für das rumpfwirtschaftsjahr 2007 habe ich daher die eür an das finanzamt gesendet.
jetzt wollen die eine einkommenssteuererklärung haben.
ich dachte, dass aufgrund einer gewinn-einnahme von weniger als 17.500 euro eine formlose eür mit easy cash ausreicht.
wie soll ich jetzt vorgehen.
welchen mantelbogen soll ich ausdrucken und welche anlage brauche ich denn?
leider hat mir der arge sachbearbeiter geraten, dass ich ein gewerbe anmelden sollte obwohl ich aufgrund der küsntlerischen ausführungsweise eher freiberuflich tätig wäre.
fallen als freiberufler diese einkommenssteuererlärungen weg?
wenn ja .. kann ich noch jetztim nachhinhein angeben, dass es aufgrund einem beratungsfehler zu einer gewerbeanmeldung gekommen ist und die eür ausreichen sollte.
Mal ernsthaft jetzt (auch wenn ich kein Steuerprofi bin):
Ich verstehe nicht wirklich Dein Problem. Die Idee einer Einkommensteuererklärung ist nun mal, daß jemand, der ein Einkommen hat, dieses Einkommen und zugehörige Informationen liefert.
Die EÜR ist nur ein Teil davon. Auch als Freiberufler mußt Du eine Steuererklärung abgeben. Du erklärst ja nicht nur Dein Einkommen, sondern hast Sonderausgaben, die Du berücksichtigt haben möchtest, hast evtl. Kinder, Kapitalvermögen, mußt Deine Angehörigen versorgen, bist verheiratet oder nicht, etc. pp.
Wenn Du dereinst Rentner bist, wird das FA Dir nach ein paar Jahren sagen, solange sich bei Dir nichts verändert, brauchst Du keine Steuererklärung mehr abzugeben.
Aber bis dahin willst Du doch sicherlich noch ein wenig was verändern und Geld ranschaffen -- oder nicht?
Zitat
welchen mantelbogen soll ich ausdrucken und welche anlage brauche ich denn?
Am besten installierst Du Dir ELSTER. Dann nimmst Du den Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung (sic) und die Anlagen richten sich halt nach Deiner Situation ... wenn nichts anderes zutrifft, brauchst Du halt nur die Anlage EÜR (zum Mantelbogen, wie gesagt). Bearbeitet von robert wiegner am 20.06.2008 12:20:43
leider musste ich feststellen, dass dort eingaben von nöten? sind die irgendwie da nicht hingehören.
wenn ich keine erstatungen erhalte muss ich doch nicht meine bankverbindung angeben oder angaben zum ausgeübten beruf machen.
grüße von einfach..
ps: irgendwie ist das ziemlich kompliziert. diese vier seiten von elster sind für mein gewerbe irgendwie unnötig.
ich möchte lediglich einnahme ausgabe und gewinn eintragen.
des weiteren habe ich kein kapitalvermögen aber die software randaliert und will eine eingabe. Bearbeitet von einfach am 20.06.2008 12:49:06
Hallo einfach,
den sog. Mantelbogen musst du immer ausfüllen.
Am besten klappt die Eingabe mit Elstar, wenn du den "Schritt für Schritt" Modus wählst, dann kannst du keine Pflicheingabe übersehen und wirst systematisch durch die ganze Erklärung geführt.
so einfach und doch kompliziert:
Das Finanzamt und nicht Du selbst entscheidest, ob Du Gewerbetreibender oder Freiberufler bist. Diese Unterscheidung ist gerade im Kunstgewerbe oft sehr schwierig.
(Bei Serienherstellung liegt fast immer Gewerbe vor!! Bei Kopfarbeit und Einzelstücken eher Künstler/Bildeneder Gestalter)
Link dazu: http://www.hk24.de/produktmarken/rech...ewerbe.jsp
Zitat
für das rumpfwirtschaftsjahr 2007 habe ich daher die eür an das finanzamt gesendet.
Jeder, der Einnahmen hat, die über einem
jetzt wollen die eine einkommenssteuererklärung haben.
ich dachte, dass aufgrund einer gewinn-einnahme von weniger als 17.500 euro eine formlose eür mit easy cash ausreicht.
