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durchlaufender Posten
fischej
Habe ein Konto eingerichtet "durchlaufender Posten" und dort 2 Einträge. Die tauchen auch nicht in der EUR-Übersicht auf. Mein Problem ist,
dass ich nicht weiss, ob es tatsächlich ein echter durchlaufender Posten ist.

Sachverhalt: Kauf von Anzügen und Aufnäher für Schüler. Im Normalfall wird der empfohlene Verkaufspreis verlangt, der über dem Einkaufspreis liegt. In einem Fall, wo der Käufer mein alter Trainer ist, habe ich diese Anzüge und Aufnäher zum Selbstkostenpreis weiter veräussert. Ich bin derzeit nicht Umsatzsteuerpflichtig, Der Empfänger ist eine Privatperson.

So, muss ich diesen Umsatz als normale Einnahme buchen oder geht auch durchlaufende Posten?
 
Thomas R
Für mich ist das ein ganz normaler Vorgang. Du hast Ware eingekauft und wieder verkauft, als Betriebsausgabe und Betriebseinnahme.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
fischej

Zitat

Thomas R schrieb:

Für mich ist das ein ganz normaler Vorgang. Du hast Ware eingekauft und wieder verkauft, als Betriebsausgabe und Betriebseinnahme.


Hab mir das auch schon gedacht und wieder aus dem durchlaufenden Posten herausgenommen. Aber irgendwie find ich das "blöd", dass das dem Umsatz zugerechnet wird, obschon es konkret keine Differenz zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer gibt, aber dem umsatzsteuerpflichtigen Einkommen wegen der 17500 € Grenze zugerechnet wird.
Bearbeitet von fischej am 03.12.2017 16:07:58
 
mielket
Es kommt ja auch vor, dass Ware unter dem Einkaufspreich verhökert werden muss.

Aber in dem Fall würde ich sagen, könnte es sich um ein Kommissionsgeschäft handeln. Google das mal in Verbindung mit Umsatzsteuer, evtl. kommst Du darüber drum herum.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
fischej
Hab versucht das zu rechercieren. Seh da für mich keine chance. Also lass ich das bei den normalen einnahmen und ausgaben stehen.
 
Thomas R
Hab jetz auch noch mal nachgesehen. In der Einkommensteuer Richtlinie R 4.5 zu §4 steht im Absatz 2

Zeitliche Erfassung von Betriebseinnahmen und -ausgaben

"(2) 1Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben nach den Grundsätzen des § 11 EStG zu erfassen. 2Das gilt auch für Vorschüsse, Teil- und Abschlagszahlungen. 3Hat ein Stpfl. Gelder in fremdem Namen und für fremde Rechnung verausgabt, ohne dass er entsprechende Gelder vereinnahmt, kann er in dem Wirtschaftsjahr, in dem er nicht mehr mit einer Erstattung der verausgabten Gelder rechnen kann, eine Betriebsausgabe in Höhe des nicht erstatteten Betrags absetzen. 4Soweit der nicht erstattete Betrag in einem späteren Wirtschaftsjahr erstattet wird, ist er als Betriebseinnahme zu erfassen."

Danach kann man m.E. entnehmen, dass auch Geschäfte auf und für fremde Rechnung als normale Einnahmen/Ausgaben zu behandeln sind.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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