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eür muss eingereicht werden
einfach
hi,

wir haben erstmals im april 07 damit begonnen gewerbsmäßig im rahmen der kleinunternehmerregelung zu handeln.

das finanzamt hat den fragebogen zur steuerlichen erfassung mit den einschätzungen der umsatzentwicklung erhalten.

einige tage nach dem einreichen erhielten wir einen hinweis, dass wir gemäß der eür regelung verpflichtet wären die umsätze offenzulegen.

frage:

1. wann muß die eür spätestens eingereicht werden?.. bzw. melden die sich?

2. ich habe vorhin mit ihrer software einige daten eingetragen.
allerdings scheint die druckausgabe sehr schlicht ausgefallen zu sein.
ist es daher wirklich ausreichend ohne auf die einzelheiten der posten einzugehen die eür in diesem zustand abzugeben?

3. wir haben nur einnahmen z.b. ein ebay artikel und dann ausgaben wie telefon und das porto.
wird bei dem ausgaben die gesamte telefon und internet rechnung berücksichtigt oder können die sich darauf berufen, dass man nur z.b. die kundengespräche als ausgaben abziehen kann?

vielen dank für antworten...

 
mielket

Zitat

einfach geschrieben:
das finanzamt hat den fragebogen zur steuerlichen erfassung mit den einschätzungen der umsatzentwicklung erhalten.


Die haben jetzt einen Fragebogen dafür?!

Zitat

1. wann muß die eür spätestens eingereicht werden?.. bzw. melden die sich?


Erfahrungsgemäß kann man das bis September hinauszögern.

Zitat

2. ich habe vorhin mit ihrer software einige daten eingetragen.
allerdings scheint die druckausgabe sehr schlicht ausgefallen zu sein.
ist es daher wirklich ausreichend ohne auf die einzelheiten der posten einzugehen die eür in diesem zustand abzugeben?


Schlicht? Wenn Sie das Formular gedruckt haben, ist es alles andere als schlicht eigentlich...

Das Finanzamt möchte alles möglichst elektronisch haben (ELSTER), aber es wird auf Antrag auch Papier akzeptiert -- weiß nicht ob sie das 'Ich hab gar keinen Computer'-Argument auch für eBay Seller akzeptieren.

Zitat

3. wir haben nur einnahmen z.b. ein ebay artikel und dann ausgaben wie telefon und das porto.
wird bei dem ausgaben die gesamte telefon und internet rechnung berücksichtigt oder können die sich darauf berufen, dass man nur z.b. die kundengespräche als ausgaben abziehen kann?


Einfach abschätzen und anteilsmäßig berechnen.

Ich empfehle aber unbedingt die Lektüre eines Steuer-Büchleins (auch absetzbar), einfach als 'Inspirationshilfe' für Betriebsausgaben mal durchblättern. Normalerweise lohnt sich sie Anschaffung.

Mein Favorit immer noch: http://www.amazon.de/dp/3448081639
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
einfach
hi,

also irgendwie ist das alles ziemlich kompliziert.
ich verdeutliche nochmals meine situation.

ich habe monatlich ca. 100,00 euro durch ebay eingenommen.
davon muß ich aber internet,telefon abziehen.
daher habe ich höchstens einen gewinn von 60,00 euro gemacht.

normalerweise denkt man bei solchen kleinen beträgen das wäre privat und daher eine gewerbeanmeldung überflüssig.

leider beziehe ich noch alg II.

die wollten monatliche bwas einen gewerbeschein und alles wurde nur vorläufig bewilligt.

daher muß ich jetzt die eür ans finanzamt senden und die kopie an die arge.
die arge hat einen montalichen freibetrag von 100,00 euro im petto.

1.
ich will das ganze mit ihrer software fertigstellen mit dem eür formular und frage mich ob die ausgaben also in meinem falle telefon,internet als betriebsausgaben im formular angezeigt werden sollen oder als ungeschränkte betriebsausgaben?

2.
da stand auch etwas von einem freibetrag im formular.

3.
des weiteren fragt die software bei jedem starten nach den eingaben in bezug auf eine angeblich frische installation.

4. beim eür formular ist keine möglichkeit gegeben die einzelnen posten in den ausgaben zu bescheiben.
eigentlich ist das genauso wie ohne das formular. da steht dann auch nur ausgabe und einnahme. akzeptieren die das.. ?

5. das gewerbe wurde ausgeführt vom 01.04.07.
das erste geschäftsjahr wäre ja dann am 01.04.08 zu ende gegangen.
kann ich die eür dann bis zum 01.04.08 aufgliedern?

wäre für hilfe wirklich dankbar..




