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Fahrtaufwendungen bündeln + Vormonate
Freilandser
Hallo zusammen.

Erst einmal wünsche Ich allen hier ein gesundes, glückliches und positiv erfolgreiches Jahr 2015. Grin

Nun zu meinen Fragen:

Ich bin zur Zeit dabei, meine erste Umsatzsteuervoranmeldung zusammen zu stellen.
Da ich erst Ende 2014 meine Steuernummer bekommen habe, zuvor aber schon monatelang Ausgaben für meine Firma getätigt habe, würde ich gerne wissen, ob ich nun besser eine Quartals-Voranmeldung abgeben sollte oder doch lieber versuchen sollte, rückwirkend die einzelnen Monate anzumelden.

Zudem würde ich gerne wissen, ob ich die Fahrtkosten irgendwie bündeln kann, um nicht jeden Tag einzeln in EasyCT eintragen zu müssen.
Mit bündeln meine ich, alle Fahrten für einen Monat zusammen zu rechnen und dann einfach *30 Cent rechnen und für z.B. Monat November (30. oder 31. je nachdem) buchen.

Schlussendlich habe ich noch eine Frage bezüglich der Übernahme von Aufwendungen in das Folgejahr:
Ist es irgendwie möglich, die Aufwendungen von 2014 nach 2015 mitzunehmen?
2014 hatte ich größtenteils nur Aufwendungen für GWG (Renovierung und Einrichtung) + Fahrtkosten und ein paar Fortbildungsaufwendungen. Die jeweiligen Aufwendungen waren aber allesamt meist unter 150 EUR. Ich habe gelesen, dass ich Einzelaufwendungen, die über 150 EUR liegen, über 5 Jahre abschreiben kann.
Wichtig in diesem Zusammenhang wäre noch, dass ich 2014 keinen Umsatz gemacht habe, da erst einmal alles aufgebaut werden musste.

Vielen Dank für eure Antworten. Grin
Viele Grüße
Frei
 
Thomas R
Zu deiner ersten Frage, dies regelt der § 18 Abs. 2 UStG. Danach mußt du in den ersten zwei Jahren monatlich abgeben. Da du deine Steuernummer erst jetzt erhalten hast, solltest du mit deinem FA klären, ob du für 2014 nicht gleich eine Jahresmeldung zum 10.01. (!) abgeben kannst. Denn Rückwirkend könntest du eigentlich keine Monatsmeldungen abgeben - da lasse ich mich aber gerne korrigieren.

Frage 2. Auch ich nutze meinen Privatwagen beruflich, da Nutzung unter 50 %, bei mehr wäre er Betriebsvermögen (!) und erfasse meine beruflichen in einer Excelliste mit Datum, Reisestrecke, km in eier Art Kalender (gibt es im Netz) und nehme dies monatlich in die Buchungsdatei. Da ohne USt könnte ich dies auch in einer Jahresbuchung machen, da wir EÜ Rechner ja auch zeitnah buchen sollten, halte ich dies für einen guten Kompromiss.

Für GWG's also geringwertige Wirtschaftsgüter (nicht Renovierung) ist der § 6 EStG zuständig. Du kannst aber, wenn die Einzelbeträge ohne USt zwischen 150 und 1000 € liegen diese in einem jährlichen Sammelposten zusammenfassen und diese über 5 Jahre abschreiben.

Die Renovierungskosten (Malern) des Arbeitszimmers - soweit es ausschließlich beruflich genutzt wird sowie die anteiligen Kosten für Miete od. Grundsteuer, Strom, Gas, Wasser, Müll, Hausversicherungen, berechne ich im Verhältnis der Flächen ArbZi zu Gesamt-Wohnfläche und sind jährliche Betriebsausgaben. Da habe ich drei Buchungen, nämlich ArbZi mit 19%, mit 7% (bei uns Wasser) und ArbZi mit 0 % USt (bei uns Vers. kommunales. Abwasser und Müll).
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Freilandser
Hallo Thomas.

Vielen Dank für deine Antworten. Grin

Meinst du mit einer Gesamtanmeldung für 2014 die Umsatzsteuererklärung?
Bei EasyCT habe ich unter den Formularen nur die Umsatzsteuervoranmeldungen für die jeweiligen Monate und Quartale zur Auswahl.

Bezüglich den Fahrtaufwendungen ist ja dann alles in Butter. Die kommen in meine EÜR und fertig.

Zum Thema Geschäfts-/Arbeitsräume: Ich habe mir ein Büro angemietet. Ist diese Miete eigentlich irgendwie steuerlich relevant oder nur für die Gewinnermittlung? Ich habe mal gelesen, dass Miete für den Mieter steuerfrei sein soll.

Habe ich von den 2014 gezahlten Vorsteuerbeträgen überhaupt irgendetwas? 2014 kann ich ja nichts gegenrechnen, da kein Umsatz getätigt wurde.
Kann ich die 2015 gegenrechnen, muss ich die abschreiben oder bekomme ich vom Finanzamt einen Scheck über die geleistete Vorsteuer? Grin

Vielen Dank.
Viele Grüße
Frei
 
Thomas R
Kläre bitte dringend zuerst mit deinem FA ab wann du wie USt abzuführen hast bzw. die VSt ziehen darfst. Bei uns in Bayern teilt einem dass das FA bei der Anmeldung mit.

Miete regelt § 4 Nr: 12 a) UStG , es kommt aber darauf an, ob dein Vermieter zur USt optiert hat, dann ist sie für dich natürlich VSt, die du zurück erhälst.

Natürlich hast du etwas von in 2014 gezahlter USt, die du als VSt zurück erhälst. Wenn du weniger oder keine Einnahmen hast, aber Ausgaben, dann bekommst du die USt als VSt zurück. Das ist ja der Witz an der Sache. Daher verstehe ich die nicht, die nicht zur Vst Lösung optieren sondern auf die Verrechnung verzichten.

Nein 2014 wird nicht gegen 2015 gegenrechnet. Und einen Scheck bekommst du nicht, sondern die Erstattung erfolgt auf das benannte Bankkonto.

Bei deinen vielen Fragen zur EÜR. Wäre es nicht sinnvoll, einen entsprechenden Kurs bei der IHK oder zumindest bei der VHS zu belegen? Denn das Buchungs- und Steuerthema ist nicht ohne. Ein Geschäft eventuell ohne Grundkenntnisse auch zur Wirtschaftlichkeitsrechnung oder Controlling zu betreiben kann da furchbar ins Auge gehen. Und selbst wenn du einen Steuerberater hast, solltest du für den ein Gesprächspartner "auf Augenhöhe" sein.

Denn die Meisten von uns hier sind auch nur Laien und unsere tipps müssen nicht unbedingt zu 100 % richtig sein.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Freilandser
Hallo Thomas.

Vielen Dank für deine vielen Antworten.

Ein Seminar zum Thema EÜR und Umsatzsteuervoranmeldung habe ich tatsächlich besucht und es war auch sehr informativ.
Ich denke, dass sich das mit der Zeit alles positiv ergibt und die Buchführung leicht zu absolvieren sein wird.
Grin

Ein schönes Wochenende wünscht
Frei
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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