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Rückkehr zur Kleinunternehmerschaft
fischej
Im laufenden Jahr bin ich - zumindest in Teilen - Umsatzsteuerpflichtig. Nun will ich im Jahr 2020 wieder die Kleinunternehmerschaft nach § 19 in Anspruch nehmen.
Ich habe im Jahr 2019 Waren eingekauft, für die ich gezahlte Vorsteuern zurück erstattet haben möchte. Wenn ich Waren aus dieser Lagerhaltung in 2020 verkaufe, fallen dann trotz der Kleinunternehmerschaft darauf - weil Bestand aus 2019 - Umsatzsteuer an? Wenn nicht, wäre das doch zumindest ein Verlust zu Lasten des Landes.

immer wieder neue Fragen Shock
 
Thomas R
Also nach meinem Verständnis wird in der EÜR "nach Datum" = Zahlungseingang oder -Ausgabe gebucht.

Und zu einem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung noch folgende Hinweise aus dem Netz:

"Sie müssen aber eine Reihe von Bedingungen erfüllen:

Falls Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit freiwillig auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet haben, sind Sie fünf Jahre lang an diese Entscheidung gebunden. Sie können dann frühestens im sechsten Jahr wieder Kleinunternehmer werden.

Ihr Vorjahresumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer (!) war nicht höher als 17.500 Euro. Beispiel: Nehmen wir an, Ihre Lieferungen und Leistungen unterliegen dem üblichen Umsatzsteuersatz von 19 %. Dann dürfen Sie im Vorjahr nicht mehr als 14.705 Euro Umsatz erzielt haben (14.705 Euro + 2.793,95 Euro USt. = 17.498,95 Euro). Ab einem Umsatz von 14.706 Euro liegen Sie rechnerisch bereits über der Umsatzgrenze (14.706 Euro + 2.794,14 Euro = 17.500,14 Euro), mit der Sie im Folgejahr keinen Anspruch auf die Kleinunternehmer-Regelung hätten. (Falls es sich beim Vorjahr um ein „Rumpfjahr“ handelt, müssen der tatsächlich erzielte Umsatz auf 12 Monate hochgerechnet werden).

Der Umsatz im laufenden Jahr wird voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.

Für den Wechsel zur Kleinunternehmer-Regelung genügt eine Mitteilung ans Finanzamt."

Quelle: https://www.kleinunternehmer.de/ustg.htm
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
fischej
Natürlich habe ich nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Ich hatte nur im Jahr 2018 einen Umsatz größer 17500 €. Bedingt durch die Regelung des § 4 Nr. 21a (bCool UstG ab 2019 ist zu einem großen Teil - z.B. für Mitgliedsbeiträge etc. - bereits in 2019 keine Umsatzsteuer mehr ausweisen oder zu zahlen. Aber MwSt für verkaufte Anzüge, Sponsoreinnahmen etc. muss ich abführen. Im Jahr 2020 trifft die Kleinunternehmerregelung wieder voll umfänglich zu. Die Einnahmen die dem § 4 Nr. 21 1 (bCool UStG zugerechnet werden, sind seit 2019 nicht zu berücksichtigen. Die übrigen Einnahmen liegen unter 5000 €, so dass die Kleinunternehmerregelung als gesamtes 2020 anzuwenden ist.

Das befreit mich aber nicht von der Frage, ob alte Lagerbestände, für die ich eine Vorsteuererstattung in 2019 erhalten möchte, ebenfalls aussen vor bleiben, so sie in 2020 verkauft werden.
 
Thomas R
Wie geschrieben. M.E. nein. Denn es wird jeweils nach dem tatsächlichen Zustand gebucht. Die Verkaufs ja nicht nach der Methode Einkaufspreis gleich Abverkauf. So wie du heute handelst buchst du auch. Also ab 2020 dann nach der Kleinunternehmerregel. So würde ich es machen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
fischej

Zitat

fischej schrieb:

Ich habe 2019 doch eine größere Lieferung über 3020,22 € incl. 482,22 € Umsatzsteuer erhalten, für die ich den Vorsteuerabzug in 2019 in Anspruch nehmen möchte. Ich habe aus dieser Lieferung noch einen großen Bestand. Es gibt ja nun mal den § 15a Abs. 7 UstG.

Demnach muss ich wegen Änderung der Verhältnisse in den folgenden 5 Jahren , also auch bei Rückkehr zur Kleinunternehmerschaft, eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges vornehmen.

Die Frage bleibt also offen. Muss ich hier für den noch vorhandenen Bestand bei künftigen Verkäufen eine Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UstG vornehmen.


______________________

Hatte auch noch beim Finanzamt angerufen, ob der 15a Abs. 7 UStG auch auf meinen Fall zutrifft. Die Sachbearbeiterin musste auch erstmal nachlesen. Ich hatte darum gebeten, mir im Zweifelsfall eine Mail zu senden oder zurückzurufen. Es ist nichts dergleichen gekommen. Habe heute am 16.1.2020 aber den Bescheid über die Steuerrückerstattung erhalten. Offenbar also alles gut.

Erstattung vom Finanzamt ist tatsächlich auch schon erfolgt zum 17.01.2020
Bearbeitet von fischej am 19.01.2020 18:30:31
 
blubb
Kurze Frage zum gleichen Thema, daher schreibe ich sie mal hier hinein:

Was passiert mit der USt-IdNr.? Behält man die? Muss die auf den Rechnungen bleiben? Funktion hat die ja keine mehr und UStVA wird ja auch keine mehr gemacht, aber man findet auch keine Info dazu.
Bearbeitet von blubb am 13.02.2020 20:07:23
 
Thomas R
Da würde ich mir weniger Gedanken machen. Auf Rechnungen erfüllt sie nur dann einen Sinn bzw. gibt einen Nachweis, wenn du Ust-pflichtig bist, daher würde ich sie entfernen. Die Nummer als solche wird dir bleiben, da sie ja als Nachweis der früheren Tätigkeit mindestens 10 Jahre überprüfbar, wie alle anderen Belege auch, macht.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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