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Privateinlage / entnahme
theblade
ich wollt mal fragen wie das ist mit der Privateinlage/ -entnahme? (Ich-AG)

da es ja dafür kein Konto gibt müsste ich es ja erst anlegen stimmts?

und wenn eine Privatentnahme vorkommt müsste man ja eigentlich den Geschäftsführer eine Rechnung (?) schreiben oder wie ist das da? es ja ausgaben für die Firma sind und der Chef indem Sinne kein Lohn bzw Gehalt beziehen kann sondern sich nur etwas aus der Firma nehmen darf?!

Wie muss das dann genau gebucht werden?

Hoffe das ist verständlich mein Problem

Danke erstmal für Eure Hilfe
 
mielket
Das Problem ist, dass es bei Freiberuflern und Kleingewerbe eigentlich keine Einlagen oder Entnahmen gibt, sondern was bei der E/Ü-Rechnung als Gewinn übrig bleibt ist automatisch Entnahme.

Für die Führung von Finanzkonten ist es allerdings zur Kontrolle nützlich, über die Entnahmen und Einlagen Buch zu führen. Speziell wenn man ein eigens dafür gedachtes Geschäftskonto hat. Für diesen Fall gibt es das Kassenbuch-Plugin. Dort kann man auch Privatentnahmen- und Einlagen für zwei Finanzkonten (Bank und Kasse) buchen, ohne dass es die Gewinnrechnung verfälscht.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
theblade
naja also ein extra Konto für die Firma gibt es ja (meintest Du doch oder?)

also brauche ich das nich in der E/Ü Rechnung zu Berücksichtigen die entnahme /-einlage ?? (wenn ichs richtig verstanden habe)

noch was: da es keine (Hand-)Kasse gibt (weil nur selten Bargeld benötigt wird) wie ist das denn wenn doch mal geld benötigt wird 'z.b. um porto zu bezahlen wenn was per Post oder so weggeschickt wird' muss das gesondert vermerkt werden oder gilt das auch nur als "Betriebsausgaben (für Porto)" ?

Danke Dir für die Antwort
Bearbeitet von theblade am 07.04.2005 10:23:24
 
mielket
Mit der erleichterten Buchführungspflicht entfällt für Freiberufler eigentlich die Notwendigkeit solcher Aufzeichnungen.

Wie gesagt: Das sollte alles über das Kassenbuch-Plugin laufen, aber nur optional zu Kontrollzwecken. Ansonsten ist es nicht nötig.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
alse
Und wie verhält sich das eigentlich, wenn man z.Bsp. den Privatanteil Telefon oder Auto buchen will? Das geht doch aber sonst auch über Privatentnahme, oder? Und weglassen kann man es ja auch nicht.
 
www.cocktailfever.de
CAD-Neumann
@alse,
Ich habe einfach sämtliche Telefon- und KFZ-Kosten komplett als Betriebsausgaben gebucht, Fahrtenbuch geführt und ´nen ISDN-Anschluss mit privater und geschäftlicher Nummer, somit hatte ich dann jeweils den privaten Anteil.
Habe dann bei der Steuererklärung das offizielle EÜR-Formular (ist erst ab 2006 für das Steuerjahr ´05 vorgeschrieben) benutzt, hier konnte ich dann die Kosten jeweils incl. USt. als Geschäftsausgabe buchen und musste den privaten Anteil netto ohne USt. zusätzlich als Gewinn buchen. Es wird ja nicht die Privatentnahme, sondern der Gewinn als Einkommen versteuert.

 
Thom@s

Zitat

mielket geschrieben:
... Ansonsten ist es nicht nötig.

Hallo alle zusammen,

wer sich den vollen Schuldzinsenabzug erhalten will, sollte sich ohnehin mal mit dem EStG § 4 Abs. 4a vertraut machen. Das Führen von Privateinlagen und Privatentnahmen, ist demnach unerlässlich!
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__4.html

Nicht umsonst gib es die Zeilen 66 + 67 im neuen ESt-Formular für EÜR.
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3792/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/010.html

Nicht ganz tau frisch - aber nicht weniger aktuell, der folgende Beitrag dazu:
http://www.wprmaier.de/lex/DW20000401.htm

Etwas frischer, dafür nicht ganz so verständlich:
http://www.mandanteninformation.de/dienste/mdt/54023296DS/inhalt/texte/200505/t20050518.phtml

Gruß Thom@s
Bearbeitet von Thom@s am 22.06.2005 02:35:23
 
John@web
Hallo zusammen,

bin gerade dabei, ein wenig mit dem Programm zu üben.
Macht wirklich einen hervorragenden Eindruck.

Das Problem mit der Privateinlage/Privatentnahme habe ich allerdings
auch!
Habe dann das Kassenbuck Plug in installiert, und eine Privateinlage auf
k0001 gebucht. Eine anschließend ausgeführte Einnahme/Überschußberechnung (Menü Drucken) hat allerdings diese Privateinlage voll als Einnahme gerechnet.

