Dass jede einzelne Fahrt unterschrieben sein muss, kann ich aus keiner mir zur Verfügung stehenden Quelle ableiten.
Ich hatte da schon einen anderen Benutzer gebeten, sich schlau zu machen. Der schrieb:
Zitat Da bin ich wieder. Vielleicht sind Sie ja mittlerweile schlauer als ich.
Ich habe jetzt 3 Mal mit dem Finanzamt telefoniert! Anscheinend gibt es
keine Gesetzesvorlage für das Fahrtenbuch mit einer digitalen
Unterschrift. Auch dort habe ich das Beispiel mit dem "Posboten"
erklärt.
Hier im niedersächsichen Bereich konnte man mir keine
zufriendenstellendes Ergebnis mitteilen. Es hieße "Generell spricht
nichts dagegen, da sich die Daten ausdrucken lasssen müssen. Dies gelte
dann aber nur als Kopie- und die Frage ist- ob eine Kopie rechtswidrig
ist oder nicht, denn die original Eingabe wurde auf dem eletronischem
Gerät getätigt.
Dies werde anscheinend geprüft und man wird mir das Ergebnis
mitteilen!!!
Vielleicht kontaktiere ich noch einem ein anderes Finanzamt.
Aus einem BMF-Schreiben:

Deshalb halte ich die Führung eines elektronischen Fahrtenbuchs für keineswegs ausgeschlossen.
Die Sicherung wäre allerdings nur mit zusätzlichen 'Dienstleistungen' (Kryptographie-Schlüsselvergabe) zu bewerkstelligen. Mals sehen... |