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Abschreibung - wie geht das?
dette
Hallo,

ich benutze EasyCash&Tax nun schon ein paar Jahre, aber habe mich bisher noch nie mit Abschreibungen beschäftigt, weil ich auch nicht verstanden habe, wozu es diese gibt.

Nun hatte ich aber 2 Anschaffungen 2016, die mehr als 500 kosteten und möchte diese nun abschreiben bevor ich den Jahreswechsel auf 2017 mache.

Ein Objektiv für 1500 € muss ich auf wieviele Jahre abschreiben? Denke ich mir das aus oder frage ich das Finanzamt oder gibt es Listen im Internet?

Dann muss ich noch die Abschreibungsgenauigkeit eingeben. Ich habe keine Ahnung, was ich da auswählen muss.

Wenn ich denn die beiden Infos habe und in der Buchung eingetragen habe, kann ich einfach den Jahreswechsel zu 2017 machen und alles geht seinen Gang oder muss ich dann in 2017 auch irgendwas eintragen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Liebe Grüße

Dette
 
Thomas R
Für die Abschreibungsdauer, monatsgenau, gibt es die AfA-Tabellen > http://www.bundesfinanzministerium.de...ellen.html des BMF

Der Rest steht in der Doku [ich mache es anders].
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
dette
Hallo Thomas,

danke für den Hinweis. Ich habe nun gefunden, dass ich für das gebrauchte Objektiv auf 3 Jahre abschreibe.

Ist es richtig, dass ich das Objektiv aus dem Wareneinkauf im Wert von 1499 € kopiere, aber als Konto Afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter buche? Wenn ich dann Abschreibung 3 Jahre und monatsgenaue Abschreibung auswähle, dann entsteht die Ausgabe 83,27 €.

Das kann doch nicht richtig sein, oder? Das hieße ja, dass ich durch die Abschreibung noch mehr Ausgaben durch das Objektiv habe. Klar, freut mich, aber wenn ich das falsch gemacht habe, bekomme ich in der Zukunft Ärger.

Darum freue ich mich, wenn ich eine Rückantwort von euch bekomme, ob das denn so geht.

Noch eine zweite Frage. Ende 2015 hatte ich mir eine Kamera gekauft und natürlich noch nicht abgeschrieben, da ich mich ja erst jetzt damit beschäftige. Könnte ich die in 2015 gekaufte Kamera noch in 2016 als Afa verbuchen?

Ich würde sie natürlich nicht in 2016 als Ausgang buchen, weil dies schon in 2015 geschehen ist, aber sie in 2016 Afa buchen. Diesmal über 5 oder 7 Jahre, aber auch monatlich genaue Abschreibung.

Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen. Ich möchte gerne den Jahreswechsel zu 2017 machen, aber dies mit der Afa vorher erledigen, da diese Zahlen sicher mitgenommen werden?

Vielen Dank für eure Mühe.

Liebe Grüße

Bernadett
 
mielket

Zitat

dette schrieb:
Ist es richtig, dass ich das Objektiv aus dem Wareneinkauf im Wert von 1499 € kopiere, aber als Konto Afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter buche? Wenn ich dann Abschreibung 3 Jahre und monatsgenaue Abschreibung auswähle, dann entsteht die Ausgabe 83,27 €.

Ja, anscheinend hast Du das Objektiv am Ende des Jahres angeschafft...

Zitat

Noch eine zweite Frage. Ende 2015 hatte ich mir eine Kamera gekauft und natürlich noch nicht abgeschrieben, da ich mich ja erst jetzt damit beschäftige. Könnte ich die in 2015 gekaufte Kamera noch in 2016 als Afa verbuchen?

In 2015 hast Du damit ja die gesamte Vorsteuer geltend gemacht und einen Teil der Jahresrate abgeschrieben. Reduziere die AfA-Dauer um ein Jahr und nimm das Datum von 2015 als 2016er Datum. Dann fülle die fehlenden Vormonate mit einer zusätzlichen einfachen Netto-Buchung (1 Jahr Abschreibungsdauer) auf selbes Konto auf.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
dette
Vielen Dank mielkert für deine Antwort.

