sorry, wenn die Frage schon x-mal vorkam:
Ich gebe vierteljährlich (ohne verlängerte Frist) meine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Bislang habe ich das so gehandhabt, dass die gezahlte Vorsteuer des 4. Quartals des Vorjahres die erste Buchung des neuen Jahres war, hat auch irgendwie geklappt, zumindest hatte mein FA das nie moniert. Auch Nachzahlungen für das Vorjahr buchte ich dann, wenn ich sie gezahlt habe.
Nun bin ich aber letztes Jahr umgezogen und der Datenabgleich zwischen den Finanzämtern scheint eher schleppend bzw. nicht vorhanden zu sein. Und da habe ich jetzt Sorge, dass die mit meiner (falschen?!) Art der Buchung nicht klar kommen und ich Vorsteuer nachzahlen muss, obwohl eigentlich alles über die Voranmeldungen bereits getilgt ist. In der EÜR steht jetzt jedenfalls bei "Ans FA gezahlte Vorsteuer" natürlich nicht der Betrag den ich für 2009 schuldig bin - oder ist das normal? Bei Nachzahlungen fürs Vorjahr stimmt der Betrag doch nie mit der tatsächlichen Steuerschuld überein, selbst wenn man das letzte Quartal ins entsprechende Jahr bucht?
Hat hier jemand einen Rat für mich, wie da am Besten vorzugehen ist?
Sollte ich die Voranmeldung für das 4. Quartal 2009 besser auch im Jahr 2009 buchen? Und die Buchung für 1V/2008 aus dem Jahr 2009 entfernen, aber dann ist sie ja quasi ganz raus aus meinen Akten?
Ich gebe vierteljährlich (ohne verlängerte Frist) meine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Bislang habe ich das so gehandhabt, dass die gezahlte Vorsteuer des 4. Quartals des Vorjahres die erste Buchung des neuen Jahres war, hat auch irgendwie geklappt, zumindest hatte mein FA das nie moniert. Auch Nachzahlungen für das Vorjahr buchte ich dann, wenn ich sie gezahlt habe.
Nun bin ich aber letztes Jahr umgezogen und der Datenabgleich zwischen den Finanzämtern scheint eher schleppend bzw. nicht vorhanden zu sein. Und da habe ich jetzt Sorge, dass die mit meiner (falschen?!) Art der Buchung nicht klar kommen und ich Vorsteuer nachzahlen muss, obwohl eigentlich alles über die Voranmeldungen bereits getilgt ist. In der EÜR steht jetzt jedenfalls bei "Ans FA gezahlte Vorsteuer" natürlich nicht der Betrag den ich für 2009 schuldig bin - oder ist das normal? Bei Nachzahlungen fürs Vorjahr stimmt der Betrag doch nie mit der tatsächlichen Steuerschuld überein, selbst wenn man das letzte Quartal ins entsprechende Jahr bucht?
Hallo Anna,
dein Sprachgebrauch verwirrt mich etwas. Meinst du mit Vorsteuer die resultierende Zahlung aus deiner USt-Voranmeldung? So klingt es jedenfalls. Vorsteuer ist aber eigentlich, die dir von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer. Das ist was anderes und wird von deiner eigenen Umsatzsteuerschuld abgezogen.
Ansonsten ist mir das Problem noch nicht so ganz klar. Vielleicht machst du mal einen neuen Anlauf.
zum Verbuchen der an das Finanzamt gezahlten bzw. vom FA erstatteten Vorsteuer noch eine Frage.
Ich kann ja die Voranmeldung fuer Dezember erst im Januar machen und habe entsprechend auch eine Buchung im ersten Monat des Folgejahres, die aber, wenn in den ersten 10 Tagen des Januar erfolgt, hier noch als Betriebsausgabe des Vorjahres verbucht werden sollte.
Ich habe es einmal probiert, und eine auf 6.1.2011 gebuchte Zahlung an das FA fuer den Monat Dezember 2010 in meine EÜR fuer 2010 eingetragen. Diese wird nun aber im EÜR-Formular nicht beruecksichtigt, weil sie eben im Jahr 2011 liegt. Mit anderen Worten, Easy Cash scheint diese 10-Tages-Regel nicht anzuwenden.
Wie verbuche ich nun meine Voranmeldung fuer Dezember 2010?
wohl am besten mit dem Buchungsdatum 31.12.2010, ist zwar nicht hunderprozent korrekt, aber die 10-Tages-Frist des § 11 EStG ist eben nicht im Hinblick auf elektronische Buchhaltungsprogramme entwickelt oder abgestimmt worden.
joey
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.