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Ust-Erstattung
DR-Coaching
GrinWie und wo buche ich eine erstattete Umsatzsteuer vom FA in der nächsten Umsatzsteuer Voranmeldung? Gibt es da eine Zeile wo die Summe reinkommt? Ist das eine Einnahme ohne Steuer? Gibt es dafür eine Kategorienummer?
Brauche ich, um über Elster die Voranmeldung zu machen, einen Zugangscode oder geht das einfach so. Bisher schicke ich immer über den guten alten Postweg.
Fragen über Fragen...und wer kann helfen?
Gruß aus BerlinGrin
DR
 
www.DR-Coaching.de
CAD-Neumann
Die erstattete UmSt. in der UmSt.-Voranmeldung buchen? Ich glaub nicht, dass das nötig ist, evtl. als Einnahme bei der Steuerklärung Anfang nächsten Jahres.? Also ich hab die Erstattung für das letzte Jahr nicht in der Voranmeldung gebucht, genauso wenig wie ich Privateinlagen oder -entnahmen hier buche. Ist ja keine Umsatzsteuerpflichtige Einnahme. Aber da warte mal lieber bis der Thomas hierauf antwortet, der wird das genau wissenWink.
Für die Voranmeldung über Internet mit Elster brauchst du eigentlich nur das Programm und deine Steuernummer. Vorher musst du einmalig die Erklärung gemäss Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ausfüllen, unterschreiben und an das FA schicken, so ist das hier zumindest in NRW, aber in Berlin wird das wohl auch so sein. Diese Erklärung kannst du dir mit den erforderlichen Daten im Elsterprogramm ausdrucken, einfach oben bei Datenübermittlung klicken und denn "Druck der Teilnehmererklärung....", wird denn gleich zweifach gedruckt, eine davon unterschreiben und abschicken.
 
Thomas R
Hallo,
ich heiße zwar auch Thomas, bin aber nicht der gemeinte Wink, trotzdem mal meine Lösung

Zitat

DR-Coaching geschrieben:
Wie und wo buche ich eine erstattete Umsatzsteuer vom FA in der nächsten Umsatzsteuer Voranmeldung? Gibt es da eine Zeile wo die Summe reinkommt? Ist das eine Einnahme ohne Steuer? Gibt es dafür eine Kategorienummer?

in der UStVoranmeldung wird eine bereits in den Vormonaten gezahlte oder erstattete USt/VSt nicht mehr angegeben.

Zitat

Brauche ich, um über Elster die Voranmeldung zu machen, einen Zugangscode oder geht das einfach so. Bisher schicke ich immer über den guten alten Postweg.


Man muß vorher eine sogenannte Teilnahmeerklärung an das FA schicken. Formular sollte in Elster verfügbar sein, ansonsten über die Webseite des FA. Dann kann man alle Zahlungen und Mitteilungen elektronisch vornehmen. Ein Code ist nicht erforderlich. Man sollte sich das Sendeprotokoll als PDF speichern und zur Sicherheit aufheben, damit man einen Nachweis der Übertragung hat. Da die Server der FA´s um den 9. und 10. immer ausgelastet sind, schicke ich meine Erklärung immer bis spätestens 7. los, dann dauert es nur Sekunden.
Übrigens sollte man seinem FA eine abbuchungserklärung erteilen, das spart Nerven und man läuft nicht Gefahr Verzugszinsen zu zahlen.

Frage an Alle:
Zur Grundsätzlichen Frage, ob man in Elster die gezahlte USt und die erstattete VSt in Konten buchen sollte, bin ich unschlüssig. Beide haben ja nichts mit der E/A zu tun, genauso wenig wie ja Barentnahmen. vielleicht kann uns der Chef hier eine gute Lösung bieten. Es gibt da in EasyCash eine einstellung ( Ansicht > Einstellungen > E/Ü Konten, dort: USt ... in gesonderten Konten aufführen.

