hi leute,
hab mich nachdem ich viel positives über ect gehört habe auch dafür entschieden. hab leider von der materie nicht wirklich viel ahnung. will (muß) mir aber auch die kosten für den sb sparen. hoffe ihr könnt mir ein paar tips geben
habe schon die suche benutzt aber keine wirklich zutreffenden aussagen gefunden.
habe mir einen transporter als firmenwagen gekauft. von privat für 3000 euro.
1. wie verbuche ich das ?
da ich noch ein privat auto habe wird der transporter nur geschäftlich genutzt!
2.Tankrechnungen für den firmenwagen
3.genauso versicherung und kfz steuer
4. wie verbuche ich werbegeschenke ca. 5euro (abziehbare aufwendungen für geschenke?)
5. habe an einem existenzgründerseminar vor gewerbeanmeldung teilgenommen und habe eine fachkundige stellungnahme über mein businessplan eingeholt. wie sind diese und evtl andere kosten vor der gründung zu verbuchen?
ich danke euch
grüsse
martin Bearbeitet von martin_82 am 13.10.2007 01:30:11
habe mir einen transporter als firmenwagen gekauft. von privat für 3000 euro.
1. wie verbuche ich das ?
da ich noch ein privat auto habe wird der transporter nur geschäftlich genutzt!
2.Tankrechnungen für den firmenwagen
3.genauso versicherung und kfz steuer
4. wie verbuche ich werbegeschenke ca. 5euro (abziehbare aufwendungen für geschenke?)
5. habe an einem existenzgründerseminar vor gewerbeanmeldung teilgenommen und habe eine fachkundige stellungnahme über mein businessplan eingeholt. wie sind diese und evtl andere kosten vor der gründung zu verbuchen?
ich danke euch
grüsse
martin
zu 1.) Transporter abschreiben. ND: 5 Jahre, oder ab Baujahr 5 Jahre, d.h. wenn der Transporter vielleicht Baujahr 2001 ist, dann kannst du ihn 2007 auch in voller Höhe abschreiben. Du hast keinen Vorsteuerabzug. Einen Privatanteil musst du nicht verbuchen, es sei denn du machst Privatfahrten, beispielsweise einem Freund beim Umzug helfen.
Zu 2.) und 3.) das tust du auf Kfz-Kosten. Kannst dir auch genaue Konten dafür anlegen.
zu 4.) da gibt es ein Konto dafür, blätter mal im Kontenrahmen von ECuT. Geschenke an Geschäftsfreunde sind bis 35 € im Jahr abzugsfähig. Die Empfänger musst du namentlich erfassen, an besten auf dem Originalbeleg, es sei denn, es handelt sich um Kleinigkeiten, wie Schlüsselanhänger, Taschenkalender, Kulis, etc. Diese Ausgaben müssen unbedingt auf einem separaten Konto gebucht werden, weil das FA sie sonst nicht anerkennen wird. Dazu gibt es hier auch threads, da muss man manchmal etwas zurückblättern.
zu 5.) Diese Kosten sind vorweggenommene Betriebsausgaben und müssen nicht unbedingt verbucht werden, es reicht aus, wenn du die Belege sammelst und geordnet aufbewahrst, eine Zusammenstellung machst und in der Anlage GSE des betreffenden Jahres geltend machst.
Bearbeitet von joey am 18.10.2007 09:47:00
zu 1.) Transporter abschreiben. ND: 5 Jahre, oder ab Baujahr 5 Jahre, d.h. wenn der Transporter vielleicht Baujahr 2001 ist, dann kannst du ihn 2007 auch in voller Höhe abschreiben. Du hast keinen Vorsteuerabzug. Einen Privatanteil musst du nicht verbuchen, es sei denn du machst Privatfahrten, beispielsweise einem Freund beim Umzug helfen.
hmm.. was heist ND: ? das obige problem hab ich - wie mit den afa generell - auch. ich will mir noch einen firmenwagen (kleinbus) zulegen. das teil kostet ca. 10000 € ist bauj. 2001. 1% regelung lohnt nicht das der wagen wohl mal um die 28.000€ gekostet hat. möchte daher für den firmenwagen ein fahrtenbuch führen. jetzt kommt es: ich will den wagen abschreiben.: kann mir jemand anhand einer beispielrechnung erklären, wie ich die afa berechne und wo trage ich die ermittelten werte ein??? lege ich mir dafür ein extra ausgabenkonto an oder kann ich alle afa in einem konto zusammenfassen? wie werden diese ausgaben gebucht - monatlich oder jährlich ?
dankeschön :-))
ND = unterstellte betriebliche Nutzungsdauer (5 Jahre für PKW, LKW entspr. den amtlichen AfA-Tabellen). Bei LKW würde ich da aber lieber noch mal nachschauen.
Da der Transporter (Baujahr 2001) die amtlich unterstellte Nutzungsdauer bereits überschritten hat, hat man das Wahlrecht, die 10.000 € im Jahr 2007 in voller Höhe abzuschreiben oder über einen Zeitraum zwischen 1-5 Jahren als AfA zu verteilen. Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung, die bei gebrauchten Gegenständen sagen würde, du musst so oder so abschreiben, kann der Steuerpflichtige so abschreiben, wie er das für sich selbst am besten findet.
Die Entscheidung musst du selbst treffen. AfA erfasst man am besten einmal jährlich, wenn man den Jahresabschluss macht.
Bearbeitet von joey am 25.10.2007 14:55:44
In den offiziellen AFA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen (von 2003) steht für LKW eine Nutzungsdauer von 9 Jahren.
Leider steht da nicht, ob das nur für Neuwagen gilt, oder was sonst für Kriterien berücksichtigt werden.
Auch eine Umfrage unter anderen befreundeten Handwerkern (haben alle, ausser mir) einen Steuerberater) brachte mir nur verschiedene Jahreslaufzeiten (3, 5, 6, 7, 8 oder 9 Jahre).
Was stimmt denn nun?
Im konkreten Fall geht es um meinen gebrauchten Transporter Baujahr 2001 (natürlich als LKW angemeldet), der vom Firmengeld voll und in bar, und ohne Kreditaufnahme bezahlt wurde.
Gruß vom Polsterer
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mielket
11.06.2026 19:55:06
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mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
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mielket
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