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USt Reiseleistung zwischen zwei Selbständigen?
Thomas R
Ausgangssituation:
Ein Freund ich und haben jeweils eine eigene Unternehmens-/Personalberatung als Einpersonengesellschaften (EÜR)
Gemeinsam führen wir ein Managementtraining auf einem gecharterten Segelboot vor der kroatischen Küste durch.

Problem:
Reiseleistung sind ja nach §25 UStG USt-frei. Gilt dies auch für die Rechnungen zwischen uns, da ja nur ein Geschäftspartner das Segelboot anmieten kann (inklusive der Nebenkosten wie Versicherungen) und mir ja dann 50% der Kosten weiter verrechnet.

Praktisch wäre der USt-Ausweis ja neutral. Wenn er diese mir in Rechnung stellt, ziehe ich sie als VSt wieder.

Frage.
Wird das auf der Rechnung dann unter Verweis auf den §25 als USt-frei ausgewiesen oder stellt mein Partner mir ganz normal eine Rechnung mit UST?
Bearbeitet von Thomas R am 09.05.2008 16:22:16
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Thomas R
ich pushe eigentlich ungerne. Aber hat keiner eine Idee?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey
Ja,ja der § 25 UStG ist schon die richtige Vorschrift, der gilt auch für Reiseleistungen von Personaldienstleistern.Cool

Die Reisevorleistung (hier der Segeltörn) ist steuerfrei, weil Kroatien Drittland ist. Wenn du die Hälfte einer steuerfreien Leistung weiterberechnet bekommst, warum sollte das dann Steuern auslösen? Wenn ihr für ein gemeinsames Projekt einen Kredit aufnehmt und dein Kollege läßt sich am Jahresende die Hälfte der Zinsen und Kontoführungsgebühren erstatten, dann löst das doch auch keine USt aus.

Siehs einfach mal so, ohne dass ich jetzt Literatur wälzen und ein Gutachten versuchen muss. Der Hinweis auf die USt-Freiheit sollte auf die Rechnung, diese grundsätzliche Information sollte auf jeder Rechnung nach § 14 UStG sein.
Bearbeitet von joey am 25.05.2008 12:10:10
 
robert wiegner

Zitat

Wenn du die Hälfte einer steuerfreien Leistung weiterberechnet bekommst, warum sollte das dann Steuern auslösen?


Was passiert denn, wenn er den Törn an seine Kunden weiterverkauft ... wäre das dann nicht egal, ob das ursprünglich wegen Order im Drittland steuerfrei war?
Zumindest hab ich die Eingangsfrage eher in diese Richtung verstanden ... USt-pflichtiger Inländer stellt einem anderen USt-pflichtigen Inländer eine Rechnung.
 
joey

Zitat

robert wiegner geschrieben:


Was passiert denn, wenn er den Törn an seine Kunden weiterverkauft ... wäre das dann nicht egal, ob das ursprünglich wegen Order im Drittland steuerfrei war?
Zumindest hab ich die Eingangsfrage eher in diese Richtung verstanden ... USt-pflichtiger Inländer stellt einem anderen USt-pflichtigen Inländer eine Rechnung.


Ich gehe schon davon aus, das letztlich die "Kunden" für den Trip bezahlen. Die Reisecharge (d.h. die Reisevorkosten, die Yacht-/Boot-Gebühren wären dann trotzdem noch steuerfrei, weil die Leistung im Drittland stattfindet, worauf Deutschland keine Steuerhoheit hat).

USt-pfl. Inländer stellt einem anderern ust-pflichtigen Inländer eine Rechnung über eine Leistung die im nicht ust.-pflichtigen Ausland erfolgt, Folge: Keine Umsatzbesteuerung. Das ist die Systematik des Umsatzsteuerrechts.
 
robert wiegner
Das ist dann also nicht so, daß Nr. 1 das jetzt zu seiner eigenen Leistung macht, die er dann weiterverkauft?

Aus reiner Neugier:
Wie sieht das denn dann bei Reisebüros aus?
 
Thomas R
Danke für eure Meinungen, hatte ich mir schon so gedacht.

Wie schon geschrieben, hier geht es nur um die Verrechnung der Charter- und zusammenhängenden Nebenkosten wie die Skipperversicherung, die USt-frei sind, untereinander ohne irgendeine Gewinnabsicht.

Zur Erläuterung. Mein Partner ist der Skipper, der auch aus haftungsrechtlichen Gründen der Charterer ist. Untereinander teilen wir uns natürlich die Kosten.

Gegenüber "meinem" Unternehmenskunden bieten wir keine Reise, sondern ein Managementtraining. Diese ist natürlich Umsatzsteuerpflichtig, genauso wie die "Gewinnverrechnung" an meinen Partner nach Abschluß des Projektes.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten
-Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.

mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.

mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
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