Ich weiß nicht, ob ich alles verstanden habe.

Am 17.12.2015 habe ich eine Kamera für 1399,00 € brutto bzw. 1175,63 € ohne Mwst. gekauft.

Ab 2016 bin ich in die Kleinunternehmerschaft gegangen.

Ich habe jetzt die Kamera zum 01.01.2016 mit dem Nettowert von 1175,63 € monatsgenau auf 5 Jahre abgeschrieben. Das sind dann für das ganze Jahr 2016 253,13 € Den Monat von 2015 kann ich ja ignorieren, weil ich nicht wüsste, was ich damit machen sollte. Ich könnte jetzt 1/12, also 21,94 € manuell eintragen?

Bei der Buchung in 2016.eca habe ich das Kaufdatum 17.12.2015 in die Beschreibung angegeben. Reicht das so?

Ich bin dir sehr dankbar, wenn du mir darauf noch antworten kannst. Ich hoffe, damit hat sich dann das Thema Abschreibung erst mal für mich erledigt und ich freue mich, dass ich mich endlich mal damit beschäftigt habe.

Liebe Grüße
Dette
 
dette
Ich habe nun mal nach Afa gegoogelt und nun noch weniger verstanden. Vllt. liegt es daran, dass die Afa nur Sinn bei doppelter Buchführung macht.

Nachdem, was ich nun las, könnte ich die Ausgabe für mein Objektiv gar nicht mit 1399 € gewinnmindernd angeben, wenn ich abschreiben möchte.

Ich würde es buchen, aber monatlich würde nur ein Teil über 3 Jahre gewinnmindernd als Ausgabe angerechnet werden?

Ich verstehe den Sinn, dass das Objektiv durch die Abschreibung nach 3 Jahren nichts mehr Wert ist und somit aus dem Anlagevermögen fällt. Aber mir ist es ehrlich gesagt lieber, wenn ich den ganzen Betrag sofort abschreiben kann und wenn ich das Objektiv irgendwann mal wieder verkaufe und es eben nur noch 400 € Wert ist, dann auch als Einnahme wieder verbuche. Für mich ist dies greifbarer, als die Abschreibung. Ich habe ja gar kein Anlagevermögen, da ich die einfache Buchführung mache. Oder sehe ich das falsch?


Dann wäre ja das, war ich vorher schrieb Blödsinn, denn ich hatte ja das Objektiv ganz verbucht als Ausgabe, dies dann kopiert und als Afa über 3 Jahre abgeschrieben. Niemand schrieb, dass dass falsch ist, weshalb ich dachte, dass es so geht. Aber ich zweifel ein bisschen.

Was ist denn richtig? Was ich zuvor dachte oder was ich nun denke?

Muss man abschreiben oder darf man abschreiben? Gibt es bei mir auch ein Anlagevermögen, dass ich nur nicht führe?

Bisher ging es bei mir immer nur um Gewinn und Verlust. Könnte es sein, dass ich irgendwann auch mal mein Fotoequipment zusammen rechnen muss und da ich es nie abgeschrieben habe, immer noch den gleichen Wert wie beim Kauf hat und besteuert wird?

Sorry, für die blöden Fragen, aber ich möchte die Afa gerne verstehen und wissen, ob sie für mich überhaupt in Frage kommt.

Liebe Grüße
Dette
Bearbeitet von dette am 27.02.2017 23:39:46
 
Thomas R

Zitat

dette schrieb:

Ich habe nun mal nach Afa gegoogelt und nun noch weniger verstanden. Vllt. liegt es daran, dass die Afa nur Sinn bei doppelter Buchführung macht.

Nein, die AfA hat mit "nur" doppelter Buchführung nichts zu tun. Die AfA gilt grundsätzlich. Sie geht vom Gedanken aus, dass ein Wirtschaftsgut sich erst nach einiger Zeit [> AfA-Tabelle] verbraucht, also abschreibt. Bis 410 € Netto kann man direkt, also den vollen Wert abschreiben, danach in Monatschritten nach AfA-Tabelle [Die Poolabschreibung für Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro nach § 6 Abs. 2a EStG lasse ich hier mal weg, da die über 5 Jahre läuft]

Zitat

Nachdem, was ich nun las, könnte ich die Ausgabe für mein Objektiv gar nicht mit 1399 € gewinnmindernd angeben, wenn ich abschreiben möchte.

