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Frage zur elektronischen Buchführung
Bergretti
Hallo alle zusammen,

ich habe seit 2 Jahren ein sehr kleines Sportgeschäft in Österreich und bereite die Buchhaltung(E/A Rechnung) in Papierform vor und übergebe sie dann dem Steuerberater, der den Rest für mich erledigt.

Ich habe mir aber nun euer Programm angesehen und es hat mir auf den ersten Blick so gut gefallen, dass ich ernsthaft daran denke auf dieses Programm umzusteigen. Es ist einfach, logisch aufgebaut, und sehr benutzerfreundlich.

Folgende Frage habe ich aber noch:

Wie geht ihr mit der Forderung der BAO um, dass alle Änderungen auch nachträglich ersichtlich sein müssen? Bei eurem Programm kann man die Buchungszeilen ja ändern und löschen.

Ist es möglich die Bestandskonten auch einzeln auszudrucken?

Vielen Dank für eure Antworten.
 
Killy
Hallo
Ein Kollege von mir durfte bereits beim FA vorsprechen.
Er hat eine Prüfung erhalten
Die Dame vom FA war begeistert von der Art der Buchhaltung
Zur Zeit verwenden es 3 Kollegen in meiner Gegend
Wir haben auch das U30 und U1 Formular für Österreich vorbereitet

MfG
Killy
 
brigadier

Zitat

Killy geschrieben:
Hallo
Ein Kollege von mir durfte bereits beim FA vorsprechen.
Er hat eine Prüfung erhalten
Die Dame vom FA war begeistert von der Art der Buchhaltung
Zur Zeit verwenden es 3 Kollegen in meiner Gegend
Wir haben auch das U30 und U1 Formular für Österreich vorbereitet

MfG
Killy


Dem kann ich nur zustimmen, bei einer Umsatzsteuerprüfung habe ich auch meine Unterlagen zur Verfügung gestellt, dazu drucke ich die die Journale pro Monat und Konten aus, sowie die Umsatzsteuerberechnung, und die Einnahmen/Überschussrechnung,diese hefte ich dann zu den Monaten dazu. Es gab nichts zu beanstanden.
 
mielket
Ist mir bewusst, dass nachträgliches Löschen und Ändern nicht so ganz korrekt ist, aber hey: es ist eine Einnahmen-Ausgabenrechnung! Viele machen das sogar mit Excel -- da ist auch alles änderbar. Hier würde ich bürokratischer Erbsenzählerei den rechtstaatlichen Ansatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel gegenüberstellen: Selbst wenn Du Deine Buchführung mit SAP machen würdest, könntest Du mit dem Einspielen eines alten Backups -- rein technisch -- auch eine Löschung durchführen. Die einzige Lösung gegen nachträgliche Änderung/Löschung wäre, wenn Du Deine Buchführung direkt auf einem Web-Formular der Finanzbehörden machen würdest oder ein entspr. Zertifizierungssystem mit elektr. Unterschrift für jede Buchung einsetzen würdest. Auf diese technische Hilfestellung würde ich schon bestehen, wenn die Forderung ernsthaft erhoben würde -- zusätzlich zu einer auf die Verfassung Bezug nehmende Begründung des wahnwitzigen Aufwands.

Was anderes ist es natürlich in großen Firmen, wo es bei Buchführungsprogrammen eine Benutzerverwaltung mit verschiedenen Privilegien gibt. Da würde lustiges Herumändern wohl schnell zu Chaos führen.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Bergretti
Vielen Dank für eure Antworten.
Wahrscheinlich sollte ich mir darüber nicht allzu viele Gedanken machen.

Ich werde das Programm jetzt noch ein wenig testen und dann meine Entscheidung treffen, ob ich umsteige oder nicht.
Aber bis jetzt gefällt mir ECT sehr gut.
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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