank Hasselkuss

Zitat

Michael Kaiser geschrieben:
Zu Punkt 8: Buchen auf "Abschreibungen", Abschreibungsdauer 6 Jahre. EC&T rechnet die Monatsanteile korrekt aus, die Mehrwertsteuer wird im Anschaffungmonat komplett angesetzt. Macht alles EC&T, automatisch und richtig.


Hallo Michael,

ich hänge mich mal kurz hier rein:
Ist es korrekt, dass ich die AfA für ein Neufahrzeug auf "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter" buche? Ein Konto "Abschreibungen" existiert bei EC&T ja nicht...

Viele Grüße, Frank.
 
take02
dann lies darüber hinweg, falls nicht:

genau so machst Du es.
Gruß
take Grin
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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