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Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben
Thom@s
Als Ausnahme des Zu- und Abflussprinzips gelten die regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben (z.B. Miete). Wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Wechsel des Geschäftsjahres ein- bzw. abgehen, in dem Geschäftsjahr als Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben gebucht, in das sie wirtschaftlich gehören.
Quelle:
http://tinyurl.com/33kxao
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Die IHK hat die Sache nur etwas verkürzt dargestellt. Nach § 11 Abs.1 EStG können die Einnahmen/Ausgaben "kurze Zeit"= 10 Tage gemäss Urteil
(BFH 24.7.1986, BStBl. 1987 II S. 16)
vor oder nach dem Jahreswechsel anfallen. Das gilt dann z.B. auch für vorschüssig gezahlte Mietausgaben.

Ich habe in dem thread mal ein paar Beispielfälle eingestellt:

https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=3&thread_id=532

Zu den regelmässig wiederkehrenden Ausgaben zählen gemäss Rechtsprechung der Finanzgerichte aber nicht Telefonkosten!
Bearbeitet von joey am 08.05.2007 09:37:20
 
Thom@s

Zitat

joey schrieb:
Ich habe in dem thread mal ein paar Beispielfälle eingestellt:
https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ead_id=532
... vielen Dank für den guten Hinweis + den wirklich lustigen Thread Pfft


Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Interessante Sache, das mit den wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben. Jetzt hat der BFH entschieden, dass hierunter auch die USt-Voranmeldungen für den Monat Dezember eines Wirtschaftsjahres zählen. Das FA und das FG hatten dies als Revisionsbeklagte für nicht zulässig erachtet und wurden eines besseren belehrt.

BFH v. 01.08.2007 - XI R 48/05

D.h. wenn man für Dezember 2007 eine USt-Voranmeldungssoll von 1.500,00 € (Zahllast) hat und der Betrag wird am 08.01.2008 ans FA überwiesen, dann fällt die Betriebsausgabe in das Jahr 2007, zu dem sie wirtschaftlich auch gehört. S. hierzu den § 11 (1) + (2) EStG. Hier ist wieder die oben erwähnte 10-Tagesfrist entscheidend. Alle Fälle mit Dauerfristverlängerung scheiden von daher schon mal aus. Auf jeden Fall muss man die Entscheidung jetzt beim Jahresabschluss berücksichtigen.
 
robert wiegner
Heißt das dann in Folge, daß ich die Umsatzsteuerzahlung aus Deinem Beispiel dem Altjahr zuordnen muß oder nach eigenem Gusto darf ...
 
joey
Hallo,

der § 11 EStG ist im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung eine verbindliche Vorschrift. Da hat man kein Wahlrecht. Wie im Beispiel beschrieben, wäre dann die Betriebsausgabe ohne wenn und aber dem Jahr 2007 zuzuordnen. Auch wenn man eine Dauerfristverlängerung hat, muss man bei der Novembervorauszahlung beachten, wann gezahlt worden ist. Diese kleinen Ausnahmen machen die einmal als einfach gedachte EÜR (Zahlungseingang BE/Zahlungsausgang BA) eben dann doch ein bisschen komplizierter, aber StB oder sonst. Steuerpflichtige müssen den § 11 EStG eben anwenden.
Bearbeitet von joey am 30.10.2007 18:28:05
 
robert wiegner
Du schriebst ... "§ 11 (1) + (2) EStG. Hier ist wieder die oben erwähnte 10-Tagesfrist entscheidend"

Um das jetzt mal auf die Spitze zu treiben (meines besseren Verständnisses wegen): Wenn wir nur bei dem Beispiel mit der Umsatzsteuerzahlung aus dem Dezember bleiben, könnte ich es aber doch weiterhin durch den Zeitpunkt meiner Zahlung steuern? Wenn Zahlung innerhalb 10 Tage, dann Altjahr, wenn 10+, dann neues Jahr?
 
joey
Ja, sicher.

Aber ich nehme an, dass doch einige eine Einzugsermächtigung gegeben haben, denn merkwürdigerweise wird dann oft erst am 16. abgebucht, wohingegen ein manueller Zahler schon Schwierigkeiten bekommen kann, wenn er mal 1-2 Tage nach dem 10. zahlt. Bei der Einzugsermächtigung kann dann wohl auch schon mal am 8. abgebucht werden, wenn man pünktlich am 5. die Anmeldung elektr. übermittelt hat. Dann hat man keinen direkten Einfluss mehr.

Wers steuern kann, der soll es so machen, ansonsten ist jetzt klar, wo die Zahlung hingehört.
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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