Doch, nur nicht sofort, sondern über die Zeit nach AfA-Tabelle.

Zitat

Ich würde es buchen, aber monatlich würde nur ein Teil über 3 Jahre gewinnmindernd als Ausgabe angerechnet werden?

Richtig

Zitat

Ich verstehe den Sinn, dass das Objektiv durch die Abschreibung nach 3 Jahren nichts mehr Wert ist und somit aus dem Anlagevermögen fällt. Aber mir ist es ehrlich gesagt lieber, wenn ich den ganzen Betrag sofort abschreiben kann und wenn ich das Objektiv irgendwann mal wieder verkaufe und es eben nur noch 400 € Wert ist, dann auch als Einnahme wieder verbuche. Für mich ist dies greifbarer, als die Abschreibung. Ich habe ja gar kein Anlagevermögen, da ich die einfache Buchführung mache. Oder sehe ich das falsch?

Falsch. Genau die sortige Abschreibung = betriebliche Ausgabe buchen geht eben nicht.

Zitat

Dann wäre ja das, war ich vorher schrieb Blödsinn, denn ich hatte ja das Objektiv ganz verbucht als Ausgabe, dies dann kopiert und als Afa über 3 Jahre abgeschrieben. Niemand schrieb, dass dass falsch ist, weshalb ich dachte, dass es so geht. Aber ich zweifel ein bisschen.

Nicht ganz falsch. Es kommt darauf an, ob du Vorsteuerabzugsberechtigter bis, also gegenüber dem FA deine gezahlte USt für Betriebsausgaben geltend machst und im Gegenzug USt auf deine Dienstleistung abführst.

Wenn ja, dann ist die Buchung wie folgt, im Beispiel dein Obkektiv im Oktober gekauft.
- Ausgabe Brutto mit 19% > 1.399,00 € (= 1.175,63 Netto)
- Ausgabe mit Minus (!) mit 0 % USt > - 1.175,63 €
- damit holst du dir die im Objektiv gezahlte USt dann wieder vom FA zurück
- am Jahreende werden dann 3/36 von 1.175,63 als AfA = betrieblicher Aufwand = betriebliche Ausgabe mit 0% USt gebucht


Zitat

Muss man abschreiben oder darf man abschreiben? Gibt es bei mir auch ein Anlagevermögen, dass ich nur nicht führe?

Man muss! Dein Objektiv ist "Anlagevermögen"

Zitat

Bisher ging es bei mir immer nur um Gewinn und Verlust. Könnte es sein, dass ich irgendwann auch mal mein Fotoequipment zusammen rechnen muss und da ich es nie abgeschrieben habe, immer noch den gleichen Wert wie beim Kauf hat und besteuert wird?

Die GuV-Rechnung ist nur das Ergebnis deiner Einnahmen und Ausgaben. Wenn du nichts abschreibst, dann hast du es auch nicht als "Ausgabe" in deine Buchhaltung übernommen, die Fotoausrüstung würde in deinem Privatvermögen bleiben. An "Wert" hat es natürlich schon im Zeitpunkt deines Kaufs verloren. Denn wenn du es in "Bucht" anbieten würdest, würdest du im Regelfall 100% -x dafür erhalten, und das ist immer weniger. Wink
Bearbeitet von Thomas R am 28.02.2017 17:12:49
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
dette
Hallo Thomas,

vielen lieben Dank für deine ausführliche Erklärung. Ich denke, ich habe es jetzt verstanden.

Nun habe ich im Jahr 2015 meine Kamera für 1400 € nicht richtig abgeschrieben. In Easy Cash ist ja standardmäßig die Afa auf 1 Jahr monatsgenau eingestellt, was ich bisher immer so eingestellt ließ, da ich nicht wusste, was es bedeutet. 2015 kann ich ja nun nicht mehr ändern.

Gibt das Ärger mit dem Finanzamt bei einer Prüfung? Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber ich weiß momentan nicht, wie ich das rückgängig machen könnte, da der Vorgang ja schon abgeschlossen ist.

