16.06.2026 12:53:08
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 2

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,323
· Neuestes Mitglied: Sandloehken
Foren Themen
Neueste Themen
· Feature-Vorschlag: H...
· Elster Export, E/Ü ...
· Schrift im Buchungsf...
· Ich sage dann mal "T...
· Die Sache mit der E-...
Heißeste Themen
· Feature-Vorschlag... [2]
Thema ansehen
   Thema drucken
Buchen von 1% des Neuwagenwertes
Samy
Hallo!
Ich bin ein Anfänger und möchte gerne wissen, wie ich die 1%-Versteuerung des Neuwagenwertes buchen soll. Im Augenblick rechne ich monatlich einfach eine Einnahme von 1% unter "sonstige Betriebseinnahmen" ohne Mehrwertsteuer. Ist das so richtig oder wird die Einnahme-Überschuss-Auflistung dadurch verfälscht (ist ja nicht wirklich eine Einnahme). Könnt Ihr mir helfen? Oder muss ich die 1% am Ende des Jahres hinzurechnen, und wenn ja, unter was buche ich es?

Vielen Dank Euch allen!
 
Thomas R
Hallo,
ich setze mal voraus, dass des Kfz für mehr als zu 10% freiberuflich genutzt wird. Das ist für die USt wichtig.

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzbesteuerung kann der Wert herangezogen werden, der sich gemäß der sog. 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ergibt. Zum Bruttolistenpreis gehören auch sämtliche Ausstattungs- und Zubehörteile des Fahrzeugs.

Für die nicht mit Vorsteuer belasteten laufenden Kfz-Kosten (z.B. Kfz-Steuer oder Kfz-Versicherung) kann ein pauschaler Abschlag von 20 % vorgenommen werden.

Der so ermittelte Betrag ist der sog. Nettowert, auf den die Umsatzsteuer mit dem allgemeinen Steuersatz aufzuschlagen ist.
(Quelle Ernst & Young).
 
https://pr-riemann.de
mikkel
Hallo,

IMHO hat die 1% Regelung garnichts in der EÜR verloren, sondern ist nur am Jahresende in der EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG zu berücksichtigen.

MfG
mikkel
Bearbeitet von mikkel am 24.09.2005 21:32:29
 
Thomas R
Das ist so nicht richtig. Da die 1% aus der Kaufsumme des Auos die Einnahmen erhöhen, also daher ein eigens Konto Einnahmen aus Kfz-Nutzung anlegen.

Das Gegenstück sind dann die Ausgaben Kfz-Nutzung.

Im übrigen sollte man - wenn der berufliche Kfz-Einsatz in km zwischen 10% und 50% der gefahrenen Gesamtkilometerliegt - eine Vergleichsrechnung anstellen (bei > 50% muß das Kfz ins Betriebsvermögen:
1) nur Abrechnung der 0,30 ? pro km
2) Alle Kfz Kosten(Benzin, Waschen, Reparatur, Versicherung) ermitteln, abzuglich der 1% Regel

Das was günstiger ist, kann man ansetzen. Da ich rund 45% der Gesamtkilometer beruflich fahre, ist bei mir die pauschale Abrechnung mit 0,30? pro km günstiger.

Noch ein Hinweis. Bei Anwendung der 1% Regelung kann man sich natürlich die volle USt aus allen Belegen zurückholen. Bei Anwendung der Pauschalregel nur mit dem %-Satz, den man zum Jahresende ermittelt hat. Folglich kann man sich die VSt erst im Februar des Folgejahres holen, wenn man die Dauerfristverlängerung in Anspruch nimmt und dann den Dezember meldet.

Thomas
Bearbeitet von Thomas R am 02.10.2005 16:40:22
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
mikkel
Hallo erstmal,

schöne Rede, aber leider gehe ich damit nicht d'accord.

Die Listenpreismethode bzw. 1%-Methode dient zur Ermittlung des "geldwerten Vorteils" der sich aus der Überlassung eines Dienstfahrzeugen für private Nutzung ergibt.
Der geldwerte Vorteil ist dem Einkommen hinzuzurechnen und unterliegt damit der Einkommenssteuer.

(siehe hierzu http://www.steuerlexikon-online.de/EinProzentRegelung.html)

Der "geldwerte Vorteil" ist ein Bestandteil des Einkommens der Privatperson, nicht des Unternehmers bzw. des Unternehmens und hat somit in der EÜR nichts zu suchen! Er wird zusammen mit dem betrieblichen Überschuß am Jahresende in der Einkommenssteuererklärung angegeben.

Mit feiertäglichem Gruss,
Mikkel
 
Thomas R
Da widerspreche ich natürlich - was aber an der individuellen Steuerbelastung nichts ändert würde. Es würde sich identisch auswirken.Wink

In der EKSteuererklärung gibt es aber kein Feld dafür.

In der Anlage findet man eine Gliederung als Bild der Einnahme-Überschussrechnung, wie Sie vom BMWA, zuletzt im Juni 2005 auf seinem Gründerportal (Bild lässt sich leider nicht einfügen), veröffentlicht hat. In der dritten Strichaufzählung bei Einnahmen ist klar die private Kfz-Nutzung aufgezählt.

Den vollständigen Newsletter findet man unter
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/Publikationen/Gruenderzeiten/infoletter-gruenderzeiten-nr-49-jahreserfolgrechnungen,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

Die Kfz-Nutzung kann man sowohl nach der 1% Regelung wie auch nach der Fahrtenbuch-Methode vornehmen.

Thomas Riemann
Smile

Bearbeitet von Thomas R am 03.10.2005 16:51:58
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
mikkel
Hallo Thomas Riemann,

ähem, sorry *schmunzel* aber die in den oben angegebenen Quellen zitierte "Anlage EÜR" ist, wie der Name schon sagt, eine Anlage zur Einkommenssteuererklärung. Quod errat demonstrandum (Latein: was zu beweisen war) *gg*.
Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens von Freiberuflern und Selbständigen mach das an dieser Stellen auch Sinn.
Keinen Sinn macht es für mich nach wie vor diesen kalkulatorischen Wert in meiner Buchhaltung übers Jahr mitzuschleifen. Hier will ich die tatsächlichen Kosten und Erlöse sehen und mit dem Bankkonto abgleichen.
BTW, steuerlich macht es tatsächlich keinen Unterschied, wahrscheinlich haben wir beide Recht, nur eine unterschiedliche Betrachtungsweise.

Mit kollegialen Grüssen,

Mikkel
 
Thomas R
Hallo,

villeicht liegt es einfach daran, das ich von einer selbständischen/freiberuflichen Tätigkeit ausgegangen bin. Und für uns Freiberufler ist eben die EÜR Teil der EK. Daher müssen wir ja so buchen wie von mir beschrieben.

Bei uns sind es eben keine kalkulatorischen Kosten, sondern Beträge, die die Einnahmen erhöhen und dadurch natürlich auch die Steuerlast.

Unter dem Strich zahlen "wir beide" gleich viel. Vielleicht sollte sich Prof. Kirchhoff wieder zurück melden.

Schöne Grüße vom Ammersee
Thomas RiemannSmile
Bearbeitet von Thomas R am 09.10.2005 22:56:11
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten
-Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.

mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.

mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

33,697,779 eindeutige Besuche