Bewirtungskosten
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Salomo |
Geschrieben am 16.03.2016 14:48:02
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Wie buche ich Bewirtungskosten?
Ich habe folgende Aufwendendungen durch ein Geschäftsessen:
Restaurantrechnung 50,00 €
darin enthaltene MWSt 7,98 €
Trinkgeld 5,00 €
Ich weiß, dass ich die USt auf die Bewirtungskosten zu 100% als VSt abziehen und die Bewirtungskosten zu 70% als Betriebsausgaben geltend machen kann.
Was gebe ich jetzt wo bei EC&T ein (so dass ich die unterschiedliche Berechnung nicht von Hand vornehmen muss)?
Vielen Dank!
„Der Idealismus wächst mit der Entfernung von den Problemen”
(John Galsworthy)
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Thomas R |
Geschrieben am 16.03.2016 18:45:49
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siehe #8
Bearbeitet von Thomas R am 17.05.2017 17:58:16
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Salomo |
Geschrieben am 17.03.2016 12:45:22
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Vielen Dank!
Gruß,
Salomo
„Der Idealismus wächst mit der Entfernung von den Problemen”
(John Galsworthy)
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Thomas R |
Geschrieben am 28.06.2016 17:16:10
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siehe #8
Bearbeitet von Thomas R am 17.05.2017 17:58:41
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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thomas_stahl |
Geschrieben am 07.07.2016 09:28:45
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Hallo,
wie soll denn nun bie Bewirtungsaufwendungen gebucht werden:
Die Gesamtrechnung beläuft sich inkl. der MwSt auf € 240,50 und der Vorschlag zur Buchung in einem anderen Post war folgender:
A001 Abziehbare Aufwendungen f. Bewirtung (mit 19% MwSt) € 240,50 (= Netto € 202,10 + USt € 38,40)
A002 Nicht abziehbare Aufwendungen für Bewirtungen € 60,60 (= 30% von Netto 202,10 mit 0% MwSt)
A003 Abziehbare Aufwendungen f. Bewirtung mit minus € 60,60 ( und 0% MwSt)
Ich hatte mal folgendermassen gebucht:
Konto: \Nicht Abziehbare Aufwendungen für Bewirtung -->60,63 mit 0% MwSt
Konto: Abziehbare Aufwendungen für Bewirtung -->141,47 mit 0% Mwst
Konto: Bezahlte Vorsteuerbeträge -->38,40 mit Buchungstext "Bewirtung"
Was ist denn nun richtig?
Danke für eine Antwort bis zum 9. Juli
Grüsse Thomas
Bearbeitet von thomas_stahl am 07.07.2016 09:29:51
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Thomas R |
Geschrieben am 07.07.2016 11:45:36
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Lösung siehe #8
Bearbeitet von Thomas R am 17.05.2017 17:56:46
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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Thomas R |
Geschrieben am 02.03.2017 16:40:36
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einfachste Lösung siehe Post #8
Bearbeitet von Thomas R am 17.05.2017 17:56:10
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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meinSenf |
Geschrieben am 16.05.2017 18:38:59
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Beiträge: 1
Registriert am: 16.05.2017
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Ich habe das auch gerade nochmal getestet. Ich fülle mein EÜR-Fomular im Elster selber aus.
Nach meiner Meinung ist die einfachste Buchungsmöglichkeit:
A001: 70% des Gesamtbetrages (inkl. MwSt) auf Konto "abziehbare Bewirtungskosten"
A002: 30% des Gesamtbetrages (inkl. MwSt) auf Konto "nicht abziehbare Bewirtungskosten"
Damit erreiche ich, dass ich die Vorsteuer zu 100% abziehen kann (Zeile 49 richtig gefüllt) und gleichzeitig die beiden Felder der Zeile 54 richtig mit 30% und 70% der Nettobeträge gefüllt sind.
Und auch die Berechnung des zu versteuernden Einkommens im Elsterprogramm passt dann mit Abzügen von 70% des Netto und der vollen MwSt.
Danke Euch und Grüße,
Holger |
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Thomas R |
Geschrieben am 17.05.2017 17:57:45
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Ist tatsächlich die einfachste Lösung. Ich habe meine vorherigen Posts entsprechend korrigiert, danke.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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bitarbeiter |
Geschrieben am 20.09.2019 15:14:13
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Beiträge: 2
Registriert am: 04.05.2015
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OK, das sieht ja gut aus bis dahin, aber was ist mit dem Trinkgeld?
Extra buchen als absetzbare Bewirtungskosten ohne MwSt.? Oder muss ich das dann auch zu 70/30 splitten?  |
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mielket |
Geschrieben am 22.09.2019 13:26:47
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Seiten Administrator
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Registriert am: 08.02.2005
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Eigenbeleg anfertigen. Ggf. reicht ein entsprechender handschriftlicher Vermerk durch Dich auf der Quittung. |
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bitarbeiter |
Geschrieben am 24.09.2019 10:48:28
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Mitglied
Beiträge: 2
Registriert am: 04.05.2015
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Gesplittet? |
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Thomas R |
Geschrieben am 24.09.2019 19:53:00
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Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Ja. Hier z.B. eine Beispielrechnung.
https://www.haufe.de/finance/buchfueh...21626.html
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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herrfrick |
Geschrieben am 09.10.2020 11:48:10
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Mitglied
Beiträge: 3
Registriert am: 22.10.2014
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Hallo,
bisher habe ich immer die Gesamtrechnung komplett eingebucht mit 30% Privatsplit.
Das gibt dann eine Buchung unter abziebare Bewirtungsaufwendungen mit 100% der Nettosumme u 100% der Ust.
2. Buchung 30% der Nettosumme ohne Umsatzsteuer als umsatzsteuerfreie Einnahme.
Dies erschien mir bisher am logischsten.
Mit dem 16/5% Quark bin ich dann bei zwei Buchungen.
Nach der hier beschriebenen Art, einmal abziehbar u einmal nicht abziehbar käme ich dann schon auf 4 Buchungen.
Passt meine Überlegung soweit?
Grüße
Thomas
Bearbeitet von herrfrick am 09.10.2020 16:47:00
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Thomas R |
Geschrieben am 10.10.2020 18:57:47
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Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Es mag umständlich klingen, ich buche so
- Bewirtung 100 % mit den anteiligen 16 %
- Bewirtung 100 % mit den anteiligen 5 %
- Bewirtung Trinkgeld zu 100% mit 0 %
und dann jeweils den 30 % Netto-Eigenanteil der drei Buchungen mit natürlich 0 %. So ist es für mich und ggfs. einen Prüfer nachvollziehbar.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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