Ich würde einen in beiden Ländern versierten Steuerfachexperten befragen. Denn grundsätzlich gilt in Deutschland wie in Österreich:
Die 183-Tage-Regel besagt, dass die Einnahmen in dem Land zu versteuern sind, wenn man sich dort innerhalb eines bestimmten Zeitraums länger als 183 Tage aufhält - und zwar alles!, also auch Einnahmen, die man in einem anderen Land erzielt.
Da es zwischen D und Ö ein sog. Doppelbesteureungabkommen gilt könnte es dort genauere Hinweise geben.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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