Nun weiß ich nicht mehr weiter.
Ich kann keinen Unterschied zu einer normalen E Buchung sehen.

 
mielket
Die Entnahme muss isoliert im Kassenbuch gebucht werden. Da gibt es entsprechende Knöpfe dafür.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
John@web
Danke für deine Antwort,

konnte aber leider die besagten "Knöpfe" nicht finden.
Ich habe wie in der Dokumentation beschrieben, einfach die
DLL des Kassenbuches (ectekassenbuch.dll) in das Programmverzeichnis
von ECT kopiert.
Danach bekam der Einstellungsdialog zwei zusätzliche Konten.
(Kasse und Bank) Dahinter habe ich jeweils eine 1 eingetragen.
Zusätzlich habe ich je ein Konto_EÜR auf Privateinlage und Privatentnahme
angelegt, weil ohne eine Befüllung auf EÜRKonto die Steuerberechnung
vom Programm abgelehnt wird.
Bei einer Testbuchung auf K oder B wird eine entsprechende Buchung erzeugt.
Aber die Privateinnahme/Entnahme wird in der EÜR Rechnung mitberechnet,
und nicht ignoriert.

Sad

Danke im Voraus!!!
 
John@web
Hallo,

habe den Knopf anscheinend gefunden!
Über Menü-> Ansicht -> Kassenbuch!

Wenn man hier eine Privatbuchung anlegt,
(auf Bank oder Kasse) dann erscheint diese
überhaupt nicht in der Kontenübersicht.
Jetzt ist allerdings die Sache wirklich völlig isoliert,
als ob man ein völlig eigenes Programm nutzt.

Ich hatte geglaubt, dass man diese Buchungen zur Übersicht
für das Finanzamt benötigt! Dann würde es aber auch Sinn machen,
wenn diese Buchungen in der normalen EÜR Aufstellung auftauchen,
aber nicht als Gewinn/Verlust berechnet werden.
Also nur als extra Posten in der gedruckten Liste ausgeworfen werden.

mfg
Pfft
 
Bob
Hallo zusammen

Möchte das Thema noch mal aufgreifen, da es irgendwie noch nicht beantwortet ist.
Wenn ich Belege habe aus der Zeit vor meiner Gewerbeanmeldung (man kann die ja auch geltend machen), z.B. Einkäufe für's Büro o ä, dann kann ich sie doch nur als Privateinlage buchen, oder liege ich da falsch?

Für mich selbst kommt noch der Sonderfall, dass ich dem Arbeitsamt eine Abrechnung vorlegen muß. Für die brauche ich aber eine Zeile "Privatentnahme", ansonsten würde mein Gewinn als Einkommen zählen.

Ist natürlich vielleicht ein seltenes Problem, aber eben schade dass ich dadurch das ansonsten wunderbare Programm nicht nutzen kann, bzw. zumindest nebenbei ein anderes brauche. Ist ja auch nicht schlecht noch ein gutes Kassenbuch zu führen, aber wär vielleicht nicht nötig gewesen.

Ist einfach als Anregung zu sehen, denn es gibt ja evtl. auch andere die die Funktion vermissen.

Wie gesagt, ansonsten ein echt gutes Programm, das ECuT.

Grüße Bob



 
robert wiegner
Belege aus der Zeit vor der Gewerbeanmeldung (sofern zeitnah zur Vorbereitung oder Gründung zu rechnen) werden imho so behandelt, wie Deine jetzigen Belege auch. Sofern Du also keine GmbH mit einer Einlage hast, sind das ganz normale Betriebsausgaben. Hat nichts mit Privateinlage/-entnahme zu tun.

Zur zweiten Frage: Deine Gewinne sind immer Dein Einkommen. Sonst könntest Du ja fröhlich Dein Geschäftskonto zum eigenen Vergnügen plündern und sagen "Gewinne? Nix da! Schau: Konto leer. Alles wech! Gewinn Null!"

Wenn Du eine Personengesellschaft bist (heißt hier: Die Firma bist Du!) dann gibt es eh kaum eine Trennung zwischen Betrieb und Privat. Wo das dann eine Rolle spielt, ist bei der EüR ... klassisches Beispiel: Telefonrechnung. Annahme: Das Telefon läuft über Dein Gewerbe, das zahlt die Rechnung. Die Hälfte davon vertelefonierst Du aber Privat. Das ist dann als Privatentnahme (von Geld oder Leistung ) zu sehen und anzugeben. Und der Privatmensch (in diesem Fall Du) schuldet dem Betrieb (in diesem Fall Dir) dafür Geld. Was als (fiktive) Einnahme zu buchen ist. Was Deinem Gewerbe einen Gewinn verschafft. Der wieder zu versteuern ist. Weil die Kosten eben nicht, wie zuerst gebucht. komplett durch den Betrieb entstehen. Die Privatentnahme mindert nicht den Gewinn, sondern die Ausgaben, erhöht also den zu versteuernden Gewinn.

Die andere Begrifflichkeit von Einlagen und Entnahmen kommen bei uns, wenn ich das jetzt mal verallgemeinern darf, schlichtweg nicht vor. Da geht es um so Sachen wie: Du Geschäftsführer, leihst Dir vom Firmenkonto eben 50 Riesen für Dein neues Boot. Oder zahlst was aufs Firmenkonto, um kurzfristig irgendwelche Kosten abzudecken.

Nochmal: Wenn Du zur EüR verpflichtet bist, definiert sich Dein Gewinn aus betrieblichen Einnahmen minus betrieblichen Ausgaben. Was ein Amt in irgendeinem Zusammenhang Dir dann noch als irgendwelche Abzüge für den eigenen Lebensbedarf zugesteht, ist eine ganz andere Geschichte.


Bearbeitet von robert wiegner am 20.09.2006 14:37:49
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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