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Buchung von Sachbezug / Geschenk an Angestellte
payday
Hallo,

ich möchte meiner Angestellten einen steuerfreien Sachbezug von max. 44 EUR zukommen lassen. Wie buche ich das? Reicht da eine Ausgabe-Buchung (mit 0% USt.) auf das Konto "Ausgaben für eigenes Personal" aus?

Oder muss ich da mehrere Buchungen evtl. mit USt. machen, da in der Quittung für das Geschenk auch die USt. ausgewiesen ist und ich mir die VSt. erstatten lassen kann?

Viele Grüße

payday
Bearbeitet von payday am 16.11.2016 11:08:03
 
Thomas R
Ich würde diesen Sachbezug in Höhe von die Netto 44 € monatlich über ein eigenes Ausgabenkonto, welches mit dem Feld 1120 Ausgaben für eigenes Personal verknüpft ist verbuchen. Dort kannst Du das dann besser für USt buchen. Die Einzelbuchung sollte dann m.E. die Beschreibung und den Namen der Person enthalten.

Gedanklich muß man das ja trennen. Du kaufst einen Sachbezug ein und kannst dann die USt als VSt ziehen.
Dann gibst du diesen Sachbezug bis 44 € Netto an den Mitarbeiter. Dies weißt du im Lohnkonto Sachbezug = neues Konto nach.
Bearbeitet von Thomas R am 16.11.2016 18:51:17
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
payday
Hallo Thomas,

danke für deine Antwort.

Zitat

Thomas R geschrieben:
Ich würde diesen Sachbezug in Höhe von die Netto 44 € monatlich über ein eigenes Ausgabenkonto, welches mit dem Feld 1120 Ausgaben für eigenes Personal verknüpft ist verbuchen. Dort kannst Du das dann besser für USt buchen. Die Einzelbuchung sollte dann m.E. die Beschreibung und den Namen der Person enthalten.

Genauso hatte ich mir das auch gedacht. Allerdings bin ich mir unsicher wie ich das mit der USt. und VSt. mache. Denn wenn ich mir die VSt. von dem Sachbezug ziehe, muss ich meines Wissens nach bei der Abgabe des Sachbzugs an den Mitarbeiter auch die USt. wieder abführen (§ 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG).

Leider weiß ich nicht so recht weiß wie ich das mit der abzuführenden USt. in ec&t buche. Irgendjemand eine Idee? Deshalb würde ich gern einfachheitshalber nur eine Ausgabe-Buchung ohne Steuer machen. Allerdings bin ich mehr sehr unsicher, ob dass so in Ordnung geht.

Ich habe auch noch Abschnitt 15.15. Absatz 1 UStAE gefunden. Trifft dies in meinem Fall zu? Dann wäre ich nämlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und das mit der einen Ausgabe-Buchung ohne Steuer wäre meiner Ansicht nach in Ordnung.
Bearbeitet von payday am 16.11.2016 20:05:19
 
Thomas R
Denkfehler? Du buchst die 44 € ja nur einmal. Die Dokumentation für das Lohnkonto ergibt sich ja eben aus diesem zusätzlichen Konto.

Du darfst die 44 € natürlich dann nicht noch einmal über die Gehaltsabrechnung laufen lassen. Sonst wäre es ja eine Doppelbuchung. Da der MA ja eine Sache erhält und eben kein Geld, spielt für ihn die USt keine Rolle.

Deine Quelle greift m.E. nicht. Denn der Sachbezug wird ja nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG gewährt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
payday
Ich habe jetzt noch einmal einen Steuerberater gefragt und laut diesen muss ich die 44 EUR zweimal buchen. Einmal als ganz normale Eingangsrechnung (wo ich mir die Vorsteuer ziehe) und dann noch mal als unentgeltliche Wertabgabe (wo ich die Umsatzsteuer zahle).

Meine geplante Erfassung als eine Ausgabe-Buchung mit 0% USt. wäre in dem Sinne wohl nicht korrekt (auch wenn das Ergebnis meines Erachtens nach das gleiche wäre).

Als müsste ich in ect wohl einmal den Kauf des Sachebzugs ganz normal als Ausgabe mit 19% USt. buchen und dann ein weiteres neutrales Konto anlegen (damit es nicht in die EÜR übernommen wird) auf dem ich die untengeltliche Wertabgabe als Einnahme mit 19% USt. buche. Sehe ich das richtig?
Bearbeitet von payday am 23.11.2016 12:05:00
 
Thomas R
Möglicherweise denkt dein Steuerberater in der doppelten Buchführung, denn wie sonst kommt er auf die Idee etwas zweimal zu buchen.

Überlege dir daher noch einmal meinen Lösungsvorschlag ;-)
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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