innergemeinschaftlicher Erwerb - Felder 89 und 1189
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niteprowler |
Geschrieben am 11.01.2011 16:51:44
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Beiträge: 1
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Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, mich in das ECT Programm einzuarbeiten.
Jedoch komme ich an einer Stelle nicht weiter:
Ich tätige i.g.E. und habe nun ein Ausgaben-Konto nach folgenden Kriterien erstellt:
Verknüpfung in EÜR -- > 1100 "Waren...."
Verknüpfung Ust.Voranmeldung --> 89 "innergem.Erwerbe zu 19%"
Nun mein Problem.
Leider taucht im Feld 1189 (neben Feld 89) keine abzuführende Ust. auf.
Genauso wenig taucht im Feld 61 die Vst. auf.
Kann mir da jemand einen Tip geben?
mfg
Bearbeitet von niteprowler am 11.01.2011 22:17:47
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mielket |
Geschrieben am 15.01.2011 15:08:15
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Seiten Administrator
Beiträge: 2525
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Musst Du einzeln buchen, jeweils mit 0%.
Das wird deshalb nicht automatisch berechnet, weil es sich bei Feld 89 um ein Ausgaben-Feld handelt aber 1189 "Innergem. Erwerbe zu 19% (Steuer-Anteil)" ein Einnahmen-Feld ist. |
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hans50 |
Geschrieben am 29.04.2011 18:00:30
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Moin,
mielket geschrieben:
Musst Du einzeln buchen, jeweils mit 0%.
Das wird deshalb nicht automatisch berechnet, weil es sich bei Feld 89 um ein Ausgaben-Feld handelt aber 1189 "Innergem. Erwerbe zu 19% (Steuer-Anteil)" ein Einnahmen-Feld ist.
Damit ich nix verkehrt mache:
Seh ich das richtig, daß 3 Buchungen wie folgt zu tätigen sind?
Ausgabebuchung: Innergem. Erwerbe, Steuersatz "0", Feld 89/93/95 der UStVA
Einnahmebuchung: Den zutreffenden Steuersatz ausrechnen und als "Steueranteil innergem. Erwerbe" mit Steuersatz "0" buchen, erscheint dann in in Feld 1189/1193/1195
Ausgabebuchung: den Betrag aus Feld 1189/1193/1195 übernehmen und mit Steuersatz "0" als "Vorsteuer aus dem innergemeinschaftl. Erwerb..." buchen, das taucht dann in Feld 61 auf.
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Wieso der Fiskus die Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben (1189/1193/1195) nicht gleich als Vorsteuer anerkennt und das ganze automatisch ins Feld 61 übetragen werden kann, ist auch so ein Geheimnis.
Wie hieß doch gleich der Politiker, der uns weismachen wollte, daß man bald seine Steuererklärung auf einem Bierdeckel ausrechnen könnte...?
So viel Bier könnte ich gar nicht trinken, wie der Deckel groß sein müßte. 
Schönes Wochenende allerseits,
Hans. |
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Holgi |
Geschrieben am 25.10.2011 02:37:19
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Registriert am: 01.06.2009
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so, nachdem ich auch 'ne Weile gesucht habe würde mich interessieren, ob ich das so richtig mache:
Bsp.: innergemeinschaftlicher Warenerwerb über 1000 EUR umsatzsteuerfrei (reverse charge) aus Italien (d.h. der Händler lieferte unter Angabe MEINER UStID auf der Rechnung steuerfrei an mich):
3 Konten erstellen und verknüpfen ( --> ):
1) Ausgabenkonto: "Waren / Rohstoffe innerg. Erwerb"
--> E/Ü Feld 1100: "Waren, Rohstoffen und Hilfsstoffe ..."
--> UST-VA Feld 89: "Innergem. Erwerbe zu 19% (Netto-Anteil)"
2) Einnahmen-Konto: "UST auf innerg. Erwerb von Waren"
--> E/Ü Feld 1103: "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebs..."
--> UST-VA Feld 1189: "Innergem. Erwerbe zu 19% (Steuer-Anteil)"
3) Ausgabenkonto: "Vorsteuer aus dem innerg. Erwerb"
--> E/Ü Feld 1185: "Gezahlte Vorsteuerbeträge"
--> UST-VA Feld 61: "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb ..."
Buchungen:
1) als Ausgabe: 1000 EUR mit 0% auf Konto "Waren / Rohstoffe innerg. Erwerb"
2) als Einnahme: 190 EUR mit 0% auf Konto "UST auf innerg. Erwerb von Waren"
3) als Ausgabe: 190 EUR mit 0% auf Konto "Vorsteuer aus dem innerg. Erwerb"
Passt das so?
