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Rückkehr zur Kleinunternehmerschaft
fischej
Im laufenden Jahr bin ich - zumindest in Teilen - Umsatzsteuerpflichtig. Nun will ich im Jahr 2020 wieder die Kleinunternehmerschaft nach § 19 in Anspruch nehmen.
Ich habe im Jahr 2019 Waren eingekauft, für die ich gezahlte Vorsteuern zurück erstattet haben möchte. Wenn ich Waren aus dieser Lagerhaltung in 2020 verkaufe, fallen dann trotz der Kleinunternehmerschaft darauf - weil Bestand aus 2019 - Umsatzsteuer an? Wenn nicht, wäre das doch zumindest ein Verlust zu Lasten des Landes.

immer wieder neue Fragen Shock
 
Thomas R
Also nach meinem Verständnis wird in der EÜR "nach Datum" = Zahlungseingang oder -Ausgabe gebucht.

Und zu einem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung noch folgende Hinweise aus dem Netz:

"Sie müssen aber eine Reihe von Bedingungen erfüllen:

Falls Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit freiwillig auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet haben, sind Sie fünf Jahre lang an diese Entscheidung gebunden. Sie können dann frühestens im sechsten Jahr wieder Kleinunternehmer werden.

Ihr Vorjahresumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer (!) war nicht höher als 17.500 Euro. Beispiel: Nehmen wir an, Ihre Lieferungen und Leistungen unterliegen dem üblichen Umsatzsteuersatz von 19 %. Dann dürfen Sie im Vorjahr nicht mehr als 14.705 Euro Umsatz erzielt haben (14.705 Euro + 2.793,95 Euro USt. = 17.498,95 Euro). Ab einem Umsatz von 14.706 Euro liegen Sie rechnerisch bereits über der Umsatzgrenze (14.706 Euro + 2.794,14 Euro = 17.500,14 Euro), mit der Sie im Folgejahr keinen Anspruch auf die Kleinunternehmer-Regelung hätten. (Falls es sich beim Vorjahr um ein „Rumpfjahr“ handelt, müssen der tatsächlich erzielte Umsatz auf 12 Monate hochgerechnet werden).

Der Umsatz im laufenden Jahr wird voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.

Für den Wechsel zur Kleinunternehmer-Regelung genügt eine Mitteilung ans Finanzamt."

Quelle: https://www.kleinunternehmer.de/ustg.htm
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
fischej
Natürlich habe ich nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Ich hatte nur im Jahr 2018 einen Umsatz größer 17500 €. Bedingt durch die Regelung des § 4 Nr. 21a (bCool UstG ab 2019 ist zu einem großen Teil - z.B. für Mitgliedsbeiträge etc. - bereits in 2019 keine Umsatzsteuer mehr ausweisen oder zu zahlen. Aber MwSt für verkaufte Anzüge, Sponsoreinnahmen etc. muss ich abführen. Im Jahr 2020 trifft die Kleinunternehmerregelung wieder voll umfänglich zu. Die Einnahmen die dem § 4 Nr. 21 1 (bCool UStG zugerechnet werden, sind seit 2019 nicht zu berücksichtigen. Die übrigen Einnahmen liegen unter 5000 €, so dass die Kleinunternehmerregelung als gesamtes 2020 anzuwenden ist.

Das befreit mich aber nicht von der Frage, ob alte Lagerbestände, für die ich eine Vorsteuererstattung in 2019 erhalten möchte, ebenfalls aussen vor bleiben, so sie in 2020 verkauft werden.
 
Thomas R
Wie geschrieben. M.E. nein. Denn es wird jeweils nach dem tatsächlichen Zustand gebucht. Die Verkaufs ja nicht nach der Methode Einkaufspreis gleich Abverkauf. So wie du heute handelst buchst du auch. Also ab 2020 dann nach der Kleinunternehmerregel. So würde ich es machen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
fischej

Zitat

fischej schrieb:

Ich habe 2019 doch eine größere Lieferung über 3020,22 € incl. 482,22 € Umsatzsteuer erhalten, für die ich den Vorsteuerabzug in 2019 in Anspruch nehmen möchte. Ich habe aus dieser Lieferung noch einen großen Bestand. Es gibt ja nun mal den § 15a Abs. 7 UstG.

Demnach muss ich wegen Änderung der Verhältnisse in den folgenden 5 Jahren , also auch bei Rückkehr zur Kleinunternehmerschaft, eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges vornehmen.

Die Frage bleibt also offen. Muss ich hier für den noch vorhandenen Bestand bei künftigen Verkäufen eine Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UstG vornehmen.


______________________

Hatte auch noch beim Finanzamt angerufen, ob der 15a Abs. 7 UStG auch auf meinen Fall zutrifft. Die Sachbearbeiterin musste auch erstmal nachlesen. Ich hatte darum gebeten, mir im Zweifelsfall eine Mail zu senden oder zurückzurufen. Es ist nichts dergleichen gekommen. Habe heute am 16.1.2020 aber den Bescheid über die Steuerrückerstattung erhalten. Offenbar also alles gut.

Erstattung vom Finanzamt ist tatsächlich auch schon erfolgt zum 17.01.2020
Bearbeitet von fischej am 19.01.2020 18:30:31
 
blubb
Kurze Frage zum gleichen Thema, daher schreibe ich sie mal hier hinein:

Was passiert mit der USt-IdNr.? Behält man die? Muss die auf den Rechnungen bleiben? Funktion hat die ja keine mehr und UStVA wird ja auch keine mehr gemacht, aber man findet auch keine Info dazu.
Bearbeitet von blubb am 13.02.2020 20:07:23
 
Thomas R
Da würde ich mir weniger Gedanken machen. Auf Rechnungen erfüllt sie nur dann einen Sinn bzw. gibt einen Nachweis, wenn du Ust-pflichtig bist, daher würde ich sie entfernen. Die Nummer als solche wird dir bleiben, da sie ja als Nachweis der früheren Tätigkeit mindestens 10 Jahre überprüfbar, wie alle anderen Belege auch, macht.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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