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Wie buche ich....
Birgid
ein freundliches "hallo" an alle Insider !

Seit 1.2.2007 bin ich "selbständig" und habe am 18.3. Finanzamt Post bekommen, daß ich am 10.3. meine erste Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muß und nun bin ich am rotieren, denn folgende Fragen sind für mich ungelöst:

1. Wie verbuche einem Bewirtungsbeleg z.B. von 100 Euro netto und
19 Euro = 19 % Umsatzsteuer und einem Trinkgeld von 10 Euro ?

Muß ich da für das Trinkgeld eine eigene Buchung machen und dem
Beleg die gleiche Nummer geben, wie dem Bewirtungsbeleg ?

2. Wie verbuche ich Kilometergeld ?
z.B. fahre 50 km * 0,30 E = 15 Euro

Ist dies denn eine Betriebsausgabe „Reisekosten“ und ich gebe
15 Euro mit 0 % Umsatzsteuer an ?

3. Was mache ich mit den Verpflegungsmehraufwendungen ?
Es sind ja Pauschalsätze – sind diese dann auch als Reisekosten mit
0 % Umsatzsteuer zu buchen ?
Und muß ich jeden Tag einzeln buchen oder kann ich in einer
Buchung meine ganze Seminarwoche ansetzen ?


4. Bin ja jetzt selbständig als Seminarleiterin und lade meine
Teilnehmer fast jeden Tag - abends auf meinen Namen auf
Getränke oder sogar - Essen ein. Ist es wirklich so - daß ich da voll
geloost habe, weil ich auf 30 % der Bewirtungskosten sitzen bleibe,
da nur 70 % als Betriebsausgaben anerkannt werden ?

Freue mich wie ein Irrwisch - wenn ich es tatsächlich ohne Steuerberater schaffen sollte - d.h. - bitte helft mir - wenn ihr wisst - wie es geht -
auch wenn es nur eine von meinen 4 Fragen betrifft !

Grüße an alle von

"the absolut beginner" Birgid




 
wolfram
Hallo Birgid,
sorry ... für Buchungen bin ich jetzt leider schon zu groggy.
Aber ganz wichtig: Beim Finanzamt "Dauerfristverlängerung" beantragen. Dann hast Du 4 Wochen länger Zeit für die Abgabe und alles artet nicht so in Panik aus.
mfg
wolfram
 
Thom@s
*** Herzlich willkommen im Forum ***

Viele der gestellten Fragen wurden bereits ausführlich in diesem Forum diskutiert.
Die passenden Thread's lassen sich blitzschnell durch eine gezielte Suchanfrage finden:
https://www.easyct.de/search.php
Bei Kategorie den Punkt auf "Forum Antworten" setzen.

Sollte dann dennoch die eine oder andere Frage unbeantwortet geblieben sein, ist es zweckmäßig dafür einen neuen - jeweils separaten - Thread zu eröffnen.

Die erste Frage findet z. B. hier Beantwortung:
https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ead_id=452

PS. Wolfram's sehr guter Tipp (Dauerfristverlängerung) lässt sich z. B. bequem mit dem Tool "Winston" online realisieren. Wink
http://www.felfri.de/winston/

Wichtiger Nachtrag - Stichwort Sondervorauszahlung und Verspätungszuschlag:
http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnung...sid=576217
http://bundesrecht.juris.de/ustdv_198...G001704301
Bearbeitet von Thom@s am 24.03.2007 04:14:58
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey

Zitat

Birgid geschrieben:
ein freundliches "hallo" an alle Insider !

Seit 1.2.2007 bin ich "selbständig" und habe am 18.3. Finanzamt Post bekommen, daß ich am 10.3. meine erste Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muß und nun bin ich am rotieren, denn folgende Fragen sind für mich ungelöst:

1. Wie verbuche einem Bewirtungsbeleg z.B. von 100 Euro netto und
19 Euro = 19 % Umsatzsteuer und einem Trinkgeld von 10 Euro ?

Muß ich da für das Trinkgeld eine eigene Buchung machen und dem
Beleg die gleiche Nummer geben, wie dem Bewirtungsbeleg ?

2. Wie verbuche ich Kilometergeld ?
z.B. fahre 50 km * 0,30 E = 15 Euro

Ist dies denn eine Betriebsausgabe „Reisekosten“ und ich gebe
15 Euro mit 0 % Umsatzsteuer an ?

3. Was mache ich mit den Verpflegungsmehraufwendungen ?
Es sind ja Pauschalsätze – sind diese dann auch als Reisekosten mit
0 % Umsatzsteuer zu buchen ?
Und muß ich jeden Tag einzeln buchen oder kann ich in einer
Buchung meine ganze Seminarwoche ansetzen ?


4. Bin ja jetzt selbständig als Seminarleiterin und lade meine
Teilnehmer fast jeden Tag - abends auf meinen Namen auf
Getränke oder sogar - Essen ein. Ist es wirklich so - daß ich da voll
geloost habe, weil ich auf 30 % der Bewirtungskosten sitzen bleibe,
da nur 70 % als Betriebsausgaben anerkannt werden ?

Freue mich wie ein Irrwisch - wenn ich es tatsächlich ohne Steuerberater schaffen sollte - d.h. - bitte helft mir - wenn ihr wisst - wie es geht -
auch wenn es nur eine von meinen 4 Fragen betrifft !

