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Übernachtung-Pauschale Ausland
Sirko
Hallo zusammen,
bin dienstlich sehr viel unterwegs, auch im Ausland und
würde gern mal Eure Wissensstand zum Thema Übernachtung-Pauschale im Ausland erfahren. Das im Ausland andere Sätze als im Inland zum Verpflegungsmehraufwand und Übernachtung gelten ist mir alles bekannt.
Die praktische Frage sind nur:
1. Wenn ich nun im Auslnad übernachte (z.B Schweiz) und die Übernachtung kam 60€, kann ich nun statt der 60€ die Pauschale buchen von 89 €?
2. Der Übernachtugnsbeleg ist dann sozusagen nur noch mein Nachweis für die Übernachtung?
3. Ich habe "gehört" man kann die MwSt. aus anderen Ländern zurückholen (auch bei z.B. Tankbelegen). Auf welchen Bogen der Steuererklärung kommt das, weil Buchen muss ich das für die EÜR ja nicht, oder?

Vielen Dank

Sirko
 
joey
Hallo,

zu 1.)
die Pauschale nimmt man anstatt der tatsächlichen Kosten, da kannst du dir schon das bessere aussuchen.

zu 2.)
Insofern richtig. Du würdest die Rechnung auch als Nachweis für die Vorsteuererstattung brauchen. Das ist ein Thema für sich, und jedes Land der EU und anderer Länder, die Vorsteuern erstatten, behält sich da vor, die Art und den Umfang der Erstattung zu bestimmen.

z.B. die von dir genannte Schweiz:

hier kann man als ausl. Unternehmer gemäss Art. 90 Abs, 2 Bst. b MWStG die Schweizer MWSt erstattet bekommen, wenn man selbständiger Leistungseimpfänger einer Schweizer Lieferung oder Leistung ist, dann kann man aus Aufwendungen, sei es für Messen oder Geschäftsreisen, die Vorsteuererstattung beantragen.

Weitere Voraussetzung: Der Erstattungsanspruch muss mindestens 500 Franken im Jahr betragen und der Unternehmer darf nicht selbst Lieferungen oder Leistungen an einen Schweizer Unternehmer erbracht haben, des weiteren muss Deutschland auch ausländischen Unternehmern die Vorsteuer erstatten (liegt vor)

Formulare zur Erstattung müssen an die Schweizer Finanzbehörden geschickt werden und sind hier als download erhältlich, auch die Fristen sind zu beachten.

http://www.estv.admin.ch/d/mwst/themen/vat/vatrefund.htm

In der Regel hat man bei fast allen EU-Staaten und z.B. der Schweiz damit mehr Arbeit als praktischen Nutzen.


zu 3.)
Sollte man statt der Pauschalen die tatsächlichen Kosten buchen, dann sind in der EÜR die gezahlten ausländischen MWSt-Beträge Betriebsausgaben und werden auf dem Kostenkonto z.B. "Reisekosten" mitgebucht. Sollte die MWSt erstattet werden, bucht man sie bei Zahlungseingang auf einem Betriebseinnahmenkonto.
Bearbeitet von joey am 22.05.2007 09:43:42
 
Sirko
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

Weiter so!

Grin
 
take02
2. Auslandsreisekosten
Bei Geschäftsreisen und Dienstreisen von Arbeitnehmern in das Ausland werden Verpflegungsmehraufwendungen nur mit pauschalen Auslandstagegeldern berücksichtigt. Übernachtungskosten werden in der nachgewiesenen Höhe anerkannt. (Ansatz von Pauschbeträgen nur möglich bei Arbeitgebererstattung, nicht bei Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug).

Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/rech...index.html

Jetzt stehe ich gerade vor dem Problem, was ich anwenden soll/darf.
Hat noch jemand eine Info dazu? (am liebsten, wie immer verifizierbar Grin )
Gruß take
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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