PKW Leasing buchen
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dnns |
Geschrieben am 26.06.2024 20:30:01
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Hallo,
ich hatte über die Suche nicht das passende gefunden.
Wie genau buche ich ein gewerbliches PKW Leasing, bzw. die private Nutzung bei Verwendung der 1% Methode?
Die Buchungsmuster, die man findet, beziehen sich auf SKR03/04, die Konten gibt es hier jedoch nicht.
Die Leasingkosten sind klar, die können bei Ausgaben auf das Konto "Leasingkosten für Kraftfahrzeuge" gebucht werden.
Aber vielleicht hat noch jemand eine Anleitung für die private Nutzung, insb. wegen der 80/20% Regelung der Umsatzsteuer.
Beispiel Elektrofahrzeug:
BLP: 100.000 Euro
0,5% von 100.000 = 500 * 12 Monate = 6000 Euro
Umsatzsteuer:
1% von 100.000 = 1.000 * 12 Monate = 12.000 Euro
./. Pauschalabschlag 20 v. H.
9600 Euro
19% MwSt. = 1824 Euro
Nutzungsentnahme umsatzsteuerpflichtig: 6.000 + 1140 (MwSt.)= 7140 Euro -> Konto "Private PKW-Nutzung"
Nutzungsentnahme umsatzsteuerfrei: 1824 - 1140 = 684 Euro -> Konto "Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben"
Wäre das korrekt?
Danke!
Bearbeitet von dnns am 27.06.2024 10:51:03
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mielket |
Geschrieben am 27.06.2024 12:08:47
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Du könntest -3600 mit 0% MWSt. als Korrekturbuchung machen um auf die 6000 € Jahresrate zu kommen, nachdem Du die 9600 € für die USt.-Pauschale mit 19% gebucht hast.
Ist schon ein bisschen ein Hack, aber sollte zu den richtigen Ergebnissen führen. |
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dnns |
Geschrieben am 27.06.2024 13:03:47
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Also bei Lexoffice spuckt er folgendes aus:
Fahrzeugnutzung
0,50% vom Bruttolistenpreis gerundet
500,00 €
Umsatzsteuer
1,00% vom Bruttolistenpreis gerundet
1.000,00 €
davon 80% steuerpflichtig
800,00 €
darauf 19% Umsatzsteuer
152,00 €
Zwischensumme pro Monat
652,00 €
Aufsummierung auf 12 Monate
7.824,00 €
Konto Umsatz Soll Umsatz Haben Saldo
2130 11.424,00 € 3.600,00 € 7.824,00 €
3806 0,00 € 1.824,00 € 1.824,00 €
4639 3.600,00 € 0,00 € -3.600,00 €
4645 0,00 € 9.600,00 € 9.600,00 €
2130: Unentgeltliche Wertabgaben
3806: Umsatzsteuer 19%
4639: Verwendung von Gegenst. (Fahrzeug) ohne USt
4645: Verwendung von Gegenst. (Fahrzeug) 19% USt
Und in der EÜR steht:
Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben (Feld 16) - 1824 Euro
Private Kfz-Nutzung (Feld 19) - 6000 Euro
Entnahmen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen (Feld 125) - 7824 Euro
Und so versuche ich das bei easyct einzutragen, frage mich aber wie man es korrekt macht. |
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dnns |
Geschrieben am 27.06.2024 15:34:50
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Damit es genau so wie in der EÜR bei Lexoffice aussieht, müsste man bei easyct folgendes buchen:
6000 Euro (0%) -> "Private KFZ-Nutzung"
1824 Euro (0%) -> "Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben"
7824 Euro (0%) -> Privatentnahme
Aber ob das korrekt ist? Wird ja Gründe haben, weshalb Lexoffice andere Buchungen vorgibt.
Siehe hier unter Punkt 0,25% Regel
https://support.lexoffice.de/de-form/...sfahrzeugs
Bearbeitet von dnns am 27.06.2024 19:59:11
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mielket |
Geschrieben am 28.06.2024 12:26:29
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Das würde dann nur bei der EÜR stimmen. Für die USt.-Erklärung bzw. -Voranmeldung müssen Beträge mit impliziter USt. (MWSt. 19%) gebucht werden. Daher ist der Trick mit dem Minusbetrag nötig.
Bearbeitet von mielket am 28.06.2024 13:02:24
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dnns |
Geschrieben am 28.06.2024 12:33:34
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Zitat mielket schrieb:
Das würde dann nur bei der EÜR stimmen. Für die USt.-Erkläfung bzw. -Voranmeldung müssen Beträge mit impliziter USt. (MWSt. 19%) gebucht werden. Daher ist der Trick mit dem Minusbetrag nötig.
