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Wie buche ich Zinsen des Bankkontos - BETRIEBLICH oder PRIVAT?
Thom@s
Hallo,
wir EÜR-Rechner buchen ja nur die betriebsbedingten Einnahmen und Ausgaben.
Ein Eigenkapitalkonto ist deshalb NICHT Bestandteil der EÜR-Buchführung.

Wie aber sind Guthabenzinsen eines reinen Unternehmenskontos zu erfassen/ zu buchen - privat (als Kapitalertrag) oder geschäftlich (in der EÜR)?

Schon jetzt vielen Dank für jeden zweckdienlichen Hinweis.

Gruß Thom@s
Bearbeitet von Thom@s am 11.02.2007 05:05:04
 
Thomas R
Meines Wissens als private Einnahmen und in der Einkommensteuer unter KAP.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Thom@s

Zitat

Thom@s geschrieben:
Wie aber sind Guthabenzinsen eines reinen Unternehmenskontos zu erfassen
Das Paxishandbuch "Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer" - auf welches ich immer wieder gern zurückgreife - gab hierzu leider KEINEN Aufschluss.
Deshalb nahm ich heute kurzerhand mit dem verantwortlichen Chefredakteur (Steuerberater und Diplom-Finanzwirt Wilhelm Krudewig) telefonisch Kontakt auf. Nach dessen Auffassung sind die Zinsen in der EÜR als Einnahme zu erfassen. Sparer-Freibeträge und andere Vergünstigungen/Entlastungen gibt es in diesem Fall leider NICHT.

Fazit: Schade, ich hätte die Zinsen viel lieber privat in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung angegeben.
Bearbeitet von Thom@s am 12.02.2007 17:28:57
 
robert wiegner
Natürlich kann auch ein "Steuerberater und Diplom-Finanzwirt" sich kräftig irren ... ;o)

Aber abgesehen davon: Ich buche seit eh und je Kontoführung und Bankgebühren natürlich als Betriebsausgaben. Da die Guthabenzinsen (eh Winzbeträge) Teil der vierteljährlichen Kontoabschlüsse sind, habe ich sie immer -- indirekt -- mitgebucht; sie haben einfach die Bankkosten etwas verringert.

Aber das ganze natürlich nur für mein reguläres Geschäftskonto. Alles andere nur über EinkSt. u. KAP.
 
Thomas R
Da muß ich mich jetzt anschließen. Die Absetzbarkeit gilt aber nur bei einem 100% Geschäftskonto.

Ob sich dieses für einen Personenunternehmer rechnet, die Kosten sind zwar abziehbare Betriebsausgaben, trotzdem aber Ausgaben, muß man sich selbst ausrechnen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey

Zitat

Thomas Riemann geschrieben:
Meines Wissens als private Einnahmen und in der Einkommensteuer unter KAP.


die Antwort steht im EStG, Zinsen die bei einer Gewinneinkunftsart anfallen, sind dieser zuzurechnen. ( § 20 As. 3 EStG) Das gilt auch für den Einnahmen-Überschussrechner.
 
Thomas R
Danke joey. Man lernt immer gerne dazu. Ich hatte mich aber schon zwei Posts weiter korrigiert, da es ja um das reine Geschäftskonto ging. Insofern war das "Quoten" nicht mehr nötig. Es hätte die reine Sachinformation gereicht.

Aus gutem Grund führe ich daher ein Mischkonto (betrieblich und privat) und kann daher nur über KAP buchen - mit dem Vorteil, dass meine Zinsen bis zum Sparerfreibetrag unangetastet bleiben, die Kontoführungsgebühren etc. als Werbungskosten noch abgezogen werden. Wink
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey

Zitat

robert wiegner geschrieben:

Aber abgesehen davon: Ich buche seit eh und je Kontoführung und Bankgebühren natürlich als Betriebsausgaben. Da die Guthabenzinsen (eh Winzbeträge) Teil der vierteljährlichen Kontoabschlüsse sind, habe ich sie immer -- indirekt -- mitgebucht; sie haben einfach die Bankkosten etwas verringert.

Aber das ganze natürlich nur für mein reguläres Geschäftskonto.



Hallo, sollte man so aber nicht machen, wenngleich Winzbeträge, da Zinsen auf nicht steuerbare Umsätze, gesondert aufzuzeichnen sind, siehe dazu § 22 UStG, (nicht steuerfreie Umsätze) daher sollte man es auf ein entsprechendes Konto tun, sonst muss man manuelle Aufzeichnungen anfertigen.
Bearbeitet von joey am 27.03.2007 14:27:46
 
joey

Zitat

Thomas Riemann geschrieben:
Danke joey. Man lernt immer gerne dazu. Ich hatte mich aber schon zwei Posts weiter korrigiert, da es ja um das reine Geschäftskonto ging. Insofern war das "Quoten" nicht mehr nötig. Es hätte die reine Sachinformation gereicht.
Wink


Die Information war meine Absicht.
 
Thom@s

Zitat

robert wiegner schrieb: Guthabenzinsen ... immer -- indirekt -- mitgebucht; sie haben einfach die Bankkosten etwas verringert.

Zitat

joey kommentierte: ... sollte man so aber nicht machen ... da Zinsen auf steuerfreie Umsätze, hier nach § 4 Nr. 8 a) UStG, gesondert aufzuzeichnen sind, siehe dazu § 22 UStG, daher sollte man es auf ein entsprechendes Konto tun, sonst muss man manuelle Aufzeichnungen anfertigen.
... und nicht zuletzt deshalb: Ohne separates Zins-Konto ist am Jahresende KEINE Zuordnung zum EÜR-Formular (Feld 179 / übrige Schuldzinsen) möglich.
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
Thom@s

Zitat

Thomas Riemann schrieb: Aus gutem Grund führe ich daher ein Mischkonto ...
"Für und Wieder":
http://www.short-link.de/4971
http://www.wer-weiss-was.de/theme66/a...64567.html
http://www.steuerweb.org/steuern/meld...25165.html
Aus meiner Sicht überwiegen die Nachteile – ich votiere daher eindeutig zur getrennten Kontenführung!
Bearbeitet von Thom@s am 22.03.2007 01:21:09
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey

Zitat

Thom@s geschrieben:

Zitat

robert wiegner schrieb: Guthabenzinsen ... immer -- indirekt -- mitgebucht; sie haben einfach die Bankkosten etwas verringert.

Zitat

joey kommentierte: ... sollte man so aber nicht machen ... da Zinsen auf steuerfreie Umsätze, hier nach § 4 Nr. 8 a) UStG, gesondert aufzuzeichnen sind, siehe dazu § 22 UStG, daher sollte man es auf ein entsprechendes Konto tun, sonst muss man manuelle Aufzeichnungen anfertigen.
... und nicht zuletzt deshalb: Ohne separates Zins-Konto ist am Jahresende KEINE Zuordnung zum EÜR-Formular (Feld 179 / übrige Schuldzinsen) möglich.



hier wohl eher Feld 5 "Betriebseinnahmen", aber beides ist ja möglich.
 
Thom@s
Ja genau - Zeile 5 / Feld 103
Gruß Thom@s
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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