Bearbeitet von einfach am 14.05.2008 15:05:14
 
joey
Hallo,

die Arge will monatliche "betriebswirtschaftliche Auswertungen" von dir haben, das EÜR-Formular sehe ich da bei dir nur als gering geeignet an, da es eben nur für die Finanzverwaltung vom Aufbau her interessant ist. Es nutzt ja nix, dass alle deine Ausgaben in einer Position "übrige Betriebsausgaben" landen, die wollen schon genauer wissen, was du da hast, da nach Sozialrecht nicht die selben Betriebsausgaben anerkannt werden, wie im Steuerrecht. Schick lieber die Kontensaldenzusammenstellung von ECuT, das müsste denen reichen.

Du hast wahrscheinlich einen vorläufigen Leistungsbescheid und Mittelbewilligung für ein halbes Jahr erhalten. Über diesen Zeitraum schicke die Saldenzusammenstellung, bei den von dir ermittelten Zahlen wird es wohl zu keiner Einkommensanrechnung kommen, da wenigstens 100 € p.m. anrechnungsfrei sind.

Das Geschäftsjahr geht bei dir übrigens von April 2007 bis Dezember 2007, sowas nennt man dann Rumpfwirtschaftsjahr, das ist völlig in Ordnung, das darauffolgende ist dann dein erstes reguläres Wirtschaftsjahr, vom 01.01.-31.12.2008.
 
einfach
wenn ich als ausgabe internet telefon porto in die betriebsausgaben setzen möchte welche option muss ich dann unter konten bei den buchungen auswählen?

betriebsausgabenpauschale?
sonstige abziehbare betriebsausgaben?


vielen dank..
 
Thomas R
Telefon, hier werden in der Regel 50% anerkannt - ansonsten muss man einen 3-monatigen Zeitraum über Einzelverbindungen auswerten, und die Portokosten sind auf der Ausgabenseite in EC&Tdie Einstellung "Telefon, Porto" und auf der EÜR-Seite "Porto, Telefon Büromaterial".

Dieses Konto ist eigentlich voreingestellt, kann also im entsprechenden Feld so ausgewählt werden und ist für die EÜR auch so verknüpft.

Alle Einstellungen kannst du selbst überprüfen und ggfs für deine Belange so verknüpfen indem du auf das Symbol des Schraubenschlüssels klickst.

Und noch ein (wenn auch ungefragter) Rat. Entweder du verzichtest auf die Ebayerei oder du prüfst mal bei der IHK oder VHS ob diese nicht einen kleinen Kurs Einnahmen Überschuß Rechnung anbieten. Aber ob sich das für 60 € Netto lohnt?

Allgemeine Infos findest du auch hier auf diesen Seiten und im Online Handbuch und auf den Seiten http://www.gruendungszuschuss.de/inde...ndex.shtml und http://www.existenzgruender.de/01/. Und einige Tipps, um einen neuen Job zu finden findest du auf meinen Seiten.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
einfach
danke thomas!

ich hätte das gewerbe ja nie angemeldet.
die arge hat aber randaliert und wollte die ganzen unterlagen haben.

nochmal eine dringende frage:

wenn ich die eür manuell erstelle.

reicht es dann nicht aus einfach nur zu schreiben.

gesamtsumme telefon
gesamtsumme material

also ohne datum und ohne einzelheiten?

denn das ist ganzschön anstrengend wenn ich alles raussuchen müsste.

Bearbeitet von einfach am 24.05.2008 10:00:53
 
Thomas R
In der EÜR werden nur Summen eingetragen, ohne Datum. Du bist allerdings verpflichtet, die entsprechenden Belege vorzuhalten.

Bei Telefon solltest du entweder die Summen über den Einzelverbindungsnachweis belegen können oder eben zwischen 30% und 50% ansetzen. die gesamten Kosten glaubt dir dein FA nicht.

Die EÜR ist übrigens Bestandteil deiner Einkommensteuererklärung und wird mit ihr zusammen abgegeben. In diesem Jahr ist Stichtag 02.06.2008. Man kann allerdings formlos einen Verlängerungsantrag bis 30.09.08 stellen.

Und wenn du etwas fit am PC bist. hole dir das offizielle kostenlose Programm http://www.elster.de. Damit kannst du deine Einkommensteuererklärung einschließlich der EÜR vorab elektronisch übermitteln und sie vorher durch das Programm auf Plausibilität prüfen lassen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
einfach
wirklich vielen dank für die hilfe!!! Smile

jetzt habe ich alle infos zusammen.
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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