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Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen und UStVA Problem
desmurfer
Hallo,
habe eine Rechnung für eine Fa. in der Schweiz gestellt und als "Umsatzsteuerfreie, nicht steuerbare Betriebseinnahmen verbucht". Der Betrag erscheint auch wie er soll in Feld 48 des UStVA Formulars. Er soll laut FA aber auch noch in Feld 45 erscheinen, unter "Ergänzende Angaben zu Umsätzen". Geht das und wenn ja wie? Wird eine entsprechende Einstellung auch bei Übertragung per Elster berücksichtigt?

Gruß, de smurfer
Bearbeitet von desmurfer am 04.08.2012 17:27:52
 
mielket
Ich würde es stark bezweifeln, dass man ein und dieselbe Summe in der gleiche Spalte des Formulars doppelt aufführen muss. Einfach widersinnig. Würde mich nicht wundern, wenn die bei der Einkommensteuererklärung dann nochmal darauf zurück kommen und fragen, wo denn diese Summe geblieben ist. Da würde ich nochmal ganz genau die Ausfüllanleitung der UStVA lesen.

Ansonsten einfach ein Privat-Konto, etwa "/Ergänzende Angaben: Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" anlegen und es mit Feld 45 verknüpfen.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
desmurfer
Danke für die Antwort - ich bin wohl der FA Logik aufgesessen: "Ergänzende Angaben" sind wohl nicht Ergänzungen zu den gemachten Angaben. Ich verknüpfe also in meinem Fall mit Feld 45 und mache keine weiteren Angaben
 
joey
Sorry, aber ihr versteht nicht ganz, was ihr da macht und meckert daher vorzeitig und grundlos drauflos. Ausfuhrlieferungen in die Schweiz nach § 4 (1a) u. § 6 UStG gehören in das Formular, Zeile 23, Feldbezeichnung 43 und nicht 48, denn man hat auch bei Ausfuhrlieferungen in die Schweiz den vollen Vorsteuerabzug, siehe auch § 15 (3) Nr. 1a UStG!

Die ergänzenden Angaben lt. den Zeilen 37-42 nehmen auch Bezug auf die Schweizer Lieferung und zwar gehört die, wie vom FA richtig erwähnt, in die Zeile 42, Feldbezeichnung 45, insofern ist der Doppeleintrag richtig und erforderlich. Macht zwar ein bisschen Buchführungsarbeit, aber der Fehler liegt nicht im System, sondern bei denen, die das System nicht gut genug kennen.



 
desmurfer
Also ich bin nach mielkets Kommentar auf die Suche gegangen:

Zitat

„steuerfrei“ ist nicht gleich „nicht steuerbar“

Zitat

IHK Stuttgart sagt:
Grundregel: Leistungen an Unternehmen sind für das Unternehmen dort steuerbar, wo der Leistungsempfänger (Auftraggeber) seinen Sitz hat. Leistungen, die nach der Grundregel im Drittland steuerbar sind, müssen in die Zeile 42, Kennziffer 45.
(http://tinyurl.com/cb5pejj)
also: in D nicht steuerbar

Zitat

UstVA Formular Zeile 23 (und 24): ist für "steuerfreie Umsätze"

Zitat

Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2012:
Zeile 42: Einzutragen sind die übrigen nicht steuerbaren Umsätze, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und die der Umsatzsteuer unterlägen, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären


Deswegen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass für meinen Umsatz nur Feld 45 ausgefüllt werden müsste. Ist das also wirklich falsch?
 
joey
Mal von vorn. Was liegt bei dir vor, eine Lieferung, Werklieferung oder eine sonstige Leistung? Dann ermitteln wir den Ort der Lieferung/ Leistung und dann kann man weitersehen. Die Steuerbarkeit ist kein Problem, das liegt wohl zweifelsohne vor, denn als steuerpflichtiger Unternehmer in Deutschland hast du eine Lieferung oder sonstige Leistung im Rahmen deines Unternehmens gegen Entgelt ausgeführt. Du hast bei der Ausgangsstellung, Rechnung an Schweizer nicht ausgeführt, ob du geliefert hast oder eine sonstige Dienstleistung vorliegt, ich war von einer Lieferung ausgegangen. Ich kann nicht genauer antworten als die Fragestellung ist.
 
desmurfer
Richtig, ich war da in meinem ersten Post nicht konkret genug. Es handelt sich um eine Dienstleistung (Unternehmensberatung) für meinen Auftraggeber, der eine Schweizer GmbH ist, erbracht in Deutschland. In der Rechnung hab ich den von der IHK Stuttgart empfohlenen Zusatz "Da es sich beim Leistungsempfänger um ein Schweizer Unternehmen handelt und die Leistung gem. § 3a UStG im umsatzsteuerrechtlichen Sinn als nicht im Inland steuerbare Leistung gilt, wird in der Rechnung keine deutsche Umsatzsteuer berechnet." aufgenommen.
Bearbeitet von desmurfer am 11.08.2012 10:35:40
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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