Sorry, schon tausend mal durchgekaut, ich weiß. Bitte total um Entschuldigung, aber ich habe auch nach langer Suche nicht wirklich eine exakte Antwort gefunden.
Nehmen wir an der Bruttolistenpreis beträgt der Einfachheit halber 10.000 Euro
1% = 100 Euro x12 = 1200 Euro
Jetzt buche ich 80% davon unter "Private-KFZ-Nutzung" mit Umsatzsteuer, also 960 Euro
(In meiner alten Software war das SKR03 8924 "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens mit USt. - KFZ Nutzung"
Dann buche ich 20% unter "Private KFZ-Nutzung" aber ohne Umsatzsteuer, da sind 240 Euro
(das war SKR03 8921 "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens mit USt. - KFZ Nutzung"
Ist das soweit richtig?
Ich habe aber hier und da gelesen dass ich eine Umsatzsteuer noch mal drauf schlagen und extra buchen muss. Nämlich auf 960 Euro, also 182,40 Euro. Die einen sagen so, die anderen was anderes. Bin also echt verwirrt.
Stimmt das und wie buche ich die?
Ich würde mich, trotz des oft durchgekauten Themas, über eine Rückmeldung freuen.
1. Grundsatzentscheidung treffen a) Pauschalversteuerung mit 1% vom Bruttolistenpreis (!) ohne Freisprechanlage auf volle 100 € abgerundet oder b Fahrenbuch. Bei dem von %-Satz 80:20 könnte möglicherweise das Fahrtenbuch günstiger sein, müßte man allerdings an den echten Kosten überprüfen. Kann man m.W. jedes Kalenderjahr nei entscheiden.
2. Hier jetzt im folgenden die 1% Regelung, weil am unaufwendigsten, dabei spielt der % (wenn größer als 10 %) der unternehmerischen Nutzung keine Rolle.
2a Ertragssteuerteil
2aa den Kaufpreis Brutto buchen und den Nettowert gleich wieder mit Minus dagegen, damit bleibt die USt stehen, die ja sofort als VSt wieder vom FA zurückfliesst
2ab Jetzt den monatlichen 1% Wert Brutto für Netto als Einnahme buchen.
2ac Den Nettokaufpreis kann über 6 Jahre monatlich abgeschrieben werden. Also durch 72 teilen ergibt den monatlichen abschreibungsbetrag.
2b Umsatzsteuerteil
Die VSt aus dem Kaufpreis haben wir ja schon unter 2a errechnet und zurückgezahlt. hier geht es jetzt um die Umsatzsteuer die man aus dem Kfz-Vorteil pauschal erzielt:
Der 1% Wert Netto darf um 20% für die fiktiven Teile wie Kfz-Versicherung und Steuer pauschal reduziert werden. Aus diesem Betrag werden die 19% USt errechnet, die man an das FA dann monatlich abführen muss.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Ich habe den Wagen eigentlich privat und gebraucht gekauft, also den Einkauf kann ich nicht mit einbringen. Ich nutze den Wagen aber tatsächlich zu ca. 90 bis 95% betrieblich. Also möchte ich die laufenden Kosten absetzen. Dafür kann und darf ich den Privatanteil ja nur über die 1% Regelung regeln.
In dem Fall hatte ich das nach zwei Tagen Internetsuche so verstanden wie oben beschrieben. Mir erschien das Feld "Private KFZ-Nutzung" auch als logisch, weil es dann in der EÜR auch unter solcher auftaucht.
Meine Infos hatte ich unter anderem hieraus: http://steuer-abenteuer.de/steuerlexikon/einkommensteuer/1-regelung-unternehmer.html Glaube der Link kam auch aus diesem Forum. Gab aber noch andere ähnliche Anleitungen. Oftmals mehr verwirrend, jedenfalls für mein Hirn.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, müsste ich, um bei dem Beispiel oben zu bleiben, 1200 (1%) als Einnahme buchen. Brutto für netto heißt hier also ohne Umsatzsteuer buchen? Und dann muss ich noch die Umsatzsteuer extra buchen, weil die ja nur von den 80% errechnet wird, also von den 960 Euro ??? Wie buche ich die? Glaube ich hab da noch ein Verständnisproblem. (sorry!!)
Da du das Auto gebraucht und privat gekauft hast rentiert sich m.E. eine Übernahme in das Unternehmen nicht, denn 1. kannst du dir die enthaltene USt nicht als VSt zurückholen und zweitens musst du den echten Restwert des Kfz ermitteln, dann die Restnutzungsdauer festlegen denn daraus ergibt sich der Abschreibungsbetrag.
Für die Ertragssteuerseite gilt aber der Bruttolistenpreis des Neuwagens, den muß man auch erst einmal finden und dann ermitteln.