Kannst Du dann mal bitte sagen, wie man es buchen soll?
Hat denn sonst niemand hier einen Firmenwagen und Erfahrung damit?
Wenn ich einen anderen Weg gehe als meinen beschriebenen, also auch mit Minusbetrag etc., steht jedoch in der EÜR bei Privater KFZ-Nutzung ein anderer Betrag und nicht die 6.000 Euro, wie bei lexoffice. Was ja demnach falsch sein dürfte. Daher würden mich die Buchungen je Konto sehr interessieren. |
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mielket |
Geschrieben am 28.06.2024 13:49:32
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Seiten Administrator
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Also, noch mal Meine Rechnung von oben mit Konten:
- Private PKW-Nutzung: 9600 + 19% (also 11.424 € brutto beim Betrag angeben, ergibt 1824 € USt., die automagisch auf das entsprechende Konto bzw. Feld in der USt.-Erklärung abgezogen wird)
- Private PKW-Nutzung: -3600 mit 0% (um auf 6000 € netto zu kommen für die 1%-Regel -- bzw. 0,5%-Regel, was mir nicht ganz klar ist, warum Du nur ein halbes Prozent rechnest, aber wirst schon Deine Gründe haben...)
Ich habe selbst kein KFZ, ist für mich nur blanke Theorie. Aber auf diese Weise kommst Du auf die 20% Deiner USt.-Summe. Ob die übrige Rechnung so richtig ist, dafür mag ich nicht garantieren, auch weil ich schon die 0,5% nicht verstehe. Auch sind für mein Verständnis die im Brutto-Betrag von 9600 enthaltenen MWSt. nicht 1824, sondern nur 1532,33 € -- 1824 € wären es nur, wenn Du vom Netto ausgehen würdest.
Ich würde an Deiner Stelle noch mal Beispiele im Internet studieren, z.B. hier oder die Zahlen von einem Steuerberater absegnen lassen.
Als ich vor ~30 Jahren EC&T für den Eigenbedarf schrieb, weil ich doppelte Buchführung verabscheute und da mit Küchenlogik und gesundem Menschenverstand ran wollte, gab es tatsächlich noch keine Bruchteile von USt.-Anteilen. Als das aufkam, zuerst bei Bewirtungskosten, habe ich versucht das Problem mit der Privat-Split-Funktion zu patchen, was mir nicht ganz zufriedenstellend gelungen ist. Ich bin inzwischen der Meinung, dass man heute eigentlich für viele Fälle einen Assistenten bräuchte, der erst mal den Buchungsfall abfragt und dann spezialisierte Masken dafür anbietet und erklärt was da abgeht. (Das kann ich als einzelner Freeware-Entwickler aber nicht leisten.) Dein Lexoffice scheint das ja ein bisschen so zu machen, aber scheint nicht wirklich ausführlich alles zu erklären, oder? |
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dnns |
Geschrieben am 28.06.2024 14:50:54
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Wenn man es so bucht wie Du sagst, fehlt aber in der EÜR die Summe unter "Entnahmen und Einladen i.S.d......". Das müsste man als als Privatentnahme buchen, damit es passt.
Die 0,5% werden bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistpreis über 60.000 Euro angesetzt. Bei unter 60.000 Euro sind es 0,25%.
Die 1824 Euro kommen, wie oben bereits geschrieben, zustanden, indem man (für die Berechnung der Umsatzsteuer) folgendes rechnet:
Umsatzsteuer:
1% von 100.000 = 1.000 * 12 Monate = 12.000 Euro
./. Pauschalabschlag 20 v. H.
9600 Euro
19% MwSt. = 1824 Euro
Ich habe gefühlt alle frei zugänglichen Quellen dazu gelesen. Problem ist einfach nur, dass die dort SKR03/04 verwenden und ich das so natürlich nicht bei easyct buchen kann.
In dem obigen Link von Lexoffice stehen ja auch die Buchungssätze drin, aber die sind halt so nicht anwendbar in easyct. |
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Thomas R |
Geschrieben am 28.06.2024 16:20:24
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@dnns. Nur so nebenbei. Bitte trenne dich vom Gedankengut der doppelten Buchführung. Eine Privatentnahme gibt es in der EÜR nicht und werden daher nicht gebucht. In der EÜR werden nur betriebliche Aufwendungen und Einnahmen gebucht. Im Falle Kfz sind dies zum einen die Leasingrate als Aufwand sowie die 1% Regel als "Einnahme" und die "80" % Umsatzsteuer darauf.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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dnns |
Geschrieben am 28.06.2024 17:19:46
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Ich bin darauf auch nur gekommen, weil Lexoffice es so bucht.