Abgabepflicht:
Gem. § 25 Abs. 3 EStG ist der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. In manchen Fällen entfällt jedoch eine Abgabepflicht.
Nach § 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) muss ein lediger Steuerpflichtiger eine Steuererklärung nur abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.664 Euro (für 2005) betrug ODER die Einkünfte auch teilweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind und eine Steuererklärung gem. § 46 EStG abzugeben ist.
§ 46 Abs. 2 EStG besagt: "Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, ..." es folgt eine abschließende Aufzählung:
- andere Einkünfte über 410 Euro
- steuerfreie Einnahmen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen über 410 Euro
- wenn auf Lohnsteuerklasse VI gearbeitet wurde
- wenn ein Beamter nicht das ganze Jahr Beamter war und auch andere Einkünfte bezog
- wenn ein Ehegatten Arbeitslohn nach Klasse V zu versteuern hatte
- wenn zusätzliche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wurden
Zusätzlich ist es für 2007 sinnvoll/ notwendig den Einkommensteuerbescheid für die ARGE zu bekommen. Die ARGE muß in 2007 das Einkommen so akzeptieren, wie das Finanzamt rechnet!! Also 1/12 (bzw. bei Rumpfjahr Gewinn durch die Anzahl der Monate), ergibt anzurechnende Einkünfte je Monat!! (siehe auch http://www.tacheles-sozialhilfe.de)
Zitat
wie soll ich jetzt vorgehen.
welchen mantelbogen soll ich ausdrucken und welche anlage brauche ich denn?
Mantelbogen und Anlage EüR und Anlage GSE ausdrucken (oder beim Finanzamt abholen) und ausfüllen. Vordrucke hier:
[url]http://www.steuerlinks.de/vordrucke-einkommensteuererklaerung-2007.html
[/url]
Zitat
leider hat mir der arge sachbearbeiter geraten, dass ich ein gewerbe anmelden sollte obwohl ich aufgrund der küsntlerischen ausführungsweise eher freiberuflich tätig wäre.
fallen als freiberufler diese einkommenssteuererlärungen weg?
wenn ja .. kann ich noch jetztim nachhinhein angeben, dass es aufgrund einem beratungsfehler zu einer gewerbeanmeldung gekommen ist und die eür ausreichen sollte.
Leider haben ARGE-Mitarbeiter oft keine fundierten Kenntnisse über die ganze Materie, tun aber leider oft so. Er hat gar nichts dazu zu sagen, ob Du ein Gewerbe anmelden sollstest oder nicht. Das ist allein Entscheidung des Finanzamtes! Siehe oben. WENN das Finanzamt zu der Entscheidung kommt, daß Du ein Gewerbe hast, bist Du deswegen verpflichet dieses auch bei der Gemeinde/Ordnungsamt anzumelden. Wenn das Finanzamt Dich Freiberufler sein läßt (was ich nicht glaube), kann das Finanzamt Dir für die ARGE ein "Anmeldung der Freiberuflichen Tätigkeit" bestätigen. Die ARGE braucht das schwarz auf weiss, weil sie das sonst nicht glauben kann ;-)))
Wenn Du Freiberufler bist, dann melde das Gewerbe einfach ab. Es hat keine rechtlichen Konsequenzen. Du bleibst zur Abgabe von Steuererklärungen auch als Freiberufler verpflichtet. ARGE-Abrechnung sowieso...
ich habe jetzt mit elster 2007 den mantelbogen und den gse antrag übermittelt.
ich musste dann so ein wisch ausdrucken und unterschreiben damit der sachbearbeiter vom amt die daten abholen kann.
wie lange ist denn mit dem steuerbescheid zu rechnen da die arge mir auferlegt hat, dass er bis spätestens 30.07.08 eingereicht werden muss.
danke.
von einfach.
ps: ich bleibe einfach beim gewerbe. dem fianzamt liegt ja schon eine meldung vor, dass das gewerbe ruht.
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?
mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.
mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten -Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.
mielket
29.05.2026 16:30:06
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