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Berichtigung der Vorsteuererklärung zwingend erforderlich?
Thom@s
Hallo,
nehmen wir mal an, im Nachgang taucht noch eine vergessene (noch nicht gebuchte) Rechnung aus dem Vorjahr (2006) auf.
Sendet man in diesem Fall eine Berichtigung zur Vorsteuererklärung für den betroffenen Monat (das betroffene Quartal) ans FA, oder reicht es aus, wenn dieser Beleg ausschließlich in der Umsatzsteuererklärung erfasst wird?

Danke schon jetzt für jeden Beitrag.
Gruß Thom@s

PS. Zum Thema Berichtigung des Vorsteuerabzugs habe ich noch Folgendes in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) gefunden:
http://bundesrecht.juris.de/ustdv_198.../__44.html
Nach meiner Leseart bedingt dies aber, dass der Belegt/ die Rechnung bereits in einer Vorstererklärung erfasst wurde - oder sieht das jemand anders?
Im Umsatzsteuergesetzt steht dazu:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980...__15a.html
Wer kann diesem "Wirrwarr" etwas zweckdienliches entnehmen?
Bearbeitet von Thom@s am 11.02.2007 14:07:51
 
robert wiegner
Ich würde das wirklich in erster Linie vom Betrag abhängig machen. Mal ganz abgesehen von den Betragsgrenzen in den von Dir gelinkten Texten: Wenn ich eine Rechnung mit 200 oder 300 EUR Vorsteuer vergessen hätte, würde ich sie in der UmsSt-Erkl. fürs Gesamtjahr einfach berücksichtigen und gut ist. Bei höheren Beträgen würde ich wahrscheinlich beim FA nachfragen. Aber wenn es nicht um wirklich große Summen geht, würde ich mir da gar keinen Kopf drum machen.
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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