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USt Reiseleistung zwischen zwei Selbständigen?
Thomas R
Ausgangssituation:
Ein Freund ich und haben jeweils eine eigene Unternehmens-/Personalberatung als Einpersonengesellschaften (EÜR)
Gemeinsam führen wir ein Managementtraining auf einem gecharterten Segelboot vor der kroatischen Küste durch.

Problem:
Reiseleistung sind ja nach §25 UStG USt-frei. Gilt dies auch für die Rechnungen zwischen uns, da ja nur ein Geschäftspartner das Segelboot anmieten kann (inklusive der Nebenkosten wie Versicherungen) und mir ja dann 50% der Kosten weiter verrechnet.

Praktisch wäre der USt-Ausweis ja neutral. Wenn er diese mir in Rechnung stellt, ziehe ich sie als VSt wieder.

Frage.
Wird das auf der Rechnung dann unter Verweis auf den §25 als USt-frei ausgewiesen oder stellt mein Partner mir ganz normal eine Rechnung mit UST?
Bearbeitet von Thomas R am 09.05.2008 15:22:16
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Thomas R
ich pushe eigentlich ungerne. Aber hat keiner eine Idee?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey
Ja,ja der § 25 UStG ist schon die richtige Vorschrift, der gilt auch für Reiseleistungen von Personaldienstleistern.Cool

Die Reisevorleistung (hier der Segeltörn) ist steuerfrei, weil Kroatien Drittland ist. Wenn du die Hälfte einer steuerfreien Leistung weiterberechnet bekommst, warum sollte das dann Steuern auslösen? Wenn ihr für ein gemeinsames Projekt einen Kredit aufnehmt und dein Kollege läßt sich am Jahresende die Hälfte der Zinsen und Kontoführungsgebühren erstatten, dann löst das doch auch keine USt aus.

Siehs einfach mal so, ohne dass ich jetzt Literatur wälzen und ein Gutachten versuchen muss. Der Hinweis auf die USt-Freiheit sollte auf die Rechnung, diese grundsätzliche Information sollte auf jeder Rechnung nach § 14 UStG sein.
Bearbeitet von joey am 25.05.2008 11:10:10
 
robert wiegner

Zitat

Wenn du die Hälfte einer steuerfreien Leistung weiterberechnet bekommst, warum sollte das dann Steuern auslösen?


Was passiert denn, wenn er den Törn an seine Kunden weiterverkauft ... wäre das dann nicht egal, ob das ursprünglich wegen Order im Drittland steuerfrei war?
Zumindest hab ich die Eingangsfrage eher in diese Richtung verstanden ... USt-pflichtiger Inländer stellt einem anderen USt-pflichtigen Inländer eine Rechnung.
 
joey

Zitat

robert wiegner geschrieben:


Was passiert denn, wenn er den Törn an seine Kunden weiterverkauft ... wäre das dann nicht egal, ob das ursprünglich wegen Order im Drittland steuerfrei war?
Zumindest hab ich die Eingangsfrage eher in diese Richtung verstanden ... USt-pflichtiger Inländer stellt einem anderen USt-pflichtigen Inländer eine Rechnung.


Ich gehe schon davon aus, das letztlich die "Kunden" für den Trip bezahlen. Die Reisecharge (d.h. die Reisevorkosten, die Yacht-/Boot-Gebühren wären dann trotzdem noch steuerfrei, weil die Leistung im Drittland stattfindet, worauf Deutschland keine Steuerhoheit hat).

USt-pfl. Inländer stellt einem anderern ust-pflichtigen Inländer eine Rechnung über eine Leistung die im nicht ust.-pflichtigen Ausland erfolgt, Folge: Keine Umsatzbesteuerung. Das ist die Systematik des Umsatzsteuerrechts.
 
robert wiegner
Das ist dann also nicht so, daß Nr. 1 das jetzt zu seiner eigenen Leistung macht, die er dann weiterverkauft?

Aus reiner Neugier:
Wie sieht das denn dann bei Reisebüros aus?
 
Thomas R
Danke für eure Meinungen, hatte ich mir schon so gedacht.

Wie schon geschrieben, hier geht es nur um die Verrechnung der Charter- und zusammenhängenden Nebenkosten wie die Skipperversicherung, die USt-frei sind, untereinander ohne irgendeine Gewinnabsicht.

Zur Erläuterung. Mein Partner ist der Skipper, der auch aus haftungsrechtlichen Gründen der Charterer ist. Untereinander teilen wir uns natürlich die Kosten.

Gegenüber "meinem" Unternehmenskunden bieten wir keine Reise, sondern ein Managementtraining. Diese ist natürlich Umsatzsteuerpflichtig, genauso wie die "Gewinnverrechnung" an meinen Partner nach Abschluß des Projektes.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

33,282,506 eindeutige Besuche