Hallo,
ich bin frischer Kleinunternehmer (Mediengestalter, Musikverlag und Online-Shop) und kämpfe mich gerade durch die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu den richtigen EÜR-Konten.
Stimmt das so?:
EINNAHMEN:
Verkaufseinnahmen durch Vertriebe, Mediengestalter Jobs, Verkäufe im eigenen Online-Shop, Verkäufe über fremde Shops (Amazon etc) = "Betreibseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsätze aus §19 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2"
Hier mal meine Kommentare, wobei du sicherlich unter dem Schraubenschlüssel die Auswahlmöglichkeiten die Konten zu zuordnen gefunden hast, und lass dich nicht vom Datum von der Bezeichnung E/Ü Rechnung 2012 irritieren. Die Zuordnungen gelten natürlich auch 2013 und 2014.
Nicht ganz, die Telefonkosten gehören zu "Aufwendungen für Telekommunikation"
Zitat
Reisekosten (gelegentlich von daheim zu Kunden)
[color=blue]"Abziehbare Aufwendung für Wege zwischen Wohung und Betrieb"
M.E. passt hier eher "Übrige Betriebsausgaben", wobei die Tagesspesen bei mehr als 8 Stunden von 12 € (ab 1.1.2014) unter "Verpflegungsmehraufwendungen" zu buchen sind.
Zitat
Website / Serverkosten
"Aufwendungen für Telekommunikation"
Zitat
Betriebliche Anschaffungen (PC, Bürogeräte mit 1 oder mehreren Jahren AfA)
[color=blue]= ?
AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter
Zitat
Gibt es zudem vielleicht irgendwo eine ausführliche Erklärung der ganzen EÜR-Konten?
ich wünsche ein frohes neues Jahr!
Vielen Dank für ihre Antworten und den Link!
Ich hätte da noch 4 kleine Fragen.
Bei Reisekosten...
Wenn ich auf dem Weg zu einem Kunden mit verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bin (dazu je Hin- und Rückfahrt), muss ich dann jeden Fahrschein/Beleg einzeln als Ausgabe buchen, oder kann man das für diesen einen Kundenbesuch zusammenfassen?
Wenn ich von einer anderen Firma etwas nach meinen Vorgaben herstellen lasse (z.B. Druckprodukt oder Tonträgerherstellung), buche ich das dann als Dienstleistung oder als Ware? Irgendwie ist es ja beides.
Ich hatte letztens für einem Bekannten (auch Selbststndigen) die Begleichung einer kleinen Rechnung übernommen. Ich hab den Betrag dann dem Bekannten in Rechnung gestellt. Zählt diese Einnahme dann normal als "Betreibseinnahme als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsätze aus §19 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2"? Und die Ausgabe zählt als "Sonstige abziehbare Betriebsausgaben"?
Was mich im Programm bei den Formularen etwas verwirrt sind die Hinweise auf veraltete Felder bei "E/Ü-Rechnung 2012". Wird es bald ein Update mit dem 2013'er Formular geben?
Nochmal vielen Dank für ihre Hilfe!
Bearbeitet von kurt1000 am 01.01.2014 14:39:49
kurt1000 geschrieben:
Hallo Herr Riemann,
ich wünsche ein frohes neues Jahr!
Vielen Dank für ihre Antworten und den Link!
Ich hätte da noch 4 kleine Fragen.
Danke. Die guten Wünsche erwidere ich gerne. Ggfs. bleibe ich bei einem "du", das ist in Foren üblich
Zitat
Bei Reisekosten...
Wenn ich auf dem Weg zu einem Kunden mit verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bin (dazu je Hin- und Rückfahrt), muss ich dann jeden Fahrschein/Beleg einzeln als Ausgabe buchen, oder kann man das für diesen einen Kundenbesuch zusammenfassen?
Ich klebe die zusammenhängenden auf eine DIN A4 Seite, addiere das am Rand und buche dann die addierte Summe unter einer Belegnummer.
Zitat
Wenn ich von einer anderen Firma etwas nach meinen Vorgaben herstellen lasse (z.B. Druckprodukt oder Tonträgerherstellung), buche ich das dann als Dienstleistung oder als Ware? Irgendwie ist es ja beides.
Das ist egal, den es bleibt eine Ausgabe. Wichtiger wäre eher es weiterzureichende Werbeartikel oder zur Eigennutzung vorgesehen, also z.B. ein sog. geringwertiges Wirtschaftsgut ist. Massgeblich sind nur die Grupen der EÜR, wie man sie dem Link entnehmen kann. Also i.d.R. wohl "Sonstige Betriebsausgaben. Intern - für die EÜR fasse ich das dann zusammen, trenne ich diese Gruppe der Zeile 47 in Büromaterial, Marketingkosten, Mitgliedschaften, Reisekosten und sonstige Betriebsausgaben auf. Dies dient nur meinem eigenen Controlling. Für die EÜR steht dann alles in Zeile 47.
Zitat
Ich hatte letztens für einem Bekannten (auch Selbststndigen) die Begleichung einer kleinen Rechnung übernommen. Ich hab den Betrag dann dem Bekannten in Rechnung gestellt. Zählt diese Einnahme dann normal als "Betreibseinnahme als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsätze aus §19 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2"? Und die Ausgabe zählt als "Sonstige abziehbare Betriebsausgaben"?
Rechnung bleibt Rechnung. Ob für Freund oder Feind ist der EÜR egal. Bei den Ausgaben kommt es darauf an, was es denn war.
Zitat
Was mich im Programm bei den Formularen etwas verwirrt sind die Hinweise auf veraltete Felder bei "E/Ü-Rechnung 2012". Wird es bald ein Update mit dem 2013'er Formular geben?
Nicht verwirren lassen. Und ob sich an der Gliederung der EÜR, und damit an den Feldern, etwas ändert, entscheidet der liebe Gott - oh entschuldige, ich meine natürlich das federführende bayerische Finanzministerium - wenn ich mich nicht irre. Damit werden wir leben müssen.
Zitat
Nochmal vielen Dank für ihre Hilfe!
Gerne
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.