Hallo zusammen,
bin dienstlich sehr viel unterwegs, auch im Ausland und
würde gern mal Eure Wissensstand zum Thema Übernachtung-Pauschale im Ausland erfahren. Das im Ausland andere Sätze als im Inland zum Verpflegungsmehraufwand und Übernachtung gelten ist mir alles bekannt.
Die praktische Frage sind nur:
1. Wenn ich nun im Auslnad übernachte (z.B Schweiz) und die Übernachtung kam 60€, kann ich nun statt der 60€ die Pauschale buchen von 89 €?
2. Der Übernachtugnsbeleg ist dann sozusagen nur noch mein Nachweis für die Übernachtung?
3. Ich habe "gehört" man kann die MwSt. aus anderen Ländern zurückholen (auch bei z.B. Tankbelegen). Auf welchen Bogen der Steuererklärung kommt das, weil Buchen muss ich das für die EÜR ja nicht, oder?
zu 1.)
die Pauschale nimmt man anstatt der tatsächlichen Kosten, da kannst du dir schon das bessere aussuchen.
zu 2.)
Insofern richtig. Du würdest die Rechnung auch als Nachweis für die Vorsteuererstattung brauchen. Das ist ein Thema für sich, und jedes Land der EU und anderer Länder, die Vorsteuern erstatten, behält sich da vor, die Art und den Umfang der Erstattung zu bestimmen.
z.B. die von dir genannte Schweiz:
hier kann man als ausl. Unternehmer gemäss Art. 90 Abs, 2 Bst. b MWStG die Schweizer MWSt erstattet bekommen, wenn man selbständiger Leistungseimpfänger einer Schweizer Lieferung oder Leistung ist, dann kann man aus Aufwendungen, sei es für Messen oder Geschäftsreisen, die Vorsteuererstattung beantragen.
Weitere Voraussetzung: Der Erstattungsanspruch muss mindestens 500 Franken im Jahr betragen und der Unternehmer darf nicht selbst Lieferungen oder Leistungen an einen Schweizer Unternehmer erbracht haben, des weiteren muss Deutschland auch ausländischen Unternehmern die Vorsteuer erstatten (liegt vor)
Formulare zur Erstattung müssen an die Schweizer Finanzbehörden geschickt werden und sind hier als download erhältlich, auch die Fristen sind zu beachten.
In der Regel hat man bei fast allen EU-Staaten und z.B. der Schweiz damit mehr Arbeit als praktischen Nutzen.
zu 3.)
Sollte man statt der Pauschalen die tatsächlichen Kosten buchen, dann sind in der EÜR die gezahlten ausländischen MWSt-Beträge Betriebsausgaben und werden auf dem Kostenkonto z.B. "Reisekosten" mitgebucht. Sollte die MWSt erstattet werden, bucht man sie bei Zahlungseingang auf einem Betriebseinnahmenkonto.
Bearbeitet von joey am 22.05.2007 09:43:42
2. Auslandsreisekosten
Bei Geschäftsreisen und Dienstreisen von Arbeitnehmern in das Ausland werden Verpflegungsmehraufwendungen nur mit pauschalen Auslandstagegeldern berücksichtigt. Übernachtungskosten werden in der nachgewiesenen Höhe anerkannt. (Ansatz von Pauschbeträgen nur möglich bei Arbeitgebererstattung, nicht bei Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug).
Jetzt stehe ich gerade vor dem Problem, was ich anwenden soll/darf.
Hat noch jemand eine Info dazu? (am liebsten, wie immer verifizierbar )
Gruß take
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dschuhmann
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Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
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