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"kommerzielle" Nutzung von easy-cash&tax ???
bk48
Hallo zusammen,

gibt es eigentlich auch Profi-Nutzer unter "uns"?
Immerhin ist ec&t ja mandantenfähig ;-)

Ich werd's jedenfalls mal für mich selbst testen und dann seh'n wir mal weiter.

frisch gegründete Existenz
die büroKRAFT

ps. Ich hab's jedenfalls von einer Profi-Frau empfohlen bekommen!
 
http://www.buerokraft48.de
joey
Hallo, dazu musst du sicherlich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Betracht ziehen, unabhaengig davon was ECuT kann oder eben nicht. Da waere schon mal folgende Vorschrift.


§ 6 StBerG (Auszug)

ausgenommen vom Verbot des § 5 StBerG sind

3.
die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4.
das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.


Auf Deutsch uebersetzt heisst das fuer dich, du darfst, wenn du nicht StB bist, keine Buchfuehrung geschaeftsmaessig fuer andere einrichten, geschweige denn dafuer Werbung machen, du darfst keinen Kontenplan fuer deine Kundschaft anlegen, du darfst, insofern du nicht die Vorkenntnisse der in Nr. 4 erwaehnten Berufsgruppe hast, keine selbstkontierten laufenden Geschaeftsvorfaelle verbuchen, du darfst auch dann keine USt-Voranmeldungen fuer andere machen, keine Anlage EUR ausfuellen, da sie Bestandteil der ESt-Erklaerung ist und natuerlich erst recht aus der von dir erstellten Buchhaltung keinen Jahresabschluss fuer Kunden erstellen, sprich einen § 4 (3) EStG Jahresabschluss machen.

Das schraenkt die Moeglichkeit einer selbstaendigen Taetigkeit schon mal gewaltig ein, da du in der Werbung fuer deine Taetigkeit auf diese Beschraenkungen auch hinweisen musst und die Kunden sich ueberlegen, ob das Paket deiner Leistungen fuer sie noch interessant ist.

Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit von den Finanzbehoerden verfolgt. Es tut mir leid, dir da keinen besseren Bescheid geben zu koennen, aber in diesem Land haben nunmal die StB das Buchfuehrungsprivileg.

Joey


P.S. Sollte dir das alles schon bekannt sein, nimms mir nicht krumm, ansonsten gilt der Hinweis dann fuer andere, die mit dem Gedanken spielen.
Bearbeitet von joey am 15.03.2008 10:43:44
 
bk48
Hallo joey,

vielen Dank für Deine Ausführungen.
Ich biete natürlich keine Steuerberatung, sondern nur "Vorbereitende Buchhaltung nach §6(4)StBerG" an.

Die Werbeeinschränkungen sind in der Tat sehr rigide und teilweise schildbürgerlich.
Eine gute Info dazu hat die IHK Köln auf der Webseite (pdf-download).

Ich meinte ganz einfach nur die Nutzung der Software für den kommerziellen Einsatz. Aber ich hab mich jetzt durch die
Homepages der Nutzer
https://www.easyct.de/weblinks.php?ca...p?cat_id=2
gelesen. Das beantwortet dann auch meine Frage.

Gruß
die büroKRAFT48
 
http://www.buerokraft48.de
scheuringer
Hallo Bürokraft,

Du schreibst ec&t wäre mandantenfähig?
Habe ich was versäumt? Da würde ich schon lange drauf warten.
Oder meintest Du das Abspeichern mehrerer Vollversionen unter verschiedenen Ordnern mit der ganzen ini.-Problematik?

Schönen Gruß
scheuringer
 
mielket
Mandantenfähigkeit kommt wirklich als übernächstes!
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
bk48
Hallo nochmal,

lese hier nicht regelmäßig mit.

Ich bearbeite mehrere Mandanten mit einer Installation.
Ich gehe dabei über die Sicherung und lade mir den jeweiligen Sicherungsstand von Mrs.X oder Mr.Z hoch.

Nix mit .ini... wär mir viel zu kompliziert.

LG
bk48
 
http://www.buerokraft48.de
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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