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Wie buche ich Zinsen des Bankkontos - BETRIEBLICH oder PRIVAT?
Thom@s
Hallo,
wir EÜR-Rechner buchen ja nur die betriebsbedingten Einnahmen und Ausgaben.
Ein Eigenkapitalkonto ist deshalb NICHT Bestandteil der EÜR-Buchführung.

Wie aber sind Guthabenzinsen eines reinen Unternehmenskontos zu erfassen/ zu buchen - privat (als Kapitalertrag) oder geschäftlich (in der EÜR)?

Schon jetzt vielen Dank für jeden zweckdienlichen Hinweis.

Gruß Thom@s
Bearbeitet von Thom@s am 11.02.2007 04:05:04
 
Thomas R
Meines Wissens als private Einnahmen und in der Einkommensteuer unter KAP.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Thom@s

Zitat

Thom@s geschrieben:
Wie aber sind Guthabenzinsen eines reinen Unternehmenskontos zu erfassen
Das Paxishandbuch "Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer" - auf welches ich immer wieder gern zurückgreife - gab hierzu leider KEINEN Aufschluss.
Deshalb nahm ich heute kurzerhand mit dem verantwortlichen Chefredakteur (Steuerberater und Diplom-Finanzwirt Wilhelm Krudewig) telefonisch Kontakt auf. Nach dessen Auffassung sind die Zinsen in der EÜR als Einnahme zu erfassen. Sparer-Freibeträge und andere Vergünstigungen/Entlastungen gibt es in diesem Fall leider NICHT.

Fazit: Schade, ich hätte die Zinsen viel lieber privat in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung angegeben.
Bearbeitet von Thom@s am 12.02.2007 16:28:57
 
robert wiegner
Natürlich kann auch ein "Steuerberater und Diplom-Finanzwirt" sich kräftig irren ... ;o)

Aber abgesehen davon: Ich buche seit eh und je Kontoführung und Bankgebühren natürlich als Betriebsausgaben. Da die Guthabenzinsen (eh Winzbeträge) Teil der vierteljährlichen Kontoabschlüsse sind, habe ich sie immer -- indirekt -- mitgebucht; sie haben einfach die Bankkosten etwas verringert.

Aber das ganze natürlich nur für mein reguläres Geschäftskonto. Alles andere nur über EinkSt. u. KAP.
 
Thomas R
Da muß ich mich jetzt anschließen. Die Absetzbarkeit gilt aber nur bei einem 100% Geschäftskonto.

Ob sich dieses für einen Personenunternehmer rechnet, die Kosten sind zwar abziehbare Betriebsausgaben, trotzdem aber Ausgaben, muß man sich selbst ausrechnen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey

Zitat

Thomas Riemann geschrieben:
Meines Wissens als private Einnahmen und in der Einkommensteuer unter KAP.


die Antwort steht im EStG, Zinsen die bei einer Gewinneinkunftsart anfallen, sind dieser zuzurechnen. ( § 20 As. 3 EStG) Das gilt auch für den Einnahmen-Überschussrechner.
 
Thomas R
Danke joey. Man lernt immer gerne dazu. Ich hatte mich aber schon zwei Posts weiter korrigiert, da es ja um das reine Geschäftskonto ging. Insofern war das "Quoten" nicht mehr nötig. Es hätte die reine Sachinformation gereicht.

Aus gutem Grund führe ich daher ein Mischkonto (betrieblich und privat) und kann daher nur über KAP buchen - mit dem Vorteil, dass meine Zinsen bis zum Sparerfreibetrag unangetastet bleiben, die Kontoführungsgebühren etc. als Werbungskosten noch abgezogen werden. Wink
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey

Zitat

robert wiegner geschrieben:

Aber abgesehen davon: Ich buche seit eh und je Kontoführung und Bankgebühren natürlich als Betriebsausgaben. Da die Guthabenzinsen (eh Winzbeträge) Teil der vierteljährlichen Kontoabschlüsse sind, habe ich sie immer -- indirekt -- mitgebucht; sie haben einfach die Bankkosten etwas verringert.

Aber das ganze natürlich nur für mein reguläres Geschäftskonto.



Hallo, sollte man so aber nicht machen, wenngleich Winzbeträge, da Zinsen auf nicht steuerbare Umsätze, gesondert aufzuzeichnen sind, siehe dazu § 22 UStG, (nicht steuerfreie Umsätze) daher sollte man es auf ein entsprechendes Konto tun, sonst muss man manuelle Aufzeichnungen anfertigen.
Bearbeitet von joey am 27.03.2007 13:27:46
 
joey

Zitat

Thomas Riemann geschrieben:
Danke joey. Man lernt immer gerne dazu. Ich hatte mich aber schon zwei Posts weiter korrigiert, da es ja um das reine Geschäftskonto ging. Insofern war das "Quoten" nicht mehr nötig. Es hätte die reine Sachinformation gereicht.
Wink


Die Information war meine Absicht.
 
Thom@s

Zitat

robert wiegner schrieb: Guthabenzinsen ... immer -- indirekt -- mitgebucht; sie haben einfach die Bankkosten etwas verringert.

Zitat

joey kommentierte: ... sollte man so aber nicht machen ... da Zinsen auf steuerfreie Umsätze, hier nach § 4 Nr. 8 a) UStG, gesondert aufzuzeichnen sind, siehe dazu § 22 UStG, daher sollte man es auf ein entsprechendes Konto tun, sonst muss man manuelle Aufzeichnungen anfertigen.
... und nicht zuletzt deshalb: Ohne separates Zins-Konto ist am Jahresende KEINE Zuordnung zum EÜR-Formular (Feld 179 / übrige Schuldzinsen) möglich.
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
Thom@s

Zitat

Thomas Riemann schrieb: Aus gutem Grund führe ich daher ein Mischkonto ...
"Für und Wieder":
http://www.short-link.de/4971
http://www.wer-weiss-was.de/theme66/a...64567.html
http://www.steuerweb.org/steuern/meld...25165.html
Aus meiner Sicht überwiegen die Nachteile – ich votiere daher eindeutig zur getrennten Kontenführung!
Bearbeitet von Thom@s am 22.03.2007 00:21:09
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey

Zitat

Thom@s geschrieben:

Zitat

robert wiegner schrieb: Guthabenzinsen ... immer -- indirekt -- mitgebucht; sie haben einfach die Bankkosten etwas verringert.

Zitat

joey kommentierte: ... sollte man so aber nicht machen ... da Zinsen auf steuerfreie Umsätze, hier nach § 4 Nr. 8 a) UStG, gesondert aufzuzeichnen sind, siehe dazu § 22 UStG, daher sollte man es auf ein entsprechendes Konto tun, sonst muss man manuelle Aufzeichnungen anfertigen.
... und nicht zuletzt deshalb: Ohne separates Zins-Konto ist am Jahresende KEINE Zuordnung zum EÜR-Formular (Feld 179 / übrige Schuldzinsen) möglich.



hier wohl eher Feld 5 "Betriebseinnahmen", aber beides ist ja möglich.
 
Thom@s
Ja genau - Zeile 5 / Feld 103
Gruß Thom@s
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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