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abgelaufenes MHD
Lyniel
hi,

ich habe da nochmal eine Frage zu Lebensmitteln mit abgelaufenem MHD.

habe dazu im Forum schon folgenden Beitrag gefunden aber nicht so recht verstanden was das FA nun der Uta geraten hat wie sie ihren verdorbenen Fisch verbuchen soll.Ich gehe auch davon aus das sie nur EÜR macht und keine Bilanzbuchhaltung wie ich.

Zitat

Uta geschrieben:
Vielen Dank, für diese unerwartet zahlreichen Hilfeleistungen!!!

Ich habe inzwischen beim FA nachgefragt.

Meine Frage bezog sich eigentlich wirklich auf das buchungstechnische Problem und das habe ich, laut denen bei der einfachen Buchführung gar nicht! Nur bei der bilanzierenden Buchhaltung muß ich ja jedem Buchwert einen Gegenwert zuordnen.
Also die vom FA meinten auch, daß nicht verkaufte Ware eben meinen Gewinn mindere und das ist auch schon alles.


Wenn ich wie es hier von anderen Mitgliedern beschrieben wurde einfach den Preis vom Verderb auf dem Verkaufspreis umlegen würde, dann würde bald keiner mehr Fisch bei mir kaufen. So kann es ja nicht funktionieren. Wenn ich 20 Fische wegwerfen muss kann ich mir die unmöglich ans Bein streichen, dann kann ich den Laden auch dicht machen.
Ich würde es eher so sehen, dass ich ein Konto anlege und es verbuche wie eine Privatentnahme nur das das Konto eben Warenminderung wg MHD heißt oder sowas in der Art. Denn die Ware verschwindet ja definitiv aus dem Bestand und ist somit ja nicht mehr im Inventar. Es gibt auch immer einen Beleg wenn ich etwas vernichtet habe.

Wäre euch trotzdem dankbar für weitere Hilfestellung.

Gruß Lyn
 
joey
Hallo Lyniel,

du machst also eine Bilanz und willst hier in einem EÜR-Forum wissen, wie man verdorbene Fische bucht? Das erscheint mir zwar nicht schlüssig, aber ausnahmsweise will ich dir darauf auch antworten, weil das fast schon wieder originell ist.

Sowohl Bilanzierer als auch EÜR-"Buchhalter" buchen Waren auf Wareneingang, Wareneinsatz, wie immer sie es bezeichnen mögen. Verdirbt die Ware, wie in deinem Fall der Fisch, oder verschnitzt sich der Schreiner bei einem Stück und verbrennt den Kanten oder, oder, oder, dann muss man buchhalterisch nichts anderes machen um zu einem Verlust zu kommen, auch keine Abschreibung. Die Kosten sind einmal enstanden und stehen in der GuV-Rechnung (Bilanz) und in der EÜR als Betriebsausgaben. Abschreibungen wären nur nowendig bei Bilanzierern wenn die unbrauchbaren Waren am Inventurstichtag noch vorhanden wären und bewertet werden müssten, das ist bei deinen Fischen nicht der Fall. Buchhalterisch musst du nichts veranlassen. Deinem Materialeinsatz stehen die tatsächlichen Erlöse gegenüber und damit hast du dein Ergebnis.

Hoffe gedient zu haben, aber beim nächstenmal lässt du die EÜR-Leute wieder zum Zug, das ist schon Sinn und Zweck des Forums. Grüsse joey
 
buch-hal-tung
Mit anderen, ganz einfachen Worten: Entgangener Gewinn ist Verlust genug Wink
 
joey
Ach, da hats noch einer verstanden.Cool
 
buch-hal-tung

Zitat

joey geschrieben:
Ach, da hats noch einer verstanden.Cool


Das spricht für das Können des Lehrers, komplizierte Sachverhalte so darzustellen, dass auch Laiinnen sie verstehen Cool

So ganz habe ich es aber doch noch nicht kapiert bzw. hat sich eine neue Frage aufgetan:

Wie kann das FA sicher gehen, dass mir der Fisch nicht schlecht geworden ist, sondern ich ihn gegessen habe und mir dadurch quasi die MwSt. "zurückerschlichen" habe (da der Fisch ja dann nur noch "Privatvergnügen" war)? Und wenn diese Frage bei einer Prüfung auftaucht, wer ist dann in der Beweispflicht?
 
joey
Na, wer schon, so ein Klugscheisser wie du natürlich.ShockGrin
 
buch-hal-tung
nadanndankefürsgespräch
 
joey
So wie man in den Wald hineinruft, so schallts halt hinaus, wenigstens ein Einzeiler.Wink Als würde ich hier klare Sachverhalte komplizieren.Pfft

Naja, jedenfalls gibt es Pauschalen für den Eigenverbrauch/unentgeltliche Wertabgabe von Lebensmittelhändlern durch die Finanzämter, die sichern die sich schon mal auf jeden Fall. Da ist nicht viel mit um die Umsatzsteuer herumdrücken.

aufgeräumte Grüsse, joey.
Bearbeitet von joey am 02.02.2010 18:40:30
 
buch-hal-tung

Zitat

joey geschrieben:
Als würde ich hier klare Sachverhalte komplizieren.Pfft



Meine Antwort weiter oben war eigentlich anders herum gemeint, aber wahrscheinlich habe ich mich mal wieder kompliziert ausgedrückt Wink

Das mit den Pauschalen-Listen dachte ich mir schon (wusste es aber nicht genau), verhält sich wahrscheinlich ähnlich wie mit Trinkgeldern. Grin

Sei's drum... Ich bin Europas unfreundlichster Kohlenhändler und von daher weder von Eigenverbrauch durch Aufessen noch von Trinkgeld betroffen... Pfft

Danke für die Erklärung und einen angenehmen Tag noch Smile
 
joey
Ich denke auch, dass ich dein Schreiben wohl im ersten Moment etwas falsch verstanden habe und damit war meine Reaktion wohl auch etwas zu heftig. Also, von meiner Seite aus nix für ungut. Ironie ist manchmal schwer zu erkennen.ShockGrin
 
buch-hal-tung
Smile
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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