Quelle:
http://www.mediafon.net/meldung_vollt..._allgemein
Hi Leute, das klingt alles easy, wie aber ist in solchen Fällen mit der Vorsteuerberichtigung zu verfahren, z. B. in Hinblick auf Lagerbestände?
Im Klartext bedeutet die Gesetzesänderung nach meiner Leseart, dass jeder Unternehmer, der 2011 unter 17500,00 EUR Umsatz (incl. Ust.) erwirtschaftet hat, automatisch zum sogenannten Kleinunternehmer wird, wenn er denn kein Dementi äußert!
Muss die Vorsteuerberichtigung in diesem Fall erst bei Verkauf der Lagerware oder gleich bei Wechsel der Besteuerungsform (Besteuerungsart) vorgenommen werden?
Herzlichen Dank für jeden zweckdienlichen Hinweis.
Gruß Thom@s
PS. Die Gesetzesgrundlage dazu wurde u. a. hier benannt:
[url]http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/W/Wechsel-der-Besteuerungsform.html
[/url]
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
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