Grüße an alle von

"the absolut beginner" Birgid







ja, das mit den 30 % ist nun mal so.

Die meisten Fragen sind hier schon ausführlich beantwortet, was vielleicht noch fehlt, das Trinkgeld zählt auch zu den Bewirtungskosten, du musst es dir aber von dem Kellner auf dem Bewirtungsbeleg quittieren lassen mit Unterschrift und hast daraus natürlich keinen Vorsteuerabzug.

Viel Glück mit der Selbständigkeit.
 
Thom@s

Zitat

joey schrieb: Trinkgeld ... musst es dir aber von dem Kellner auf dem Bewirtungsbeleg quittieren lassen...
Ein ordnungsgemäßer Eigenbeleg sollte es auch tun Wink
Zitat ANFANG
Die Verwendung eines amtlichen Vordrucks ist nicht (mehr) erforderlich, ein formloser Eigenbeleg genügt.
Zitat ENDE
Quelle:
http://www.vnaumann.de/fileadmin/cont...kosten.pdf
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
Thom@s

Zitat

joey schrieb:... ja, das mit den 30 % ist nun mal so.
NICHT zwingend (siehe Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Kleinunternehmer B66/012 - welches an dieser Stelle empfohlen sei).
Demnach findet eine Begrenzung nach R 31 Abs. 5 EStR 2003 NICHT statt, wenn die Verpflegung bei einer Konferenz oder einem Seminar mit zum entgeltlichen Leistungsumfang gehört.

Nachtrag - eine Info dazu gibts auch hier:
http://www.jost-steuerberater.de/pdfs...irtung.pdf

Frage: Wer hat dazu praktische Erfahrungen?
Bearbeitet von Thom@s am 25.03.2007 16:38:17
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey

Zitat

Thom@s geschrieben:
[quote]joey schrieb: Trinkgeld ... musst es dir aber von dem Kellner auf dem Bewirtungsbeleg quittieren lassen...
Ein ordnungsgemäßer Eigenbeleg sollte es auch tun Wink

man sollte dann aber schon mehr als 0,50 € Trinkgeld geben, kommt auch bei der Kundschaft gut an, dann besser quittieren lassen.CoolCoolGrin

Nebenbei wir haben Sonntag und gutes Wetter, jetzt müsste ich meinen Programmdownload hier auch allmählich "abgearbeitet" haben, servus dann noch.
Bearbeitet von joey am 25.03.2007 19:02:31
 
joey

Zitat

Birgid geschrieben:
ein freundliches "hallo" an alle Insider !



2. Wie verbuche ich Kilometergeld ?
z.B. fahre 50 km * 0,30 E = 15 Euro

Ist dies denn eine Betriebsausgabe „Reisekosten“ und ich gebe
15 Euro mit 0 % Umsatzsteuer an ?

3. Was mache ich mit den Verpflegungsmehraufwendungen ?
Es sind ja Pauschalsätze – sind diese dann auch als Reisekosten mit
0 % Umsatzsteuer zu buchen ?
Und muß ich jeden Tag einzeln buchen oder kann ich in einer
Buchung meine ganze Seminarwoche ansetzen ?







Hallo,

zu 2. du musst unterscheiden zwischen Fahrten zu einer regelmässigen Betriebsstätte (z.B. Seminarraum ist nicht in deiner Wohnung) und sonstigen Dienstreisen, für Fahrten zur Betriebsstätte gilt die Pendlerpauschale mit den auch neulich eingeführten Einschränkungen, sonstige Dienstreisen kannst du mit der o.g. Pauschale berechnen.

Anderes gilt, wenn du ein Fahrzeug im Betriebsvermögen hast.

Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschalen gibt es seit 1999 nicht mehr, da muss ich dich enttäuschen, VoSt-Abzug aus Reisekosten hat man evtl. wenn Rechnungen an den Unternehmer erteilt werden. Das musst du mal genau nachlesen, habe leider keine Zeit mehr, hier so sehr ins Detail zu gehen.
 
joey

Zitat

Thom@s geschrieben:

Zitat

joey schrieb:... ja, das mit den 30 % ist nun mal so.
NICHT zwingend (siehe Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Kleinunternehmer B66/012 - welches an dieser Stelle empfohlen sei).
Demnach findet eine Begrenzung nach R 31 Abs. 5 EStR 2003 NICHT statt, wenn die Verpflegung bei einer Konferenz oder einem Seminar mit zum entgeltlichen Leistungsumfang gehört.

Nachtrag - eine Info dazu gibts auch hier:
http://www.jost-steuerberater.de/pdfs...irtung.pdf


wär ja auch noch schöner, ist trotzdem kein besonders dolles Steuersparmodell CoolGrin, der private Anteil spielt in solchen Fällen natürlich eine untergeordnete Rolle, insofern klarstellend, weil eigentlich selbstverständlich, die Richtlinie. Immer diese leidigen Bewirtungen, tsts.


Bearbeitet von joey am 26.03.2007 14:39:48
 
Thom@s

Zitat

Birgid schrieb: ...lade meine Teilnehmer fast jeden Tag - abends auf meinen Namen auf Getränke oder sogar - Essen ein. Ist es wirklich so - daß ich da voll geloost habe, weil ich auf 30 % der Bewirtungskosten sitzen bleibe, da nur 70 % als Betriebsausgaben anerkannt werden ?
http://tinyurl.com/25nbfs
Gruß Thom@s
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