Erst einmal wünsche Ich allen hier ein gesundes, glückliches und positiv erfolgreiches Jahr 2015.
Nun zu meinen Fragen:
Ich bin zur Zeit dabei, meine erste Umsatzsteuervoranmeldung zusammen zu stellen.
Da ich erst Ende 2014 meine Steuernummer bekommen habe, zuvor aber schon monatelang Ausgaben für meine Firma getätigt habe, würde ich gerne wissen, ob ich nun besser eine Quartals-Voranmeldung abgeben sollte oder doch lieber versuchen sollte, rückwirkend die einzelnen Monate anzumelden.
Zudem würde ich gerne wissen, ob ich die Fahrtkosten irgendwie bündeln kann, um nicht jeden Tag einzeln in EasyCT eintragen zu müssen.
Mit bündeln meine ich, alle Fahrten für einen Monat zusammen zu rechnen und dann einfach *30 Cent rechnen und für z.B. Monat November (30. oder 31. je nachdem) buchen.
Schlussendlich habe ich noch eine Frage bezüglich der Übernahme von Aufwendungen in das Folgejahr:
Ist es irgendwie möglich, die Aufwendungen von 2014 nach 2015 mitzunehmen?
2014 hatte ich größtenteils nur Aufwendungen für GWG (Renovierung und Einrichtung) + Fahrtkosten und ein paar Fortbildungsaufwendungen. Die jeweiligen Aufwendungen waren aber allesamt meist unter 150 EUR. Ich habe gelesen, dass ich Einzelaufwendungen, die über 150 EUR liegen, über 5 Jahre abschreiben kann.
Wichtig in diesem Zusammenhang wäre noch, dass ich 2014 keinen Umsatz gemacht habe, da erst einmal alles aufgebaut werden musste.
Zu deiner ersten Frage, dies regelt der § 18 Abs. 2 UStG. Danach mußt du in den ersten zwei Jahren monatlich abgeben. Da du deine Steuernummer erst jetzt erhalten hast, solltest du mit deinem FA klären, ob du für 2014 nicht gleich eine Jahresmeldung zum 10.01. (!) abgeben kannst. Denn Rückwirkend könntest du eigentlich keine Monatsmeldungen abgeben - da lasse ich mich aber gerne korrigieren.
Frage 2. Auch ich nutze meinen Privatwagen beruflich, da Nutzung unter 50 %, bei mehr wäre er Betriebsvermögen (!) und erfasse meine beruflichen in einer Excelliste mit Datum, Reisestrecke, km in eier Art Kalender (gibt es im Netz) und nehme dies monatlich in die Buchungsdatei. Da ohne USt könnte ich dies auch in einer Jahresbuchung machen, da wir EÜ Rechner ja auch zeitnah buchen sollten, halte ich dies für einen guten Kompromiss.
Für GWG's also geringwertige Wirtschaftsgüter (nicht Renovierung) ist der § 6 EStG zuständig. Du kannst aber, wenn die Einzelbeträge ohne USt zwischen 150 und 1000 € liegen diese in einem jährlichen Sammelposten zusammenfassen und diese über 5 Jahre abschreiben.
Die Renovierungskosten (Malern) des Arbeitszimmers - soweit es ausschließlich beruflich genutzt wird sowie die anteiligen Kosten für Miete od. Grundsteuer, Strom, Gas, Wasser, Müll, Hausversicherungen, berechne ich im Verhältnis der Flächen ArbZi zu Gesamt-Wohnfläche und sind jährliche Betriebsausgaben. Da habe ich drei Buchungen, nämlich ArbZi mit 19%, mit 7% (bei uns Wasser) und ArbZi mit 0 % USt (bei uns Vers. kommunales. Abwasser und Müll).
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Meinst du mit einer Gesamtanmeldung für 2014 die Umsatzsteuererklärung?
Bei EasyCT habe ich unter den Formularen nur die Umsatzsteuervoranmeldungen für die jeweiligen Monate und Quartale zur Auswahl.
Bezüglich den Fahrtaufwendungen ist ja dann alles in Butter. Die kommen in meine EÜR und fertig.
Zum Thema Geschäfts-/Arbeitsräume: Ich habe mir ein Büro angemietet. Ist diese Miete eigentlich irgendwie steuerlich relevant oder nur für die Gewinnermittlung? Ich habe mal gelesen, dass Miete für den Mieter steuerfrei sein soll.
Habe ich von den 2014 gezahlten Vorsteuerbeträgen überhaupt irgendetwas? 2014 kann ich ja nichts gegenrechnen, da kein Umsatz getätigt wurde.
Kann ich die 2015 gegenrechnen, muss ich die abschreiben oder bekomme ich vom Finanzamt einen Scheck über die geleistete Vorsteuer?
Kläre bitte dringend zuerst mit deinem FA ab wann du wie USt abzuführen hast bzw. die VSt ziehen darfst. Bei uns in Bayern teilt einem dass das FA bei der Anmeldung mit.
Miete regelt § 4 Nr: 12 a) UStG , es kommt aber darauf an, ob dein Vermieter zur USt optiert hat, dann ist sie für dich natürlich VSt, die du zurück erhälst.
Natürlich hast du etwas von in 2014 gezahlter USt, die du als VSt zurück erhälst. Wenn du weniger oder keine Einnahmen hast, aber Ausgaben, dann bekommst du die USt als VSt zurück. Das ist ja der Witz an der Sache. Daher verstehe ich die nicht, die nicht zur Vst Lösung optieren sondern auf die Verrechnung verzichten.
Nein 2014 wird nicht gegen 2015 gegenrechnet. Und einen Scheck bekommst du nicht, sondern die Erstattung erfolgt auf das benannte Bankkonto.
Bei deinen vielen Fragen zur EÜR. Wäre es nicht sinnvoll, einen entsprechenden Kurs bei der IHK oder zumindest bei der VHS zu belegen? Denn das Buchungs- und Steuerthema ist nicht ohne. Ein Geschäft eventuell ohne Grundkenntnisse auch zur Wirtschaftlichkeitsrechnung oder Controlling zu betreiben kann da furchbar ins Auge gehen. Und selbst wenn du einen Steuerberater hast, solltest du für den ein Gesprächspartner "auf Augenhöhe" sein.
Denn die Meisten von uns hier sind auch nur Laien und unsere tipps müssen nicht unbedingt zu 100 % richtig sein.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Ein Seminar zum Thema EÜR und Umsatzsteuervoranmeldung habe ich tatsächlich besucht und es war auch sehr informativ.
Ich denke, dass sich das mit der Zeit alles positiv ergibt und die Buchführung leicht zu absolvieren sein wird.
Ein schönes Wochenende wünscht
Frei
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?