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Vorsteuerabzug aus elektronisch übermittelten Rechnungen
joey
"21. Selbstständige: Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung
Bisher müssen auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen hohe technische Anforderungen erfüllen, um
den Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug zu genügen. Insbesondere müssen sie eine qualifizierte elektronische
Signatur enthalten (§ 14 Abs. 3 UStG).
Ab dem 1.7.2011 werden die Anforderungen an eine elektronische Rechnung für die Belange der Umsatzsteuer
deutlich reduziert und ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet (§ 14 Abs. 1 und 3 UStG).

Künftig werden Papierrechnungen und elektronische Rechnungen gleichgestellt (§ 14 Abs. 1 UStG). Eine elektronische
Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Hierunter
fallen Rechnungen, die per E-Mail, im EDI-Verfahren, als PDF- oder Textdatei, per Computer-Telefax oder
Fax-Server (nicht aber Standard-Telefax) oder im Wege des Datenträgeraustauschs übermittelt werden.
Die EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, auch elektronische
Rechnungen anzuerkennen, die nicht über eine elektronische Signatur verfügen (Artikel 233 Abs. 1 Satz 2).

Von dieser Option wird nunmehr Gebrauch gemacht. Künftig sind keine technischen Verfahren mehr vorgegeben,
die die Unternehmen verwenden müssen. Die Neuregelung ist technologieneutral ausgestaltet.
Der Empfänger einer elektronischen Rechnung hat sich in der gleichen Weise wie bei einer Papierrechnung von
der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung zu überzeugen. Er hat die in der
Rechnung enthaltenen Angaben auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen
für den Vorsteuerabzug (z. B. ordnungsgemäße Rechnung, Leistungsbezug für sein
Unternehmen, Höhe der gesetzlich geschuldeten Steuer) trägt der Unternehmer die Feststellungslast.
HINWEIS: Bereits der Koalitionsvertrag von CDU und FDP vom 26.10.2009 enthält die Vorgabe, dass die elektronische
Rechnungsstellung auf möglichst unbürokratische Weise ermöglicht werden soll. Die Änderungen
entsprechen auch den aktuellen Bestrebungen auf EU-Ebene. Am 13.7.2010 wurde die Richtlinie
2010/45/EU des Rates zu den Rechnungsstellungsvorschriften verabschiedet, die zum 1.1.2013
in nationales Recht umzusetzen ist. Hiernach sind ab dem 1.1.2013 zwingend Papier- und elektronische
Rechnungen gleich zu behandeln.
Diese Maßnahme ist eine wirkliche Entlastung von Bürokratie, die für die Unternehmen angeblich eine
Nettoentlastung von 4 Mrd. Euro haben soll - behauptet jedenfalls die Gesetzesbegründung ohne
belastbare Grundlage.
Neuregelung (§ 14 UStG)
Ausstellung von Rechnungen
(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird,
gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Die Echtheit der Herkunft der
Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen während der Dauer der Aufbewahrungsfrist
gewährleistet werden. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers.
Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben
nicht geändert wurden. Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers
elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen
Format ausgestellt und empfangen wird.
(3) Unbeschadet anderer zulässiger Verfahren gelten bei einer elektronischen Rechnung die Echtheit der Herkunft
und die Unversehrtheit des Inhalts als gewährleistet durch
1. eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-
Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
oder
2. elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom
19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustauschs (ABl. EG Nr. L
338 S. 98), wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen
ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten."
Quelle: © Steuerrat24.de

Mal einiges an Informationsmaterial zu dem nicht leichten Thema, hoffe, es lässt sich noch halbwegs vernünftig lesen, das Format hat es etwas zerbröselt.

joey
Bearbeitet von joey am 20.10.2011 15:52:45
 
dette23
Hallo,

mit Interesse habe ich gerade diesen Artikel gelesen und bin immer irritierter. Eine Freundin sagte mir, dass ich keine Rechnungen dem Finanzamt übermitteln muss. Ich muss sie nur für Prüfungen aufbewahren. Der Artikel hört sich nun so an, als ob ich all meine Rechnungen elektronisch und auf Papier (evtl. eingescannt) ans Finanzamt schicken muss.

Was stimmt nun?
Freundliche Grüße
dette
 
www.declex.de
hans50
Moin,

Zitat

dette23 hat geschrieben:
..... Eine Freundin sagte mir, dass ich keine Rechnungen dem Finanzamt übermitteln muss. Ich muss sie nur für Prüfungen aufbewahren.....


Das ist zutreffend. Es kann aber auch mal vorkommen, daß das Finanzamt nach einer eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Einkommensteuererklärung die Originalbelege verlangt. Dann reichen im Regelfall die Papierausdrucke von elektronisch erhaltenen Rechnungen. Diese kommen überwiegend als PDF, zum Beispiel Fernmelderechnungen.

Zitat

...Was stimmt nun?...


1.) Die Datei in jedem Fall speichern - in der Regel ein PDF-File.

2.) Rechnungen nur vorlegen, wenn das FA dazu auffordert oder eine Betriebsprüfung stattfindet. Das FA sagt dann rechtzeitig, ob ein Papierausdruck reicht oder ob auch die Datei zur Verfügung gestellt werden muß.

Wen's interessiert:

Ich habe mir einen Ordner "Rechnungseingang" angelegt, in welchem ich alle elektronisch übermittelten Rechnungen speichere. Meine Belegablage ist nicht sehr umfangreich, daher vergebe ich für Eingangsrechnungen keine Belegnummern, sondern lege nach Rechnungsdatum ab. Die per E-Mail eingehenden Rechnungen speichere ich unter Dateinamen "JJJJMMTT_Rechnungsabsender" ab.
Jeder Jahrgang wird dann auf CD gebrannt, aufbewahrt und nach 7 Jahren weggeschmissen...

M f G
Hans.
 
MPV

Zitat

hans50 geschrieben:
Die per E-Mail eingehenden Rechnungen speichere ich unter Dateinamen "JJJJMMTT_Rechnungsabsender" ab.
Jeder Jahrgang wird dann auf CD gebrannt, aufbewahrt und nach 7 Jahren weggeschmissen...


Ähh, Rechnungen sind 10 Jahre aufzubewahren.
 
JBors
PDF-Rechnung ausdrucken und nach erfolgte Bezahlung an den Kontoauszug heften. Das Ganze 10 Jahre in den Keller. Besser als irdenwelche Dateien 10 Jahre hin und her zu kopieren und dann versehenlich mit dem alten Rechner zu verschrotten.
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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