Plugin Anlagenverzeichnis
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UGF |
Geschrieben am 31.08.2018 12:57:21
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Mitglied
Beiträge: 34
Registriert am: 14.03.2012
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Hallo zusammen,
ich habe heute ein neues (gebrauchtes) Fahrzeug erworben und kämpfe jetzt mit dessen "Aktivierung" in der EÜR. Da das Auto aus 10/2017 stammt, beträgt die Restnutzungsdauer von den ehemals 72 Monaten für mich noch 62 Monate.
Habe den Kauf unter dem Konto "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter" mit einer AfA-Dauer von 5 Jahren - 6 Jahre stehen nicht zur Auswahl bzw. 5 Jahre entsprechen den 62 Monaten auch eher :-) - erfasst. Dabei wird der Vorsteuerbetrag (korrekt) voll wirksam. Der Netto-AfA-Betrag für das laufende Jahr wird m. E. etwas zu hoch berechnet wegen der intern gerechneten 60 Monate statt der tatsächlichen 62 Monate. Das sollte ich manuell korrigieren können - oder müssen?!
Gretchenfrage: Wie bekomme ich das neue Auto jetzt ins Anlagenverzeichnis? Beim Klick auf das "Anlagenverzeichnis von Wolfram" erscheint folgende Anzeige:
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Habe nur ich das Problem?
Vielen Dank im Voraus für jegliches Feedback.
Gruß
UGF |
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mielket |
Geschrieben am 04.09.2018 15:27:38
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Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
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Zitat UGF schrieb:
ich habe heute ein neues (gebrauchtes) Fahrzeug erworben und kämpfe jetzt mit dessen "Aktivierung" in der EÜR. Da das Auto aus 10/2017 stammt, beträgt die Restnutzungsdauer von den ehemals 72 Monaten für mich noch 62 Monate.
Habe den Kauf unter dem Konto "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter" mit einer AfA-Dauer von 5 Jahren - 6 Jahre stehen nicht zur Auswahl bzw. 5 Jahre entsprechen den 62 Monaten auch eher :-) - erfasst. Dabei wird der Vorsteuerbetrag (korrekt) voll wirksam. Der Netto-AfA-Betrag für das laufende Jahr wird m. E. etwas zu hoch berechnet wegen der intern gerechneten 60 Monate statt der tatsächlichen 62 Monate. Das sollte ich manuell korrigieren können - oder müssen?!
Ja, Du könntest eine Dauerbuchung für das 5. Jahr anlegen (also in 2022?) und so dafür sorgen, dass Du die beiden Monatsraten nicht vergisst.
Aber Du kannst jeden beliebigen ganzzahligen Wert für die AfA-Dauer angeben. Du bist nicht auf die Vorschläge aus der Liste angewiesen. Benutze einfach die Tastatur.
Zitat
Gretchenfrage: Wie bekomme ich das neue Auto jetzt ins Anlagenverzeichnis? Beim Klick auf das "Anlagenverzeichnis von Wolfram" erscheint folgende Anzeige:
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Habe nur ich das Problem?
Kann ich nicht nachvollziehen.
Über diesen Link hier?: https://www.easyct.de/downloads.php?c...load_id=25 |
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UGF |
Geschrieben am 04.09.2018 15:42:14
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Hallo Thomas,
danke für dein Feedback.
Gerade habe ich das Anlageverzeichnis-Plug-In scheinbar überhaupt erst mal installiert, das (be)fand sich zuvor wohl gar nicht auf C:\ - obwohl es im Plugin-Manager mit "kein Update nötig" angezeigt worden war. Anfängerfehler und Asche auf mein Haupt, denn jetzt funktioniert es.
Was den erwähnten beliebigen ganzzahligen Wert für die AfA-Dauer angeht, so wird der dann aber als Jahre interpretiert, richtig? Wären da nicht eigentlich Monate zielführender, um so "krumme" Fälle bzw. Restnutzungsdauern wie jetzt bei mir (auch) abbilden zu können?
Viele Grüße
UGF |
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mielket |
Geschrieben am 08.09.2018 14:28:03
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Seiten Administrator
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Registriert am: 08.02.2005
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Was sinnvoll wäre: Eine Möglichkeit bei der nachträglichen Neuerfassung einer AfA das laufende Jahr anzugeben... |
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UGF |
Geschrieben am 08.09.2018 20:21:14
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Zitat mielket schrieb:
Was sinnvoll wäre: Eine Möglichkeit bei der nachträglichen Neuerfassung einer AfA das laufende Jahr anzugeben...
Hallo Thomas,
deine Aussage kriege ich gerade nicht übereinander mit meinem vorherigen Statement.
Viele Grüße
UGF |
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mielket |
Geschrieben am 09.09.2018 16:03:16
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Seiten Administrator
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Registriert am: 08.02.2005
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Es geht doch um AfAs, die nicht im ersten Jahr anfangen, sondern, z.B. beim Umstieg von einer anderen Buchhaltung, auf EC&T eingepflegt werden müssen. Das ist doch der einzige Fall, wo man nicht-ganzzahlige Jahresangaben bräuchte.
Monate statt Jahre anzugeben ist in der Buchhaltung absolut unüblich und würde viele Nutzer verwirren. |
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UGF |
Geschrieben am 09.09.2018 20:48:11
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In meiner Terminologie bzw. in meinem Fall geht es mitnichten um den Umstieg von einer anderen Buchhaltung auf EC&T, sondern um die Anschaffung eines Gebrauchtfahrzeugs, bei der der Anschaffungszeitpunkt "dummerweise" so liegt, dass die auf mich entfallende Restnutzungsdauer in Monaten nicht ganzzahlig durch 12 teilbar ist. |
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