§13b / Reverse Charge Fremdrechnungen verbuchen -- die ultimative Anleitung
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mielket |
Geschrieben am 31.07.2022 14:02:35
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Ob und wie oft Du USt.-Voranmeldungen machen musst hat nur was mit der Umsatzsteuer-Zahllast zu tun und nichts damit, ob Du reverse charge machst.
§ 13 "Entstehung der Steuer" hat nichts mit reverse charge nach § 13b "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" zu tun, was ursprünglich die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur innergemeinschaftlichen Transaktionen war. Wenn Du tatsächlich §13b-Fälle hast und Du Einkauf wie Verkauf ohne MWSt. buchst, machst Du etwas grundsätzlich falsch. |
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retrofreak |
Geschrieben am 05.10.2022 16:48:44
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Zitat JensF schrieb:
Ich habe die Version 2.36 installiert und die Fehlermeldung kommt im Elster-Online. Da es "früher" mit Elster-Formular nie Beanstandungen gab (auch wenn es mehr als 19% waren), gehe ich davon aus, dass die o.a. Anleitung erst einmal korrekt ist und die automatische Fehlersuche im Elster-Online da unnötigerweise für Verunsicherung sorgt.
Zitat ELSTER hat folgendes geschrieben:
Die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent der gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Zeile 14 + Zeile 18 + Zeile 19 + Zeile 20). Dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel, wenn die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage ermittelt wird, § 10 Absatz 5 UStG).
Ich verzweifle seit 2 Tagen auch an genau diesem Problem in Elster Online
(Siehe Screenshot)
Was kann ich denn tun? Einfach so abschicken und den Fehler ignorieren? Wenn ichs richtig verstanden habe, ist es eigentlich ein Fehler von Elster-Online und die Vorschau vom ECT-EÜR2021 Formular ist korrekt?!? - Ich hab das 1:1 in Elster Online übertragen. Oder wie kann ichs manuell so anpassen, dass es auch offiziell korrekt und legal ist? (Das mit dem Feld 185 ind 186 ändern, was hier weiter unten bemerkt wurde, hab ich schon gemacht.) Jetzt sind ja doch nur noch ein paar Wochen bis zur Frist 2021. Panik 
Verzweifelte Grüße und besten Dank für Tipps! |
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mielket |
Geschrieben am 09.10.2022 17:16:39
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TL;DR: Mein Tipp wäre den Hinweis bei Reverse-Charge-Vorgängen zu ignorieren.
Ich habe mir Deine Beispielrechnung mal angeschaut und kann keinen Fehler finden. Würde jetzt einfach mal davon ausgehen, dass Reverse-Charge-Buchungen zu eben diesen genannten Ausnahmefällen zählen. Das ist auch praktisch ein Paradebeispiel, weil die USt.-Schuld durch Ausgaben generiert wird -- und nicht durch die Einnahmen (Bemessungsgrundlage).
Es ist ja auch kein Fehler, sondern nur ein Hinweis. Das EÜR-Elster-Portal ist auch nur ein relativ dummes Eingabe-Interface, d.h. es ist nicht schlau genug gleichzeitig in die USt.-Erklärung zu gucken und zu verstehen, dass es dort Reverse-Charge-Beträge gibt. Das geschieht wahrscheinlich erst später, wenn die Erklärung im System halbautomatisch bearbeitet wird und der Steuerbescheid ergeht. |
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retrofreak |
Geschrieben am 10.10.2022 16:50:17
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Zitat mielket schrieb:
Mein Tipp wäre den Hinweis bei Reverse-Charge-Vorgängen zu ignorieren.
[...]