Zu Deinen Fragen
wenn du 1.200 € als Einnahme buchen mußt, dann war der Bruttoneupreis, auf volle 100 € abgerundet 120.000,00 €.
Was du als Ausgabe, sprich AfA, monatlich absetzen kannst mußt du noch ermitteln. Denn das bestimmt sich nach dem realen Restwert des Autos (ggfs. über Gutachten) und die von dir festgelegte Nutzungsdauer - also irgend etwas zwischen 1 Jahr und 5 Jahre.
Als Umsatzsteuer mußt du wie von dir errechnet 19 % aus (1.200 - 20%) = 960 € > = 182,40 € zahlen.
Da ich mein Kfz im Privatvermögen gelassen habe, war damals ebenfalls gebraucht) und ich nur 49,99 % der Gesamtkilometer beruflich fahre, setze ich für jeden unternehmerischen km 0,30 € an. Daher fällt mit buchungstechnisch nur folgende Lösung ein.
Um diese Umsatzsteuer zu zahlen würde ich zwei Einnahmebuchungen tätigen. Einmal die 960 € mit 19 % USt und dann die Rstbuchung von 240 € (macht dann die 1.200) mit 0 % USt.
Bearbeitet von Thomas R am 20.04.2017 16:21:11
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Ich meinte mit den 1200 Euro natürlich den Jahresbetrag, wie ganz oben beschrieben
Den Neupreis, Listenpreis mit Ausstattung habe ich ermittelt. Wenn der Wagen nicht sehr teuer war lohnt sich das schon, auch wenn man ihn gebracht kauft. Zum Beispiel ein Kleinwagen der Neu unter 10.000 gekosten hat. Wenn man viel fährt, übertreffen die laufenden kosten die 1% locker.
Ok, so wie Du es jetzt beschrieben hast, hab ich es früher mal gebucht. Glaube es war 2012 und 2013. Aber dafür gibt es bei anderen Steuerprogrammen nach SKR03 (oder auch SKR04)-Konten mit den Bezeichnungen 8924 und 8921. Dann erscheint es in der EÜR auch als KFZ-Privatnutzung.
Jetzt wollte ich es dieses Jahr wieder machen, diesmal mit EasyCT... und kam ins schleudern, weil ich mich noch mal informieren wollte und jeder was anderes geschrieben hat.
Wenn man das genauso, wie Du beschrieben hast in EasyCT bucht, nur nicht unter Einnahmen sondern unter KFZ-Nutzung (war vorgegeben) erscheint das in der EÜR als KFZ-Privatnutzung (Feld 106)
Ich danke Dir für die Infos und wünsche ein schönes Wochenende!!
Hallo, ich bin hier ganz neu. Ich habe das Programm früher schon einmal genutzt, die Bedienung ist mir also nicht fremd.
Können Sie mir jedoch dennoch verraten, wenn ich Ihrem Post folge, wo ich die einzelenen Beträge buchen muss? Also in welche Konten?
Das wäre sehr nett und vielen Dank.
1. Grundsatzentscheidung treffen a) Pauschalversteuerung mit 1% vom Bruttolistenpreis (!) ohne Freisprechanlage auf volle 100 € abgerundet oder b Fahrenbuch. Bei dem von %-Satz 80:20 könnte möglicherweise das Fahrtenbuch günstiger sein, müßte man allerdings an den echten Kosten überprüfen. Kann man m.W. jedes Kalenderjahr nei entscheiden.
2. Hier jetzt im folgenden die 1% Regelung, weil am unaufwendigsten, dabei spielt der % (wenn größer als 10 %) der unternehmerischen Nutzung keine Rolle.
2a Ertragssteuerteil
2aa den Kaufpreis Brutto buchen und den Nettowert gleich wieder mit Minus dagegen, damit bleibt die USt stehen, die ja sofort als VSt wieder vom FA zurückfliesst
2ab Jetzt den monatlichen 1% Wert Brutto für Netto als Einnahme buchen.
2ac Den Nettokaufpreis kann über 6 Jahre monatlich abgeschrieben werden. Also durch 72 teilen ergibt den monatlichen abschreibungsbetrag.
2b Umsatzsteuerteil
Die VSt aus dem Kaufpreis haben wir ja schon unter 2a errechnet und zurückgezahlt. hier geht es jetzt um die Umsatzsteuer die man aus dem Kfz-Vorteil pauschal erzielt:
Der 1% Wert Netto darf um 20% für die fiktiven Teile wie Kfz-Versicherung und Steuer pauschal reduziert werden. Aus diesem Betrag werden die 19% USt errechnet, die man an das FA dann monatlich abführen muss.
Standardmäßig erzeugt EC&T bei der Installation einen Kontenrahmen, der dem EÜR-Formular entspricht. Bei einem selsbt erstellten Kontenrahmen muss man die entsprechenden Formularfelder selbst zuweisen (siehe Doku).
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.