Hallo,
ich bin frischer Kleinunternehmer (Mediengestalter, Musikverlag und Online-Shop) und kämpfe mich gerade durch die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu den richtigen EÜR-Konten.
Stimmt das so?:
EINNAHMEN:
Verkaufseinnahmen durch Vertriebe, Mediengestalter Jobs, Verkäufe im eigenen Online-Shop, Verkäufe über fremde Shops (Amazon etc) = "Betreibseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsätze aus §19 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2"
Hier mal meine Kommentare, wobei du sicherlich unter dem Schraubenschlüssel die Auswahlmöglichkeiten die Konten zu zuordnen gefunden hast, und lass dich nicht vom Datum von der Bezeichnung E/Ü Rechnung 2012 irritieren. Die Zuordnungen gelten natürlich auch 2013 und 2014.
Nicht ganz, die Telefonkosten gehören zu "Aufwendungen für Telekommunikation"
Zitat
Reisekosten (gelegentlich von daheim zu Kunden)
[color=blue]"Abziehbare Aufwendung für Wege zwischen Wohung und Betrieb"
M.E. passt hier eher "Übrige Betriebsausgaben", wobei die Tagesspesen bei mehr als 8 Stunden von 12 € (ab 1.1.2014) unter "Verpflegungsmehraufwendungen" zu buchen sind.
Zitat
Website / Serverkosten
"Aufwendungen für Telekommunikation"
Zitat
Betriebliche Anschaffungen (PC, Bürogeräte mit 1 oder mehreren Jahren AfA)
[color=blue]= ?
AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter
Zitat
Gibt es zudem vielleicht irgendwo eine ausführliche Erklärung der ganzen EÜR-Konten?
ich wünsche ein frohes neues Jahr!
Vielen Dank für ihre Antworten und den Link!
Ich hätte da noch 4 kleine Fragen.
Bei Reisekosten...
Wenn ich auf dem Weg zu einem Kunden mit verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bin (dazu je Hin- und Rückfahrt), muss ich dann jeden Fahrschein/Beleg einzeln als Ausgabe buchen, oder kann man das für diesen einen Kundenbesuch zusammenfassen?
Wenn ich von einer anderen Firma etwas nach meinen Vorgaben herstellen lasse (z.B. Druckprodukt oder Tonträgerherstellung), buche ich das dann als Dienstleistung oder als Ware? Irgendwie ist es ja beides.
Ich hatte letztens für einem Bekannten (auch Selbststndigen) die Begleichung einer kleinen Rechnung übernommen. Ich hab den Betrag dann dem Bekannten in Rechnung gestellt. Zählt diese Einnahme dann normal als "Betreibseinnahme als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsätze aus §19 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2"? Und die Ausgabe zählt als "Sonstige abziehbare Betriebsausgaben"?
Was mich im Programm bei den Formularen etwas verwirrt sind die Hinweise auf veraltete Felder bei "E/Ü-Rechnung 2012". Wird es bald ein Update mit dem 2013'er Formular geben?
Nochmal vielen Dank für ihre Hilfe!
Bearbeitet von kurt1000 am 01.01.2014 14:39:49
kurt1000 geschrieben:
Hallo Herr Riemann,
ich wünsche ein frohes neues Jahr!
Vielen Dank für ihre Antworten und den Link!
Ich hätte da noch 4 kleine Fragen.
Danke. Die guten Wünsche erwidere ich gerne. Ggfs. bleibe ich bei einem "du", das ist in Foren üblich
Zitat
Bei Reisekosten...
Wenn ich auf dem Weg zu einem Kunden mit verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bin (dazu je Hin- und Rückfahrt), muss ich dann jeden Fahrschein/Beleg einzeln als Ausgabe buchen, oder kann man das für diesen einen Kundenbesuch zusammenfassen?
Ich klebe die zusammenhängenden auf eine DIN A4 Seite, addiere das am Rand und buche dann die addierte Summe unter einer Belegnummer.
Zitat
Wenn ich von einer anderen Firma etwas nach meinen Vorgaben herstellen lasse (z.B. Druckprodukt oder Tonträgerherstellung), buche ich das dann als Dienstleistung oder als Ware? Irgendwie ist es ja beides.
Das ist egal, den es bleibt eine Ausgabe. Wichtiger wäre eher es weiterzureichende Werbeartikel oder zur Eigennutzung vorgesehen, also z.B. ein sog. geringwertiges Wirtschaftsgut ist. Massgeblich sind nur die Grupen der EÜR, wie man sie dem Link entnehmen kann. Also i.d.R. wohl "Sonstige Betriebsausgaben. Intern - für die EÜR fasse ich das dann zusammen, trenne ich diese Gruppe der Zeile 47 in Büromaterial, Marketingkosten, Mitgliedschaften, Reisekosten und sonstige Betriebsausgaben auf. Dies dient nur meinem eigenen Controlling. Für die EÜR steht dann alles in Zeile 47.
Zitat
Ich hatte letztens für einem Bekannten (auch Selbststndigen) die Begleichung einer kleinen Rechnung übernommen. Ich hab den Betrag dann dem Bekannten in Rechnung gestellt. Zählt diese Einnahme dann normal als "Betreibseinnahme als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsätze aus §19 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2"? Und die Ausgabe zählt als "Sonstige abziehbare Betriebsausgaben"?
Rechnung bleibt Rechnung. Ob für Freund oder Feind ist der EÜR egal. Bei den Ausgaben kommt es darauf an, was es denn war.
Zitat
Was mich im Programm bei den Formularen etwas verwirrt sind die Hinweise auf veraltete Felder bei "E/Ü-Rechnung 2012". Wird es bald ein Update mit dem 2013'er Formular geben?
Nicht verwirren lassen. Und ob sich an der Gliederung der EÜR, und damit an den Feldern, etwas ändert, entscheidet der liebe Gott - oh entschuldige, ich meine natürlich das federführende bayerische Finanzministerium - wenn ich mich nicht irre. Damit werden wir leben müssen.
Zitat
Nochmal vielen Dank für ihre Hilfe!
Gerne
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?