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Verpflegungsmehraufwand Künstler
McCoy
Folgende Situation: Ein Künstler fährt um 17.00 Uhr zu Hause los, spielt irgendwo um 20 Uhr einen Auftritt, übernachtet außerhalb, spielt am nächsten Abend wieder einen Auftritt und fährt danach nach Hause, kommt aber erst um 2 Uhr nachts heim.

Zu Möglichkeiten zu rechnen:

A.
1. Tag: 17 bis 24 Uhr = 7h. Also kein Verpflegungsmehraufwand.
2. Tag: 0 bis 24 Uhr = 24h. Also € 24,- Verpflegungsmehraufwand.
3. Tag: 0 bis 2 Uhr= 2h. Also kein Verpflegungsmehraufwand.

B.
1. Tag: 17 bis 17 Uhr = 24h. Also € 24,- Verpflegungsmehraufwand.
2. Tag: 17 bis 2 Uhr = 9h. Also € 12,- Verpflegungsmehraufwand.

Welche Rechnung ist richtg? Wird der Verpflegungsmehraufwand in Abhängigkeit vom Kalendertag oder nach Stunden insgesamt gerechnet?

Das steht hier so ein bißchen unklar, deshalb die Frage:
http://www.reisekostenabrechnung.com/verpflegungsmehraufwand-2014/

Zitat

Zitat von Reisekostenabrechnung.com

Beispiel: Auch im Jahr 2014 wollen wir beispielhaft zeigen, wie die Abrechnung des Tagegeldes im Rahmen der Reisekostenabrechnung aussehen kann: Ein Reisender fährt 3 Tage auf Dienstreise. Am
1. Tag geht es um 14 Uhr los, am 3. Tag kehrt der Reisende um 19 Uhr von seiner Dienstreise zurück. Als Entschädigung erhält er in Summe einen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 48 Euro
von seinem Arbeitgeber erstattet. Unternehmer auf Dienstreisen können diesen Pauschalbetrag zum Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 48 Euro entsprechend steuerlich geltend machen. Der Gesamtbetrag setzt sich dabei aus folgenden Positionen zusammen:

Tag 1 geht von 14 bis 24 Uhr (also 10 Stunden) = 12 Euro.
Tag 2 geht von 0 bis 24 Uhr (also 24 Stunden) = 24 Euro.
Tag 3 geht von 0 bis 19 Uhr (also 19 Stunden) = 12 Euro.


Viele Grüße,
McCoy



Bearbeitet von McCoy am 16.08.2015 03:06:32
 
Thomas R
M.E. ist es A. Für ähnlich gelagerte Fälle würde ich mir aber die offiziellen Beispiele im BMF Schreiben aus dem letzten Herbst durcharbeiten: http://www.bundesfinanzministerium.de...onFile&v=1
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
McCoy
Dank für den Link. Der hilft! Nach kurzer Lektüre ergibt sich für mich sogar:

C:
1. Tag Anreisetag ohne Prüfung der Mindesabwesenheit: Pauschale € 12,-
2. Tag 24h Abwesenheit: Pauschale € 24,-
3. Tag Abreisetag ohne Prüfung der Mindesabwesenheit: Pauschale € 12,-


Zitat

bb )
Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland
47 Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (auswärtige berufliche Tätigkeit) und aus diesem Grund 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann weiterhin eine Pauschale von 24 Euro als Werbungskosten geltend gemacht bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden (Zwischentag).

48 Für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung außerhalb der Wohnung kann ohne Prüfung einer Mindestabwesenheitszeit eine Pauschale von jeweils 12 Euro als Werbungskosten berücksichtigt bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.


Das zutreffende Beispiel wäre mE:

Zitat

Beispiel 34
Monteur M aus D ist von Montag bis Mittwoch in S auswärts tätig. Eine erste Tätigkeitsstätte besteht nicht. M verlässt am Montag um 10.30 Uhr seine Wohnung in D. M verlässt S am Mittwochabend und erreicht seine Wohnung in D am Donnerstag um 1.45 Uhr.

M steht für Montag (Anreisetag) eine Verpflegungspauschale von 12 Euro zu. Für Dienstag und Mittwoch kann M eine Pauschale von 24 Euro beanspruchen, da er an diesen Tagen 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist. Für Donnerstag steht ihm eine Pauschale von 12 Euro zu (Abreisetag).


Richtig oder falsch? :kopfkratz:

Viele Grüße,
McCoy
 
Thomas R
Auch wieder was gelernt. Daher ich jetzt "C" buchen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
McCoy
So hilft man sich gegenseitig ... Smile
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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