Wäre schön, wenn das jemand bestätigen könnte. 
Insbesondere beim Konto 3) bin ich mir nicht ganz sicher.
Bearbeitet von Holgi am 25.10.2011 02:38:12
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mielket |
Geschrieben am 05.11.2011 11:08:55
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Seiten Administrator
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Registriert am: 08.02.2005
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Hört sich gut an.
Feld 61 ist richtig für Waren, Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern wären bei Feld 67 einzutragen. |
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pbarg |
Geschrieben am 18.11.2011 12:42:11
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Hallo,
erstmal danke für diese Anleitung!
Hab die Felder so verknüpft wie erläutert und habe nun folgendes Problem: auf der Umsatzsteuervoranmeldung tauchen die beiden Ausgabenposten korrekt auf, jedoch nicht die Einnahme (die ja in Feld 1189 neben der Ausgabe in Feld 89 stehen sollte). Bei den normalen ECT-Formularen taucht der Posten übrigens auf, aber nicht im Elster-Formular, welches ich verwende. Mache ich etwas falsch?
Viele Grüße
Petra
Bearbeitet von pbarg am 18.11.2011 13:04:16
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Holgi |
Geschrieben am 18.11.2011 17:21:01
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Ich verwende nur die elektronische Meldung mit ECT und da schien es zu passen.
Wie überträgst Du die Daten ins Elster Formular? |
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pbarg |
Geschrieben am 18.11.2011 17:53:27
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ich habe das Elster-Plugin installiert (funktioniert einwandtfrei) und
übertrage die Daten durch eine Klick auf die Elster. Ich weiss gar nicht, wie eine andere Übertragung mit ECT geht, ich habe das immer mit Elster gemacht (früher noch über den Winston-Umweg). |
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Holgi |
Geschrieben am 18.11.2011 19:10:17
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O.k., jetzt habe ich kapiert, was Du meinst, aber bei mir sind zumindest für beide Versionen, also Formular und Elster-Modul die Umsatzsteuerbeträge dann final gleich, das deutet ja zumindest drauf hin, dass alles o.k. ist.
Die Steuer für die innergemeinschaftlichen Erwerbe ist doch unter Feld 61 als "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen" auch im Elster-Modul enthalten ... |
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pbarg |
Geschrieben am 19.11.2011 10:15:18
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Du hast recht, die Umsatzsteuerbeträge am Ende stimmen, die Zahl in Feld 1189 wird zwar offenbar korrekt mit verrechnet (als Einnahme), taucht nur einfach nicht auf im Elster-Formular ... Das wird das FA aber sicher monieren. |
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Rennschnecke |
Geschrieben am 07.12.2011 11:59:41
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Holgi geschrieben:
so, nachdem ich auch 'ne Weile gesucht habe würde mich interessieren, ob ich das so richtig mache:
Bsp.: innergemeinschaftlicher Warenerwerb über 1000 EUR umsatzsteuerfrei (reverse charge) aus Italien (d.h. der Händler lieferte unter Angabe MEINER UStID auf der Rechnung steuerfrei an mich):
3 Konten erstellen und verknüpfen ( --> ):
1) Ausgabenkonto: "Waren / Rohstoffe innerg. Erwerb"
--> E/Ü Feld 1100: "Waren, Rohstoffen und Hilfsstoffe ..."
--> UST-VA Feld 89: "Innergem. Erwerbe zu 19% (Netto-Anteil)"
2) Einnahmen-Konto: "UST auf innerg. Erwerb von Waren"
--> E/Ü Feld 1103: "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebs..."
--> UST-VA Feld 1189: "Innergem. Erwerbe zu 19% (Steuer-Anteil)"
3) Ausgabenkonto: "Vorsteuer aus dem innerg. Erwerb"
--> E/Ü Feld 1185: "Gezahlte Vorsteuerbeträge"
--> UST-VA Feld 61: "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb ..."
Bin gerade dabei, die Konten so zu erstellen. Ich habe aber Waren, die ich einkaufe, die mit 7% versteuert werden müssen. Bei Punkt 2. und Feld 1189 sind es ja 19%.
Ware lieb, wenn einer mal diese Anleitung schreiben könnte, wenn man Waren mit 7% hat.
Vielen Dank |
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Rennschnecke |
Geschrieben am 07.12.2011 13:55:51
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Nochmal eine Nachfrage: Was ist der Sinn wenn ich die Einnahme buche? Den Rest verstehe ich, aber die Einnahmebuchung nicht so ganz. Wäre über eine kurze Erklärung sehr dankbar.
Grüße |
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