Ist das so schlimm, dass ich das falsch gemacht habe?

Liebe Grüße
Dette
 
Thomas R
Ärger nicht, aber es wird beanstandet werden und ggfs. erfolgt - je nach der Höhe deiner restlichen Einnahmen und Ausgaben vermutlich eine Korrektur.

Korrigieren könnte man dies natürlich schon. Du müsstest zuerst die Buchungen in den jeweiligen Jahren korrigieren, in 2015 sind dann deine Ausgaben geringer und in 2016, da ja dann 12/36 als Abschreibung dazukommen höher. Und dann müssest Du eben eine Korrektur der Einkommensteuererklärung 2015 beantragen.

Ob sich der Aufwand rechnet, können wir mangels der restlichen Daten nicht sagen.

Ich persönlich würde mal eine überschlägige Rechnung machen. Also wie sich die geringeren Ausgaben 2015, sind ja rund 1.280 € weniger und damit der Gewinn um diesen Betrag höher. Mal 15% EkSt unterstellt, dann hast du rund 190 € "hinterzogen".

Und jetzt, du bist ja bei den 2016 Zahlen, vergleichst du mal deine EkSt mit und einmal ohne die Abschreibung. Werden dann wohl rund 60 € sein, die du für 2016 mehr zahlst (immer den nur sehr geringen Steuersatz unterstellt.

Wenn es Dir das alles Wert ist, dann ruf einfach bei Deiner Sachbearbeiterin an. Du kannst natürlich, auch wenn der 2015er Bescheid schon rechtskräftig ist, eine Korrektur mit der Begründung, dass Dir das mit der Abschreibung so nicht bekannt war beantragen. Dann wird dir das FA - es bekommt ja was - schon keinen Ärger machen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
dette
Hallo Thomas,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich habe nun alles verstanden und werde mich mal mit dem FA in Verbindung setzen. Mir war bisher überhaupt nicht bewusst, dass die Afa eine Pflicht ist. Ich habe das vollkommen falsch eingeschätzt.

Vielen Dank und einen schönen Tag
Dette
 
Bob123
Hallo ich habe da auch eine Frage.
Ich habe für das Jahr 2016 eine Maschine mit AFA 5 Jahren mit 2000€ drin.
Nun beim Jahreswechsel auf 2017 zeigt er mir nicht das Anlagevermögen von 2016 an. Was mach ich falsch???

Grüße
Bob123
 
mielket
Hast Du auch die Jahreswechsel-Funktion im Applikationsmenü benutzt oder einfach eine neue Datei angelegt?
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Bob123
Ja, ich hab einen Jahreswechsels gemacht. Der Posten taucht auch nicht auf im neuem Jahr im Journal. Soll ich nochmal Jahreswechsel machen?
 
Bob123
Hab jetzt nochmals den Jahreswechsel gemacht. Nun hat es geklappt aber alle Buchungen muss ich neu machenFrown
Kann ich das importieren?Smile
 
Thomas R
Ja, in dem man die Daten im Format *.csv exportiert und dann wieder importiert. Sollte in der Doku bechrieben sein.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
Bob123
Ich brauch nochmals Hilfe.
Ich muss doch unter PlugIn, dann auf CSV Import richtig?
Dann gebe ich meinem Import einen Namen und wähle das Verzeichnis vom meiner Export-Datei aus.
Was dann?
Ich hänge schon 3h und komm nicht draufShock
 
Thomas R
Wenn du unter Plugin auf csv Import gehst, dann geht doch ein Feld auf in dem du dann nicht nur den Ort der Datei eingeben musst sondern auch die Zuordnung der Spalten zu deinen Konten.

Ich selbst habe dies allerdings noch nicht gebraucht.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
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Bob123
Hallo,

gibt es keinen fertigen Import für den CSV Export ?
Ich bin zu doof für das plugin.Frown
Kann ich meine AFA manuell nachtragen das wäre leichter.

Grüße
 
Thomas R
Da die AfA ja die Umsatzsteuer nicht mehr berührt, buche ich diese in einem Rutsch zum Jahresende.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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