Hallo zusammen,
ich versuche gerade, durchzurechnen, wie ich steuerlich dastehe, wenn ich nicht mehr umsatzsteuerpflichtig wäre.
Kann mir jemand sagen, wie die EÜR dann aussehen muss?
Wird eben einfach bei keiner Buchung die U-Steuer angegeben, so dass in der Summe Brutto Netto entspricht?
LG Stefan
PS
Und wie sieht dann die Umsatzsteuererklärung aus, die man meines Wissens nach trotzdem abgeben muss? ET&C spuckt mir ,bis auf die persönlichen Daten oben, ein leeres Blatt aus ...
Bearbeitet von StefanZ am 09.11.2024 12:09:45
1) Wenn der nach § 19 UStG ermittelte Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, kann also die Kleinunternehmerregelung angewendet werden.
2. Ausnahme:
Wenn man Umsätze § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG innergemeinschaftliche Erwerbe (= Einkauf von Waren aus einem anderen EU-Staat), nach § 13b Abs. 5 UStG (Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte aus dem Auland) und § 25b Abs. 2 UStG (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte) hat, besteht auch für Kleinunternehmer weiterhin eine Abgabepflicht.
Ich würde in der*.ini die Umsatzsteuersätze auf 0 setzen, damit man dies bei der Buchung nicht in der Auswahl jedes mal auf 0 stellen muss. Maßgeblich ist ja nur der Bruttoumsatz. Kleinunternehmer zu sein ist m.E. nur dann sinnvoll, wenn man keine oder nur kaum Ausgaben für das Geschäft hat. Denn nur dann hat man ja keine Vorsteuer, die man ja gegen die Umsatzsteuer gegenrechnen kann.
Man kann (sollte) die Sätze auch unter Einstellungen -> Finanzamt auf 0 setzen.
Wichtig ist, dass alle Einnahmen auf EÜR-Feld (1)111 landen.
Kleinunternehmer zu sein lohnt sich insbesondere, wenn der Anteil der Betriebsausgaben, den man vom Umsatz zahlt, klein ist und wenn man direkt an Endverbraucher verkauft bzw. leistet (oder wenn die nachfolgende Wertschöpfungskette bis zum Endverbraucher nur andere Kleinunternehmer enthält).
Danke für euere Antworten. In den Turbulenzen der letzten Wochen geriet dieser Threat fast in Vergessenheit, sorry dafür.
Jetzt bin ich aber wieder am Thema dran.
Es ist Aussenstehenden schwer zu vermitteln: Als Künstler verdiene ich so gut wie nichts und muss abhängig beschäftigt zuverdienen. Da ich auf Anraten meines ehemaligen Steuerberaters auf Vorsteuerabzug optiert habe, zahle ich für mein 300 qm Atelier reichlich Umsatzsteuer, die ich mir nur zu einem kleinen Teil zurückholen kann.
Ich habe jetzt mal versucht, eure Ratschläge in EC&T umzusetzen. In der EÜR landet alles sauber in Feld 111, ausser der Privatanteil für Telefon und eine Rückerstattung der U-Steuer vm Vorjahr.
Die Umsatzsteuererklärung bleibt leer, bis auf Zeile 37:"Summe der Steuer" 0,00 € auf.
Ist das so richtig??
LG S.
Springe ins Forum:
Forensuche
Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.
mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?
mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.
mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten -Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.
mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.