Musiklehrer und EÜR
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McCoy |
Geschrieben am 30.06.2018 01:23:03
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Hallo ECTler,
ich bin als Musiker/Musiklehrer umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer und habe bisher die EÜR immer formlos mit easy c&t gemacht. Jetzt muß ich den EÜR-Vordruck verwenden. 
Ich habe Einnahmen aus
a.) umsatzsteuerbefreiten Projekten (z.B. Musikschule) und
b.) Einnahmen, die weit unter € 17.500,- liegen, die eigentlich unter die Umsatzsteuer fallen, für die ich aber als Kleinunternhehmer befreit bin.
Wie trage ich das nun in das EÜR-Formular ein (Gewinnermittlung)?
Den Gesamtbetrag a.) + b.) in Zeile 11, und dann zusätzlich a.) in Zeile 12? (Was zum Teufel sind "nicht steuerbare Umsätze? Ein Auto bei Glatteis in der Kurve ist "nicht steuerbar", also ein nicht steuerbarer fahrbarer Untersatz. )
oder
Den Gesamtbetrag a.) + b.) in Zeile 11 und dann a.) in Zeile 15 sowie b.) in Zeile 14?
Bei Zeile 14 steht: "umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen". Aber ich bin ja gar nicht umsatzsteuerpflichtig (Kleinunternehmerregelung).
Wenn ich aber a.) + b.) in Zeile 15 eintrage (umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen), dann komme ich ja über € 17.500,-
Wenn ich aber das EÜR-Formular aus easy c&t verwende, wird lediglich b.) in Zeile 14 und a.) in Zeile 15 eingetragen. In Zeile 11 steht dann nichts.
Also: Ich blick's nicht. Wie geht es richtig?
Viele Grüße,
McCoy |
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Thomas R |
Geschrieben am 30.06.2018 14:11:51
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Hm. Wenn man die Konten mit EC&T entsprechend anlegt, dann wird auch das EÜR Formular entsprechend befüllt.
Also die notwendigen Konten aus der SW sind
- umsatzsteuerbefreiten Projekte > Konto Feld 1103 Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen
- Einnahmen als Kleinunternehmer > Konto Feld 1111 Betriebseinnahme als Kleinunternehmer
Die Zeile 12 / Konto 1112 / Feld 119 bezieht sich auf Ausnahmen die dann alle im UStG § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 und § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 als steuerfrei aufgeführt sind. Diese wären dann zusätzlich in einem eigenen Konto zu bebuchen. Ob du Einnahmen hast, die da darunter fallen musst du selbst nachlesen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 30.06.2018 14:19:26
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Seiten Administrator
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Fällt a) unter den Übungsleiterfreibetrag von 2.400€? Dann ist das nicht nur umsatzsteuerbefreit, sondern auch von Einkommensteuer befreit. Mach dafür einen eigenen Betrieb auf (im Filter-Menü auf das Fabrik-Icon klicken). Dann in Feld (1)111 (Zeile 11) Deine Einnhamen daraus und nochmal den Freibetrag als Ausgaben in Feld (1)150 (Zeile 23) -- dort aber maximal 2.400€ eintragen.
Für den zweiten Betrieb trägst Du die Einnahmen dann in die andere EÜR, aber auch wieder in Feld (1)111 ein.
(Alle Angaben ohne Gewähr :)
Wahrscheinlich wollen die jetzt auch, dass Du die Steuererklärung elektronisch abgibst, oder? Da wäre mein Tipp https://www.elster.de/eportal/infosei...erformular. |
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Thomas R |
Geschrieben am 30.06.2018 14:45:59
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@mielket. Ich bin hin und wieder auch als Dozent tätig. Da buche ich nur den über den Freibetrag gehenden Betrag in das Feld 1103. Warum mehr Arbeit machen als notwendig.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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McCoy |
Geschrieben am 30.06.2018 15:17:56
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Super, danke. Ich habe das nochmal kontrolliert und es ist tatsächlich so, daß für die private Musikschule sowie für die Theatergruppe so eine Bescheinigung nach UStG § 4 Nr. 20a bzw. 21b vorliegt. Deshalb kommt das also in Konto 1112 bzw. Zeile 12 EÜR.
Übungsleiterfreibetrag trifft nicht zu, da die Musikschule nicht gemeinnützig ist und ich keinen Chor o.ä. leite.
Elsterformular läuft bei mir schon seit ein paar Jahren, nur die EÜR habe ich bisher immer formlos aus easy c&t ausgedruckt und mit den Belegen abgegeben. Da brauchte ich mich um die Felder des offiziellen Formulars nicht kümmern.
Danke für die Hilfe,
McCoy
Bearbeitet von McCoy am 30.06.2018 15:31:18
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Thomas R |
Geschrieben am 30.06.2018 16:52:16
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In Bayern, und m.W. auch in anderen Bundesländern, braucht man seit diesem Jahr überhaupt keine Belege mehr einreichen. Da macht die Nutzung von Elster auch für die EÜR Sinn, da der Bescheid dann schneller kommt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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McCoy |
Geschrieben am 30.06.2018 17:35:37
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Ja, hier in Baden-Württemberg brauche ich auch keine Belege mehr einreichen. |
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