Und m.E. muss man unter Umständen schon Entnahmen buchen, wenn man z.B. Lebensmittel verkauft oder eben die private PKW-Nutzung.
Davon ab: wenn ich mir monatlich X Euro auszahle, kann ich das schon als Privatentnahme buchen, denn es hat steuerlich keinen Einfluss, erleichtert aber die Übersicht auch Jahre später noch.
Was genau würdest Du denn bei easyct wie genau buchen? |
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mielket |
Geschrieben am 29.06.2024 10:59:09
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Zitat
9600 Euro
19% MwSt. = 1824 Euro
Das ist ein echter Evergreen und das machen viele bei der MWSt.-Berechnung falsch. In einer mathematisch korrekten Gleichung müsstest Du es so schreiben, um auf in einem Brutto-Betrag enthaltene MWSt. zu kommen:
9600 / 1,19 = 8067,23 (netto) -> 9600 - 8067,23 = 1532,33
Nur wenn Du von Netto nach Brutto die MWSt. draufschlägst kannst Du einfach +19%, also +0,19*netto rechnen bzw. * 1,19. |
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mielket |
Geschrieben am 29.06.2024 11:06:37
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Zitat
Wenn man es so bucht wie Du sagst, fehlt aber in der EÜR die Summe unter "Entnahmen und Einladen i.S.d......". Das müsste man als als Privatentnahme buchen, damit es passt.
Wie Thomas R ganz richtig sagt, ist das nicht eigentlich Teil der Einnahmen-Überschussrechnung. Aber das neugierige Finanzamt will es leider trotzdem wissen. Deshalb machst Du eine weitere Buchung auf das Privateinlagen-Konto, das der Privatnutzung entspricht. Dass der Name des Kontos mit einem "/" anfängt bedeutet, dass es den Gewinn der E/Ü-Rechnung nicht beeinflusst.
Zitat
9600 Euro
19% MwSt. = 1824 Euro
Das ist ein echter Evergreen und das machen viele bei der MWSt.-Berechnung falsch. In einer mathematisch korrekten Gleichung müsstest Du es so schreiben, um auf in einem Brutto-Betrag enthaltene MWSt. zu kommen:
9600 / 1,19 = 8067,23 (netto) -> 9600 - 8067,23 = 1532,77
Nur wenn Du von Netto nach Brutto die MWSt. draufschlägst kannst Du einfach +19%, also +0,19*netto rechnen bzw. * 1,19.
Ist doch logisch, dass 19% vom Netto was anderes sein muss als 19% vom Brutto, weil Brutto immer größer ist, oder? Deshalb kann man die MWSt. vom Brutto nicht einfach berechnen, wie wenn es netto wäre.
Bearbeitet von mielket am 29.06.2024 11:24:09
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dnns |
Geschrieben am 29.06.2024 12:35:23
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Da muss ich Dich leider korrigieren. Grundsätzlich hast Du recht bzgl. MwSt., aber im Falle der Umsatzsteuer bei der Privatnutzung eines gewerblichen PKW nicht.
Das kannst Du dir auch in jedem Artikel, der das Thema behandelt, nachlesen, sei es Haufe, Lexoffice, Steuerberater usw.
In dem Fall sind die 9600 Euro nämlich der Nettobetrag, wo Du die MwSt. draufschlagen musst, wenngleich die 9600 Euro aus dem Brutto berechnet werden. Aber so funktioniert die Umsatzsteuerrechnung beim Leasing. Wie gesagt, schau Dir gerne mal die Lektüre dazu an, dort wird es detaillierter erklärt. |
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mielket |
Geschrieben am 30.06.2024 12:31:19
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Ok, ich mache immer wieder denselben Fehler: Zu versuchen, logisch zu deduzieren, wenn es um steuerliche Regeln geht...  |
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Thomas R |
Geschrieben am 30.06.2024 19:05:30
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Zitat Davon ab: wenn ich mir monatlich X Euro auszahle, kann ich das schon als Privatentnahme buchen, denn es hat steuerlich keinen Einfluss, erleichtert aber die Übersicht auch Jahre später noch.
Wenn du es für dich als Information brauchst, dann kann mam das sicher buchen. Aber im Sinne der EÜR hat dies überhaupt keinen Sinn. Denn für den "Gewinn" = Überschuß aus Einnahme ./. Ausgaben ist ausschließlich die Einkommensteuererklärung mit der Anlage S verantwortlich. Die EÜR wird in diesem Zusammenhang nur insoweit geprüft, ob das in sich korrekt ist.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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