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geschenke
localhorst
hallo,
habe hier 2 rechnungen von büchern, als geschenk zu verbuchen.
der preis je buch liegt bei 27 bzw 39 EUR, also unter 40 EUR jeweils.

jetzt bin ich etwas verwirrt über einzelne aussagen, das geschenke pro person/jahr nicht 40 EUR überschreiten dürfen, ist das richtig?

reicht das, wenn ich auf die rechnung für das geschenk, den Namen des beschenkten schreibe, oder muss die adresse/sonstige belege mit drauf?

vielen dank für eine antwort
bestens
marcus
 
robert wiegner
Wie auch sonst immer gibt es für das aktuelle EÜR-Formular beim FA eine Ausfüll-Anleitung.
Laut derer sind Geschenke nur abziehbar, wenn sie pro Person pro Jahr nicht > 35 EUR sind und der Beschenkte vermerkt ist. Zusätzlich muß (wie bei Anlagen) eine extra Liste geführt werden. Geschenke oder Geschenkanteile darüber landen in der gleichen Zeile im Feld "nicht abziehbar" (oder was immer da steht).


Was die Info über den Beschenkten angeht: Ich würde das wie bei Bewirtungskosten handhaben, also Name, Ort, Anlaß, Datum.

Bearbeitet von robert wiegner am 26.09.2006 13:17:22
 
Tom-HH
....

Meine Frau unterhält einen mobilen Friseurbetrieb. Alle Stammkunden erhalten zu Weihnachten kleine Aufmerksamkeiten. Es werden also im November/Dezember ein paar Grosseinkäufe getätigt . Wie werden werden die Kosten für diese Sammeleinkäufe auf einzelne Kunden verbucht??? Muss wirklich jeder einzelne Kunde namentlich ausgewiesen werden - oder reicht der Nachweis einer Kundenliste?

Danke schon mal!!

Tom
 
Thomas R
Wenn diese Aufmerksamkeiten einen Einzelwert kleiner rund 5 € haben, würde ich diese als Streuartikel unter Marketing/sonstige Betriebsausgaben buchen.

Auf einer Messe kann ich ja auch nicht für meine verteilten Kugelschreiber oder sonstigen Kleinartikel eine Nachweisliste führen. Wink
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
joey
Ha, richtig so,

nach R 4.1.1 EStR (Erläuterung zu Aufzeichnungspflichten des § 4 (7) EStG) gilt:

...(2) Bei den Aufwendungen für Geschenke muss der Name des Empfängers aus der Buchung...zu ersehen sein. Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können in einer Buchung zusammengefasst werden, wenn

1. die Namen der Empfänger der Geschenke aus einem Buchungsbeleg ersichtlich sind oder

2. Im Hinblich auf die Art des zu gewendeten Gegenstandes, z. B. Taschenkalender, Kugelschreiber und dgl. und wegen des geringen Werts des einzelnen Geschenks die Vermutung besteht, dass die Freigrenze von Euro 35 bei dem einzelnen Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht überschritten wird, eine Angabe der Namen der Empfänger ist in diesem Fall nicht erforderlich.
 
Tom-HH
Danke vielmals für die Erläuterungen.

Die Summe aller kleinen Geschenke (~€ 300,- ) kann also wahlweise als "Geschenke" oder als "sonstige Betriebsausgaben" gebucht werden?

Gruss aus dem sonnigen Hamburg.....SmileSmile
 
joey
pack sie lieber doch auf das Konto "Geschenke an Geschäftsfreunde", mit den oben angesprochenen Buchungserleichterungen. Die gesonderte Aufzeichnung dieser Positionen ist nämlich nach wie vor erforderlich!

Bereits ein formeller Verstoss bei der gesonderten Aufzeichnungspflicht führt zur Nichtanerkennung der Ausgaben. (BFH v. 22.01.1988, BStBl II, 535)

Aufwendungen für Bewirtungen und Geschenke dürfen nicht auf Konten verbucht werden, die auch zur Verbuchung anderer Aufwendungen als der i.S.d. § 4 Abs. 5 EStG bestimmt sind. (z.B. Marketingkosten)

Bewirtungskosten sind deshalb z.B. auch nicht abzugsfähig, wenn sie auf Konten gebucht werden, die überwiegend mit Geschenken bebucht sind. (BFH v. 10.01.1974, BStBl II, 211 und BFH v. 19.08.1980, BStBl II, 745) Also würde ich auch nicht Geschenke auf fremden Konten verbuchen, Risiko!
Bearbeitet von joey am 31.03.2007 12:39:19
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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