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7% für jpg und homepage?
dette23
Wenn ich etwas geistig herstelle und es nicht drucken lasse, dann wird es doch mit 7% versteuert oder?

1. Wenn ich z. B. ein Plakat designe und die jpg verschicke an den Kunden.

2. Oder ein Logo digital nachbearbeite und dieses per Datei an den Kunden verschicke.

3. Oder wenn ich eine webseite erstelle, die ja auch nur als Datei im Universum rumfliegt Wink.

Danke für eure Mühe.

dette


Freundliche Grüße
dette
 
www.declex.de
hans50
Moin Dette

Zitat

dette23 hat geschrieben:
...Wenn ich etwas geistig herstelle und es nicht drucken lasse, dann wird es doch mit 7% versteuert oder?

1. Wenn ich z. B. ein Plakat designe und die jpg verschicke an den Kunden.

2. Oder ein Logo digital nachbearbeite und dieses per Datei an den Kunden verschicke.

3. Oder wenn ich eine webseite erstelle, die ja auch nur als Datei im Universum rumfliegt Wink....


Ein kompliziertes Thema.

Der zuständige Steuerparagraph ist § 12-2-7-c des Umsatzsteuergesetzes.

Dort steht aber nur:

Zitat

Zitat § 12, Absatz (2), Punkt 7, Satz c) UStG:

"...die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben...
.

Du müßtest hiezu mal das Urheberrechtsgesetz durchflöhen. Es ist einigermaßen kompliziert und geht auch z.T. ziemlich tief in Einzelheiten.

Z.B. könnte sich ein unfreundlicher Finanzbeamter an Deinem Beispiel 2. hochziehen: Nachbearbeitung eines Logos. Da wäre dann zu beweisen, wie hoch Dein geistiger Anteil an der Arbeit ist - das Logo beruht ja auf der geistigen Arbeit eines anderen.

Andererseits fallen auch gedruckte geistige Arbeiten unter die 7%-Steuer, z.B. Bücher, Zeitungen usw. Aber davon auch wieder nicht alle, z.B. Werbeschriften (oder Pornographie, nur am Rande erwähnt).

Es ist verflixt kompliziert. Du müßtest tatsächlich jeden einzelnan Fall vor dem Hintergrund des Urheberrechtsgestzes betrachten und dann entscheiden.

Leider fällt mir dazu nicht mehr ein.

lG
 
dette23
danke für die Infos.

O.K. die Nachzeichnung des Logos fällt dann tatsächlich raus, da es reines Handwerk war und kein geistiges Eigentum.

Bei den webseiten ist es so, dass ich templates und software verwende, dessen Urheber ich nicht bin. Ich verändere sie zwar, aber kann mich trotzdem wahrscheinlich nicht als Urheber bezeichnen.

Na ja, damit es später keine Rückzahlungen gibt, werde ich wohl lieber alles mit 19 % versteuern.

Ich hatte jetzt ein Plakat erstellt, dass aus meinen eigenen Fotos und meinen Ideen entstand. Dieses habe ich nur als jpg an den Kunden geschickt. Hier war der Herr vom Finanzamt zwar auch nicht ganz sicher, aber er meinte, es müsste mit 7% gehen.

Falls jemand etwas anderes weiß, dann freue ich mich über Infos. Ich habe keine Lust später mal nachzahlen zu müssen.
Freundliche Grüße
dette
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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