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KFZ
rainerhoefs
Hallo,

ich selber benutze seit Jahren ECT erfolgreich. Grund auch einem Freund aus Albanien damit die Buchhaltung zu machen. Alle ist super.
Aber ein Problem habe ich jetzt dennoch.

Vielleicht kann mir jemand helfen, so daß wir bis zum Jahresabschluß noch alles auf die Reihe bringen.

Danke für Hilfe schon mal im voraus.

Hier das Problem.

Der Freund betreibt eine kleinen Fahrdienst.
Es wurde über einen Kredit ein gebrauchter Kleintransporter angeschafft.

Fragen dazu:

1. Wie bringe ich das Fahrzeug in das Anlagevermögen??

2. Wie lange wird es abgeschrieben??

3. Wie und wohin buche ich die Kreditraten für das Fahrzeug?? Mit welchem Steuersatz??

4. Wie und wohin buche ich die Endrate mit der das Fahrzeug jetzt voll bezahlt wurde und das Eigentum des Unternehmers ist?? Mit welchem Steuersatz??


Vielleicht kann mir und meinem Freund ja jemand helfen.

Gruß

Rainer Hoefs
 
http://www.rh-design.eu
rainerhoefs
Hallo liebe EC&T-Gemeinde,

kann denn hier wirklich niemand helfen??
Vielleicht hat ja doch noch jemand eine Idee oder sogar schon Erfahrung???

Rainer
 
http://www.rh-design.eu
joey
Ist der Wagen geleast oder wurde ein Kredit mit einer Finanzierungsbank z.B. Renault-Bank oder ähnliches vereinbart?
 
rainerhoefs
Hallo,

der Wagen wurde über einen Kredit finanziert. Welche Bank weiß ich im Moment nicht, kann mich aber schlau machen.

Er wurde per monatl. Rate bezahlt. Die Restsumme wurde nun im November abgelöst. Die Ratenzahlung begann schon 2007. Da habe ich aber für den Freund die EÜR noch nicht gemacht, und ich weiß nicht wie die Raten vorher berücksichtigt wurden. Ggf. muß man das in der StErkl. 2007 berücksichtigen. Aber mir geht es jetzt erst einmal um die Raten in 2008 falls man das überhaupt getrennt von einander sehen kann.

Was jetzt noch nicht gebucht ist sind die monatl. Raten und die Schlußrate.

Alle anderen KFZ-Kosten sind in der laufenden Buchführung gebucht.

Vielen Dank für die Hilfe im voraus.

Rainer Hoefs
 
http://www.rh-design.eu
joey

Zitat

rainerhoefs geschrieben:

Hier das Problem.

Der Freund betreibt eine kleinen Fahrdienst.
Es wurde über einen Kredit ein gebrauchter Kleintransporter angeschafft.

Fragen dazu:

1. Wie bringe ich das Fahrzeug in das Anlagevermögen??

Weiss ich auch nicht, trags doch mal hin.Wink Meinst du das Plugin Anlageverzeichnis da steht was unter FAQ. Ansonsten wird der Wagen schon abgeschrieben da hast du recht.

2. Wie lange wird es abgeschrieben??

5 Jahre ist gängig u. wird so nicht beanstandet.

3. Wie und wohin buche ich die Kreditraten für das Fahrzeug?? Mit welchem Steuersatz??

Die Kreditgewährung ist umsatzsteuerfrei, die Zinsen werden ohne MWSt berechnet. Vorsteuer kriegst du da keine raus. Die Zinsen sind nicht Teil der Anschaffungskosten u. werden daher nicht abgeschrieben, AfA-Bemessungsgrundlage ist der Nettobetrag der Rechnung u. nicht die Summe der Kreditraten! Die Vorsteuer auf die Lieferung des Wagens konnte man schon 2007 abziehen, sobald die Rechnung vorgelegen hat u. nicht erst bei Zahlung der Raten. Das ist nur bei Leasing anders. Die Zinsen musst du einzeln als Betriebsausgaben verbuchen. Wenn die Summe nicht extra ausgewiesen ist, musst du den Betrag trennen, durch die digitale Methode. Funktioniert so, wie im thread unten beschrieben:

https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=5&thread_id=689

Der Tilgungsanteil wird nicht als Betriebsausgabe gebucht, denn der fliesst schon in die AfA, wäre sonst doppelt gemobbelt.

4. Wie und wohin buche ich die Endrate mit der das Fahrzeug jetzt voll bezahlt wurde und das Eigentum des Unternehmers ist?? Mit welchem Steuersatz??

Nirgendwohin, die teilt das Schicksal der anderen Raten. Wirtschaftl. Eigentümer nach § 39 AO ist dein Freund die ganze Zeit schon u. das ist für die AfA massgeblich, rechtl. Eigentümer erst nach Bezahlung da wohl Eigentumsvorbehalt oder Sicherungsübereignung vorliegt. D.h. dein Freund musste den Wagen schon seit 2007 abschreiben, ab Lieferung, u. nicht erst ab vollständiger Bezahlung. USt wie gehabt.


Vielleicht kann mir und meinem Freund ja jemand helfen.

I[color=green]st jetzt Hilfe zur Selbsthilfe, ich nehme an, da kommen noch Nachfragen.[/color]

Gruß

dito

[color=green][color=green]Freundschaftsdienste sind eine gute Sache, aber es gibt schon Gründe, warum man den Beruf des Buchhalters erlernen muss.

Bearbeitet von joey am 20.11.2008 19:05:58
 
rainerhoefs
Hallo und herzlichen Dank.

Ich denke ich komme dann ersteinmal soweit klar. Ich hatte vorher das sehr teure Buchhaltungs-Programm von G&S aber die wollten schon etliche 100 € nur als die MwSt auf 19% ging so habe ich mich dann mit EC&T befasst und für mein kleines Teppichdesign-Atelier reicht es alle mal.

Meine Fahtzeuge wurden immer geleast und mit der 1% Regelung verrechnet. so war das Auto nie ein Problem. Aber für die Buchhaltung des Freundes wurde es auf einmal eins.

Danke nochmals für die Hilfe. Sollten noch Fragen kommen werde ich mich melden.

Gruß

Rainer
 
http://www.rh-design.eu
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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