Vielen Dank für den Hinweis nochmal 
Noch eine Rückfrage: Durch diese Meldung in Elster Online kommt dort dann in der EÜR Feld 129 ein etwas höherer Steuerpflichtiger-Gewinn/Verlust raus, als bei der Berechnung durch EC&T. Trotz absolut identischer Daten in identischen Feldern. Konfus - Naja, ich ignoriers einfach, aber welche der Summen nehme ich nun in der Anlage-G der EK-Steuer? Die "Unerklärliche" aus Elster Online, oder die aus der EC&T Vorschau (zu der ich neige)? |
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mielket |
Geschrieben am 12.10.2022 12:34:05
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Wie viel höher ist die Elster-Online-Summe?
Im Zweifelsfall würde ich den Sachverhalt mal mit einem Finanzamtsmitarbeiter erörtern. |
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oekolog |
Geschrieben am 06.11.2022 11:31:43
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hallo und vielen Dank für die Anleitung.
ich muss keine Vorsteuer bei den verschiedenen Schritten einrichten?
Beziehe größere Einkaufe aus Holland und überlege wo ich die Steuer und welche Steuer - bei Lebensmitteln eintrage kann - oder kann ich ohne Steuer verbuchen?
Gruß
Peter Deeke |
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SID |
Geschrieben am 05.02.2024 13:08:46
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Hallo,
ich habe alles oben wie beschrieben erstellt.
Ich habe eine ZOOM - Rechnung in Höhe von 15€, die ich zahlen muss.
AUSGEBEN
Reverse Charge Leistungen netto = 15€
Reverse Charge Leistungen VST = 2,28€
Diese wird in der UST-Voranmeldung auch im [Feld 46] mit 15€ angegeben. Im [Feld 47] erscheint aber nicht die Umsatzsteuerhöhe von 2,28€. Diese 2,28€ tauchen in Zeile 57 auf "Vorsteuerbeträge aus Leistungen §13..." und weden mit von der Gesamtsumme meiner zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen.
Auch wenn ich die Reverse Charge Leistungen UST als Einnahme mit 2,28€ als Gegenüberstellung buche, kommt das Gleiche raus und FELD 47 bleibt leer.
Was kann ich tun?
Bearbeitet von SID am 05.02.2024 17:49:43
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mielket |
Geschrieben am 05.02.2024 18:02:57
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Checke noch einmal in den Einstellungen -> E/Ü-Konten:
1. oben links "Einnahmen" wählen
2. oben rechts ein (möglichst aktuelles) USt.-Voranm.-Formular wählen
3. das Konto suchen, auf das die 2,28 € als Einnahmen gebucht wurden und darauf doppelklicken und sicherstellen, dass es mit "Feld 47: Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen (Steuer-Anteil)" verknüpft ist.
4. Wenn das korrekt war, die Buchung mit den 2,28 € Einnahmen suchen und drauf doppelklicken und sicherstellen, dass das Konto von Schritt 3 benutzt wurde. |
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SID |
Geschrieben am 06.02.2024 09:29:08
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Danke. Das hat geklappt.
Wenn ich jetzt noch Einnahmen im Reserve Charge Zeile 60 Umsatzsteuervoranmeldung buchen kann, wäre alles perfekt. Wie gehe ich da am besten vor, da ich jetzt ja bei Einnahmen das Feld 47 habe .? |
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mielket |
Geschrieben am 07.02.2024 19:47:16
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Ich weiß nicht was Du meinst mit "da ich jetzt ja bei Einnahmen das Feld 47 habe". Feld 46 ist ein Ausgaben-Feld (bzw. ist mit einem Ausgaben-Konto verknüpft).
Das ist ja der umgekehrte triviale Fall mit nur einer Buchung, wo Du Leistungserbringer nach §13b bist und sich der Leistungsempfänger um die Steuer kümmern muss. Deshalb ist das ein Einnamen-Feld für das Du ein neu anzlegendes Einnamen-Konto verknüpfen musst. Parallel verknüpfst Du das Konto dann auch mit Feld (1)103 "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet". |
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SID |
Geschrieben am 08.02.2024 13:27:25
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Perfekt. Das war es, was ich meinte. Danke! |
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