kürzlich kam jemand mit einer lukrativen Aufgabe auf mich zu, die ich auch ausgeführt habe. Der Kunde verlangte von mir eine Netto-Rechnung mit dem Hinweis auf §13b UstG. Eine solche Rechnung hat er von mir bekommen.
Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass das für mich Neuland ist und ich nicht weiß, wie ich diese Rechnung verbuchen soll.
Hinzu kommt, dass ich für diesen Auftrag einen ebenfalls selbständigen Partner mitschleifen mußte, der mir ebenfalls eine solche Netto-Rechnung zukommen lassen hat. Nun weiß ich auch hier nicht, wie ich diese buchen soll.
Da ich mit der Anmeldung bereits über den Termin bin, wäre ich für einen Tipp sehr dankbar.
Nun, ich habe die Suchfunktion benutzt und tonnenweise Text gelesen, bin aber nun noch mehr verwirrt.
Die Ausgangsrechnung habe ich nun korrekt buchen können, leider weiß ich noch immer nicht, wie die Eingangsrechnung von meinem eigenen Subunternehmer verbuchen soll.
Z.B. wenn der Subunternehmer in einem anderen EU-Land ansässig ist:
1) Leg Dir Konten an, die Du mit Feld 46, 47 und 67 des USt-Voranm.-Fromulars und den passenden Feldern der EÜR verknüpfst.
2) Buche den Betrag der Rechnung mit 0% auf das mit 46 verknüpfte Konto.
3) Buche 19% des Betrags auf das mit 47 verknüpfte Konto (Achtung: das ist ein Einnahmen-Konto!).
3) Buche noch einmal 19% des Betrags unter 2) auf das mit 67 verknüpfte Konto, womit es die Buchung auf 47 ausgleicht.
Für Dich ist das mit der Steuer in 47 und 67 ein Nullsummenspiel. Die MWSt. bezahlt schlussendlich der Endkunde (oder ein Unternehmer, dessen Vorsteuerabzugsrecht nicht anerkannt wird, weil er nicht schlüssig eine gewerbsmäßig bedingte Betriebsausgabe nachweisen kann). Sinn des Spiels ist es, dass die Mehrwertsteuer in dem Land entrichtet wird, in dem die Leistung vom Endkunden konsumiert wird, weil es eine Verbrauchersteuer ist. In Deinem Fall leitest Du die Steuer weiter an Deinen im Ausland ansässigen Auftraggeber. Wäre dieser im Inland, würdest Du ihm eine Rechnung mit MWSt. ausstellen und das Finanzamt würde hier zu seinem Recht kommen. Das Ganze ist wirklich etwas verwirrend -- einfach nicht zu viel drüber nachdenken. Zur Sicherheit könntest Du nochmal Deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt konsultieren, denn ich bin auch nur Laie, was das angeht.
Wie Du Konten anlegen und Felder zuweisen kannst, findest Du hier beschrieben:
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?