Gruß vom Ammersee
Smile

Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
mielket

Zitat

Zur Grundsätzlichen Frage, ob man in Elster die gezahlte USt und die erstattete VSt in Konten buchen sollte, bin ich unschlüssig. Beide haben ja nichts mit der E/A zu tun, genauso wenig wie ja Barentnahmen. vielleicht kann uns der Chef hier eine gute Lösung bieten. Es gibt da in EasyCash eine einstellung ( Ansicht > Einstellungen > E/Ü Konten, dort: USt ... in gesonderten Konten aufführen.


Das ist die enthaltene UST und VST. Das ist was anderes als die tatsächlich gezalte UST bzw. der erstattete VST-Überschuss. Dass kann auch eine Zalung für ein Vorjahr sein. Deshalb müssen die Zahlungen an das bzw. Erstattungen vom Finanzamt auf entspr. Konten mit 0% gebucht werden. Wegen der 0% beeinflusst das auch nicht die Voranmeldung.

 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R

Zitat

mielket geschrieben:

Das ist die enthaltene UST und VST. Das ist was anderes als die tatsächlich gezalte UST bzw. der erstattete VST-Überschuss. Dass kann auch eine Zalung für ein Vorjahr sein. Deshalb müssen die Zahlungen an das bzw. Erstattungen vom Finanzamt auf entspr. Konten mit 0% gebucht werden. Wegen der 0% beeinflusst das auch nicht die Voranmeldung.



Danke, das dachte ich mir auch, da ich ja von der Dauerfristverlängerung gebrauch mache.
Beeinflussen aber die Buchung nicht den E/A Abschluss, da die USt Konten in die Gewinn/Verlustrechnung mit eingehen und das Nettoergebnis verfälschen? Gibt es eine Möglichkeit dies zu krrigieren - und leider ist mir die Bedeutung des Häckchen nocht nicht klar - danke. Sad
Bearbeitet von Thomas R am 04.09.2005 10:16:05
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
merls
Wenn ich das nun richtig nachgelesen und nachgefragt habe soll das buchen der erstatteten und gezahlten umst. beträge folgendes bewirken.

ihr schreibt eine rechnung und habt nun den gesammten betrag (incl mwst) als einnahme gebucht.

da ihr aber die mwst an das Finanzamt zahlt ist dies eine ausgabe die ihr auch als ausgabe verbucht. (zu 0% weils ja keine steuer auf die steuer gibt).

warum das ganze damit die umst. die ihr für das finanzamt einnehmt nicht eurere gesammt brutto umsatz in die höhe treibt, denn ihr habt ja von der umst. nichts.

somit addiert sich eingenommene und gezahlte mwst zu 0 in der jahresgesamtrechnung (E/Ü Rechnung).


So hab ich das zumindest nach dem Gespräch mit unserem Finanzamt verstanden.


Aber das mit der Teilnahmeerklärung für Elster hab ich wohl überlesen... gleich mal schaun obs das in Hessen auch gibt.
mfg
Merls
 
http://www.merls.de
Thomas R
Da liegt vor allem bei denjenigen das Problem, die folgende Ausgangslage haben
- sie sind keine Kleinunternehmer sondern holen sich die VSt zurück
- sie haben von der Dauerfristverlängerung Gebrauch gemacht

Insbesondere mit letzterem Punkt ergibt sich eine zeitliche Verschiebung. Im übrigen kann in der E/A die USt nich auf "0" aufgehen, da die eigenen erzielten Einnahmen und die daruf erhobene USt hoffentlich höher sind als die getätigten Ausgaben mit USt, die man sich als VSt zuückholen kann.

Daher auch meine Frage:
Wenn ich die ans FA gezahlte USt und die vom FA erhaltene VSt je auf eigene Konten buche verfälsche ich m.E. die E/A Rechnung. Man bucht ja auch nicht die Bar/Kassenentnahmen.

Oder irre ich mich da?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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