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Buchen von 1% des Neuwagenwertes
Samy
Hallo!
Ich bin ein Anfänger und möchte gerne wissen, wie ich die 1%-Versteuerung des Neuwagenwertes buchen soll. Im Augenblick rechne ich monatlich einfach eine Einnahme von 1% unter "sonstige Betriebseinnahmen" ohne Mehrwertsteuer. Ist das so richtig oder wird die Einnahme-Überschuss-Auflistung dadurch verfälscht (ist ja nicht wirklich eine Einnahme). Könnt Ihr mir helfen? Oder muss ich die 1% am Ende des Jahres hinzurechnen, und wenn ja, unter was buche ich es?

Vielen Dank Euch allen!
 
Thomas R
Hallo,
ich setze mal voraus, dass des Kfz für mehr als zu 10% freiberuflich genutzt wird. Das ist für die USt wichtig.

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzbesteuerung kann der Wert herangezogen werden, der sich gemäß der sog. 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ergibt. Zum Bruttolistenpreis gehören auch sämtliche Ausstattungs- und Zubehörteile des Fahrzeugs.

Für die nicht mit Vorsteuer belasteten laufenden Kfz-Kosten (z.B. Kfz-Steuer oder Kfz-Versicherung) kann ein pauschaler Abschlag von 20 % vorgenommen werden.

Der so ermittelte Betrag ist der sog. Nettowert, auf den die Umsatzsteuer mit dem allgemeinen Steuersatz aufzuschlagen ist.
(Quelle Ernst & Young).
 
https://pr-riemann.de
mikkel
Hallo,

IMHO hat die 1% Regelung garnichts in der EÜR verloren, sondern ist nur am Jahresende in der EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG zu berücksichtigen.

MfG
mikkel
Bearbeitet von mikkel am 24.09.2005 20:32:29
 
Thomas R
Das ist so nicht richtig. Da die 1% aus der Kaufsumme des Auos die Einnahmen erhöhen, also daher ein eigens Konto Einnahmen aus Kfz-Nutzung anlegen.

Das Gegenstück sind dann die Ausgaben Kfz-Nutzung.

Im übrigen sollte man - wenn der berufliche Kfz-Einsatz in km zwischen 10% und 50% der gefahrenen Gesamtkilometerliegt - eine Vergleichsrechnung anstellen (bei > 50% muß das Kfz ins Betriebsvermögen:
1) nur Abrechnung der 0,30 ? pro km
2) Alle Kfz Kosten(Benzin, Waschen, Reparatur, Versicherung) ermitteln, abzuglich der 1% Regel

Das was günstiger ist, kann man ansetzen. Da ich rund 45% der Gesamtkilometer beruflich fahre, ist bei mir die pauschale Abrechnung mit 0,30? pro km günstiger.

Noch ein Hinweis. Bei Anwendung der 1% Regelung kann man sich natürlich die volle USt aus allen Belegen zurückholen. Bei Anwendung der Pauschalregel nur mit dem %-Satz, den man zum Jahresende ermittelt hat. Folglich kann man sich die VSt erst im Februar des Folgejahres holen, wenn man die Dauerfristverlängerung in Anspruch nimmt und dann den Dezember meldet.

Thomas
Bearbeitet von Thomas R am 02.10.2005 15:40:22
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
mikkel
Hallo erstmal,

schöne Rede, aber leider gehe ich damit nicht d'accord.

Die Listenpreismethode bzw. 1%-Methode dient zur Ermittlung des "geldwerten Vorteils" der sich aus der Überlassung eines Dienstfahrzeugen für private Nutzung ergibt.
Der geldwerte Vorteil ist dem Einkommen hinzuzurechnen und unterliegt damit der Einkommenssteuer.

(siehe hierzu http://www.steuerlexikon-online.de/EinProzentRegelung.html)

Der "geldwerte Vorteil" ist ein Bestandteil des Einkommens der Privatperson, nicht des Unternehmers bzw. des Unternehmens und hat somit in der EÜR nichts zu suchen! Er wird zusammen mit dem betrieblichen Überschuß am Jahresende in der Einkommenssteuererklärung angegeben.

Mit feiertäglichem Gruss,
Mikkel
 
Thomas R
Da widerspreche ich natürlich - was aber an der individuellen Steuerbelastung nichts ändert würde. Es würde sich identisch auswirken.Wink

In der EKSteuererklärung gibt es aber kein Feld dafür.

In der Anlage findet man eine Gliederung als Bild der Einnahme-Überschussrechnung, wie Sie vom BMWA, zuletzt im Juni 2005 auf seinem Gründerportal (Bild lässt sich leider nicht einfügen), veröffentlicht hat. In der dritten Strichaufzählung bei Einnahmen ist klar die private Kfz-Nutzung aufgezählt.

Den vollständigen Newsletter findet man unter
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/Publikationen/Gruenderzeiten/infoletter-gruenderzeiten-nr-49-jahreserfolgrechnungen,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

Die Kfz-Nutzung kann man sowohl nach der 1% Regelung wie auch nach der Fahrtenbuch-Methode vornehmen.

Thomas Riemann
Smile

Bearbeitet von Thomas R am 03.10.2005 15:51:58
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
mikkel
Hallo Thomas Riemann,

ähem, sorry *schmunzel* aber die in den oben angegebenen Quellen zitierte "Anlage EÜR" ist, wie der Name schon sagt, eine Anlage zur Einkommenssteuererklärung. Quod errat demonstrandum (Latein: was zu beweisen war) *gg*.
Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens von Freiberuflern und Selbständigen mach das an dieser Stellen auch Sinn.
Keinen Sinn macht es für mich nach wie vor diesen kalkulatorischen Wert in meiner Buchhaltung übers Jahr mitzuschleifen. Hier will ich die tatsächlichen Kosten und Erlöse sehen und mit dem Bankkonto abgleichen.
BTW, steuerlich macht es tatsächlich keinen Unterschied, wahrscheinlich haben wir beide Recht, nur eine unterschiedliche Betrachtungsweise.

Mit kollegialen Grüssen,

Mikkel
 
Thomas R
Hallo,

villeicht liegt es einfach daran, das ich von einer selbständischen/freiberuflichen Tätigkeit ausgegangen bin. Und für uns Freiberufler ist eben die EÜR Teil der EK. Daher müssen wir ja so buchen wie von mir beschrieben.

Bei uns sind es eben keine kalkulatorischen Kosten, sondern Beträge, die die Einnahmen erhöhen und dadurch natürlich auch die Steuerlast.

Unter dem Strich zahlen "wir beide" gleich viel. Vielleicht sollte sich Prof. Kirchhoff wieder zurück melden.

Schöne Grüße vom Ammersee
Thomas RiemannSmile
Bearbeitet von Thomas R am 09.10.2005 21:56:11
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

32,979,102 eindeutige Besuche